Betreff
Mitteilung: Aufhebung der Tempo 30-Zone am Berliner Ring und Niedersachsenring
Bezugsvorlage 2017 0163
Vorlage
M 2018 0527
Aktenzeichen
66-Vol
Art
M i t t e i l u n g

Die anliegenden Informationen gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

1       Allgemeines

 

Anfang 2017 wurde die Verkehrsplanung für die Kreuzung Immenser Landstraße/Berliner Ring/Ostlandring sowie für den Berliner Ring zwischen Scharlemannstraße und Dürerplatz vorgestellt. Es wurden am 14.03.2017 vom Verwaltungsausschuss provisorische Maßnahmen für die Führung der Radfahrer am Berliner Ring entsprechend der vorgestellten Verkehrsplanung beschlossen. Diese wurden in 2017 umgesetzt.

 

Im letzten Jahr wurde bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ein Antrag auf Aufnahme in das Mehrjahresprogramm Landeszuwendungen für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden gestellt. Der eingereichte Förderantrag ist grundsätzlich förderfähig, jedoch nicht in einer Tempo 30-Zone. Um Fördergelder für den Straßenumbau für das Projekt von bis zu 60 % der Baukosten (Baukosten rd. 822.000,00 €, Fördergelder ca. 490.000,00 €) zu erhalten, ist die Tempo 30-Zone aufzuheben. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 vor den Schulen ist jedoch möglich. Die Verkehrsbehördliche Anordnung hat keinen Einfluss auf die Untersuchung der Verkehrsanbindung zum Rubensplatz, der Scharlemannstraße sowie der Untersuchung zum Kreuzungspunkt.

 

 

2       Aufhebung der Tempo 30-Zone am Berliner Ring und Niedersachsenring

 

Nach Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei wird die Tempo 30-Zone am Berliner Ring und Niedersachsenring aufgehoben und vor den Schulen eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 angeordnet, siehe Anlagen 1 und 2.

 

Der Charakter des Berliner Ringes und des Niedersachsenringes gleicht dem des Ostlandringes. Aufgrund der Breite der Fahrbahn und des Charakters der einmündenden Straßen wirken der Berliner Ring und der Niedersachsenring wie Vorfahrtstraßen und sollten auch so beschildert werden. Die Verkehrsplanungen haben entsprechend dem Straßencharakter zwischen Grünewaldstraße und Scharlemannstraße hochbordgeführte Radwege im Seitenraum vorgesehen, um den Schülerverkehr sicher führen zu können.

Zur Sicherung des Schülerverkehrs ist zusätzlich zwischen Scharlemannstraße und Dürerplatz eine Streckenbegrenzung von Tempo 30 vorzunehmen. Westlich des Dürerplatzes, der nach dem Verkehrskonzept als Kreisverkehr ausgebildet werden soll, wird die Streckenbegrenzung aufgehoben und es gilt wieder Tempo 50 auf der Vorfahrtstraße.

 

Die Aufhebung der Tempo 30-Zone befördert auch eine eindeutige Verkehrsführung im Bereich der Grünewaldstraße, da dort der geplante Radweg über eine Furt auf die Straße geführt werden soll. Eine Furtmarkierung ist nur in Verbindung mit einer Vorfahrt an der Einmündung nach Straßenverkehrsordnung zulässig.

 

Im Bereich der Schulen ist folgende Streckenbeschränkung geplant:

 

 

 

Zwischen der Kreuzung Immenser Landstraße/Berliner Ring/Ostlandring und Scharlemannstraße beträgt die Verkehrsbelastung zur Spitzenstunde 632 Kfz/h. Im weiteren Verlauf des Berliner Ringes bzw. Niedersachsenringes reduziert sich die Verkehrsbelastung kontinuierlich, so dass eine Führung der Radfahrer bei Tempo 50 auf der Fahrbahn im Mischverkehr gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2000) eine geeignete Führungsform darstellt

 

In der 14. und 15. Kalenderwoche werden im weiteren Verlauf des Berliner Ringes und Niedersachsenringes mit dem Seitenradar aktuelle Messungen der Verkehrsbelastung durchgeführt, um festzustellen, wie stark die Verkehrsbelastung tatsächlich im westlichen Teil des Straßenverlaufs zurück geht. Über die Ergebnisse werde ich in der Sitzung berichten.

 

Die Verkehrsbehördliche Anordnung wird kurzfristig umgesetzt, um den Förderantrag abschließend bearbeiten zu können.

 

 

 

 

 

Anlage 1:   Lageplan Berliner Ring und Niedersachsenring

 

Anlage 2:   Verkehrsplanung Berliner Ring und Kreuzung Immenser Landstraße/Berliner Ring/Osttangente