Betreff
Marktstraße - Sicherung der Gehwege vor parkenden Kraftfahrzeugen
Vorlage
BV 2018 0529
Aktenzeichen
66-Vol
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

12.500,00 €

54100.421201

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt im Bereich der Marktstraße 2-4 Poller und Fahrradbügel aufzustellen, um das Parken auf den Gehwegen dauerhaft zu unterbinden.

Sachverhalt und Begründung:

 

1       Allgemeines

 

Auf der Südseite der Marktstraße zwischen den Hausnummern 2 und 5 werden die dortigen Gehwege von PKWs und vom Lieferverkehr häufig beparkt. Vor allem in den frühen Abendstunden kommt es dort zu Parkvorgängen auf den Gehwegen. Diese Situation ist vor allem durch eine Nutzungsänderung im Haus Nr. 4 begründet. Aber auch im weiteren Verlauf der Marktstraße im Bereich der Hausnummern 45 bis 47 wird auf dem Gehweg geparkt. Außerdem wird an der Straßenecke Hannoversche Neustadt/Wallstraße ebenfalls auf dem Gehweg geparkt. Die möglichen Standorte von Pollern und Fahrradbügeln sind mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, der Feuerwehr und dem Stadtmarketing Verein vor Ort abgestimmt worden.

 

 

2       Parken auf Gehwegen im Bereich Markstraße 2 und 5

 

Vor Hausnummer Nr. 4 (Gastronomie) werden in Kürze vier Fahrradbügel aufgestellt, um das Angebot an Fahrradabstellplätzen vor der Gastronomie, dem Bekleidungsgeschäft und dem dortigen Parteibüro zu erhöhen. Die abbaubaren Fahrradbügel werden so angeordnet, dass in diesem Bereich ein Parken mit Kraftfahrzeugen nicht mehr möglich sein sollte. Zu befürchten ist jedoch, dass vor den Häusern 2 und 3 dann verstärkt auf dem Gehweg geparkt wird. Schon jetzt stehen dort häufiger Fahrzeuge, die den Gehweg verstellen.

 

Diese Entwicklung lässt sich dauerhaft nur durch den Einbau von Pollern in diesem Bereich vermeiden.

Eine regelmäßige Kontrolle durch die Straßenverkehrsabteilung ist aufgrund von Personalmangel nicht möglich.

Es sind rd. 20 Poller im Abstand von ca. 1,50 m einzubauen. Die Poller müssen demontierbar sein und sollen optisch zu den vorhandenen und neuen Fahrradbügeln passen. Nach Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde sollen schlichte Poller aus mattem Edelstahl zum Einbau kommen. Die Bodenhülsen müssen mit Abdeckkappen verschließbar sein, damit die Fläche begehbar bleibt, wenn die Poller demontiert werden. Denkbar wäre ein ähnlicher Pollertyp wie dargestellt. Die Fotomontagen zeigen wie die Poller ungefähr angeordnet werden könnten.

 

Für 20 Edelstahlpoller entstehen Kosten von rd. 11.000,00 €, zusätzlich rd. 1.500,00 € Kosten für den Einbau. Die Feuerwehr würde bei Bedarf die Poller herausnehmen und benötigt 5,00 breite Gassen in den Zufahrten. Die Anlieger des Hauses Marktstraße Nr. 3 können die Poller ebenfalls herausnehmen, um das Grundstück zu erreichen. Die Zufahrt zu den Gebäuden Marktstraße 1 und 2 bleibt frei, dort werden keine Poller direkt in die Zufahrt gesetzt. Wenn das Parken dauerhaft unterbunden werden kann, könnte ggfs. auf die Holzpoller um die Baumscheiben herum verzichtet werden. Gegebenenfalls sind zusätzliche Poller entlang der Zufahrten zu setzen, wenn über die offenen Zufahrten die Gehwegbereiche angefahren werden.

 

 

3       Parken auf Gehwegen im Bereich Markstraße 45-47

 

Dort befindet sich eine Bäckerei bzw. ein Café. Der Gehweg wird in diesem Straßenabschnitt von zwei Gastronomiebetrieben für eine Außenbewirtschaftung genutzt und im Sommer stehen in diesem Bereich zusätzlich Blumenkübel. Ferner haben die Geschäfte Werbeaufsteller auf dem Gehweg aufgestellt. In diesem Teil der Marktstraße ist das Aufkommen an Fußgängern sehr hoch, so dass hier der Gehweg nicht zusätzlich durch weitere Einbauten eingeschränkt werden soll. Fahrradständer befinden sich ebenfalls in der Nähe, so dass dort kein Bedarf für weitere Fahrradständer besteht.

 

Legende mit Linie (2): Blumenkübel vor Nr. 48Legende mit Linie (2): Außenbewirtschaf-tung vor Nr.47

 

 

4       Parken auf dem Gehweg an der Straßenecke Hannoversche Neustadt/Wallstraße

 

Auch hier wird der Gehweg häufig beparkt. Da im Sommer dort eine Außenbewirtschaftung des ansässigen Gastronomiebetriebes vorhanden ist, ist der Einbau von Fahrradständern oder Pollern an diesem Standort nicht sinnvoll.

 

 

5       Zusammenfassung

 

In der Marktstraße im Bereich der Hausnummer Nr. 4 werden in Kürze 4 Fahrradbügel aufgestellt, so dass dort zukünftig nicht mehr direkt auf den Gehweg gefahren und geparkt werden kann. Dadurch wird sich jedoch der Parkdruck auf die anderen Gehwegbereiche vor den Hausnummern 3 und 2 verstärken. Um dort das Parken dauerhaft zu unterbinden, ist der Einbau von Pollern erforderlich. Haushaltsmittel für die Beschaffung und den Einbau der Poller stehen im Rahmen der Straßenunterhaltung unter dem Sachkonto 54100.421201 zur Verfügung.

 

In der Marktstraße im Bereich der Häuser Nr. 45 bis 47 sind schon viele Nutzungen bzw. Einbauten auf dem Gehweg vorhanden, so dass dort nicht weitere Ausstattungsgegenstände (Poller, Fahrradständer) die Fußgänger einschränken sollen.