Betreff
1. Änderung des Bebauungsplans 5-12 "Nördlich Worthstraße" - Satzung - -2. ERGÄNZUNG- Bezugsvorlagen: 2017 0197 und 0197/1 sowie 2017 0429 und 2017 0429/1
Vorlage
2017 0429/2
Aktenzeichen
61 26 - 05 12/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

A)   Von den Ergebnissen der in der Begründung in Teil 2 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren

-  der in der Zeit vom 23.10.2017 bis 23.11.2017 durchgeführten öffentlichen Aus­legung gemäß § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB,

-  der mit Schreiben vom 12.10.2017 durchgeführten Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 3 BauGB,

wird Kenntnis genommen. Die in der Begründung in Teil 3 beschrie­benen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.

(B) Satzungsbeschluss siehe nächste Seite)

B)  Satzungsbeschluss:

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ (Änderungs-Bebauungsplan Nr. 5-12/1) wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren in der Fassung vom 01.12.2017 als Satzung beschlossen.

Dem Bebauungsplan wird die Begründung in der Fassung vom 15.03.2018 beigefügt.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Anhand der Vorlage 2017 0429 wurde im Ortsrat Otze am 22.02.2018 über den Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ beraten.

 

Aufgrund des in der Ergänzungsvorlage 2017 0429/1 geschilderten Sachverhalts musste die ursprüngliche Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans in der Fassung vom 01.12.2017 durch die Fassung vom 26.02.2018 ersetzt werden.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 15.03.2018 wurde eine erneute Änderung der Begründung beschlossen (vgl. entsprechende Niederschrift).

 

Anliegend findet sich die erneut geänderte Fassung der Begründung vom 15.03.2018. Durch diese neue Fassung der Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ musste auch der ursprüngliche Beschlussvorschlag zum Satzungsbeschluss an dieses Datum angepasst werden.

 

Der Planteil datiert unverändert vom 01.12.2017, die Begründung jetzt vom 15.03.2018. In der anliegenden geänderten Fassung der Begründung vom 15.03.2018 sind die Änderungen gegenüber ursprünglichen Fassung vom 01.12.2017 farblich unterlegt, die zusätzlichen Änderungen zur Zwischenfassung vom 26.02.2018 in Kapitel 5.2 sind fett gedruckt; Streichungen sind ebenfalls dokumentiert.

 

Anlage:

 

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ vom 15.03.2018

 

(Der Planteil aus Vorlage 2017 0429 in der Fassung vom 01.12.2017 bleibt unverändert)