Betreff
Mitteilungsvorlage zur Vorlage 2017 0402 Bauleitplanung "Kiessee Süd", Konzept Erholungsnutzung, Abschätzung des Unterhaltungsaufwandes einer öffentlichen Grünanlage / Badestelle
Vorlage
M 2018 0523
Aktenzeichen
61 26 - 00 89
Art
M i t t e i l u n g

 

In Zusammenhang mit der Beratung der Vorlage 2017 0402 hat der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau (A-USB) in seiner Sitzung am 16.01.2017 die Stadtverwaltung gebeten Informationen zur Frage einzuholen: Was käme auf die Stadt zu mit dem Betrieb einer öffentlichen Grünanlage / Badestelle am Kiessee Süd?

Durch eigene Recherchen und Gespräche mit Kollegen aus anderen Verwaltungen, die eine Badestelle betreiben, hat die Verwaltung sich dem Thema angenähert. Auf der Grundlage dieser bisher vorliegenden Erkenntnisse wurden Unterhal­tungs­kosten für eine einfach ausgestattete Badestelle ermittelt. Investitionskosten zur Herstellung der Badestelle und der Infrastruktur wurden nicht ermittelt. Experten z.B. von der Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) oder der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) wurden bisher nicht kontaktiert.

Die Beantwortung ist in die folgenden Unterpunkte gegliedert

1.    Aufsichtspflichten

2.    Überwachung der Wasserqualität

3.    Erforderliche Infrastruktur

4.    Unterhaltung Toiletten

5.    Unterhaltung Grünanlagen und Verkehrsflächen

6.    Betreibermodelle und ordnungsrechtliche Zuständigkeit der Stadt

 

1. Aufsichtspflichten

In dem anliegenden Ausschnitt aus einem Sonderheft der Bundesarbeitsgemeinschaft der deutschen Kommunalversicherer (BADK) wird in die Verkehrssicherungspflichten an Bade- und Baggerseen eingeführt.

Entsprechend den Ausführungen in diesem Artikel wird es nicht möglich sein an dem See eine öffentliche Grünfläche mit Parkplatz, Liege-/Spielwiese und Wasserzugang anzulegen ohne damit faktisch eine Badestelle zu eröffnen. Mit der Eröffnung einer Badestelle ergeben sich Sicherungspflichten des Betreibers.

Hinsichtlich einer Badeaufsicht ist festzustellen, dass es an vielen kommunalen Badestellen in der Region Hannover zumindest an den Wochenenden zeitweise eine Badeaufsicht gibt. Die privaten Badeseen werden hingegen häufig ohne Badeaufsicht betrieben[1].

Die Gemeinde Isernhagen hat sich vor einigen Jahren zur Frage der Badeaufsicht rechtlich beraten lassen. Ergebnis war laut telefonischer Auskunft der Gemeinde, dass keine gesetzliche Verpflichtung bestünde eine Badeaufsicht vorzuhalten, aber je mehr Infrastruktur die Badenden vor Ort vorfinden desto eher erwarten die Badenden ein sicheres Baden und daraus resultiere dann evtl. doch eine Verpflichtung eine Badeaufsicht einzusetzen. Am Altwarmbüchener See und am Hufeisensee im Wietzepark sei die DLRG bei gutem Wetter vor Ort. Am Kichhorster See gäbe es seit einigen Jahren keine Badeaufsicht mehr.

Zum Thema Sicherheitsdienst war von der Gemeinde Isernhagen noch zu erfahren: Am Altwarmbücherner See und am Hufeisensee im Wietzepark setze die Gemeinde seit ca. 5-6 Jahren bei gutem Wetter einen Sicherheitsdienst ein, der die Einhaltung der Nutzungssatzung Badeseen[2] überwache. Die Leistung wird jedes Jahr ausgeschrieben. Wenn eine bestimmte Lufttemperatur im Wetterbericht vorhergesagt wird, wird der Sicherheitsdienst aktiviert. Der Sicherheitsdienst sorgt für Sicherheit und Ordnung am Badesee sowie für geordnetes Parken. Der Sicherheitsdienst begeht die Badeseen in 2er-Teams, am Wochenende zwischen 10-19 Uhr, in der Woche außerhalb der Ferien ca. ab 14.00 Uhr. Die Kosten für den Sicherheitsdienst betragen ca. 20.000 bis 25.000 € pro Jahr für die beiden Badeseen. Der Kirch­horster See wird vom Sicherheitsdienst nur sehr nachrangig betreut.  
An Himmelfahrt erlässt die Gemeinde Isernhagen für den Altwarmbüchener See und den Wietze See eine Allgemeinverfügung, die Alkoholkonsum und laute Musik untersagt. Das hat in 2017 erstmals in Zusammenarbeit mit Polizei und Sicherheitsdienst sehr gut funktioniert. Ein positiver Nebeneffekt war, dass sehr viel weniger Müll als erwartet anfiel.

Aus Langenhagen wurde berichtet: Am überschaubaren Waldsee achte die DLRG auch auf das Verhalten der Besucher. Der Silbersee ist größer und stärker frequentiert, so dass die DLRG nicht überall wachen kann. Daher sei erst kürzlich beschlossen worden, zwei weitere Mitarbeiter im Ordnungsamt einzustellen, die im Sommer als Park-Ranger insbesondere die Situation an den Badeseen überwachen sollen.

2. Überwachung der Wasserqualität

Der Fachbereich Gesundheit der Region Hannover ist für die Überwachung der Wasserqualität nach der niedersächsischen ‘Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer‘ (BadegewVO) zuständig. Informationen zu der BadegewVO und der vom Landesgesundheitsamt zusammengestellte Badegewässer-Atlas Niedersachsen finden sich unter www.apps.nlga.niedersachsen.de/eu/batlas/ .

Die Kosten für die Überwachung der Wasserqualität von Badegewässern hat der Betreiber der Badestelle zu tragen. Jährlich sind nach Auskunft der Region mindestens 6 Untersuchungen erforderlich (Kosten ca. 1.000 € jährlich). Beim Auftreten von Algen – was in Kiesseen aber nicht typisch sei – wären ggf. weitere Untersuchungen erforderlich.

Nach der BadegewVO ist auch ein sogenanntes Infoprofil zu erstellen. Dies erfolgt ebenfalls durch die Region Hannover. Dafür wird das Gewässer über vier Jahre z.B. hinsichtlich der Wasserqualität bewertet und danach eingestuft. Diese einmaligen Untersuchungskosten hat auch der Betreiber zu tragen. Für die Nutzer des Badesees muss das Infoprofil dauerhaft gut sichtbar an der Badestelle angebracht werden und wird auch im Internet präsentiert, s.o. Badegewässer-Atlas und Internetseite der Region Hannover 1.

3. Erforderliche Infrastruktur

Hinsichtlich der Größe der Grünanlage / Badestelle wurde aufbauend auf dem von der Planungsgruppe Lärchenberg erstellten Konzept von den in der Anlage farbig hervorgehobenen Flächen ausgegangen. Die hellgrün dargestellte ‘Freifläche‘ umfasst dabei ca. 1,5 ha.

Zur Organisation des ruhenden Verkehrs ist die Herstellung einer Stellplatzanlage in einer dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen entsprechenden Größe erforderlich, um Verkehrsbehinderungen in der Umgebung des Sees zu vermeiden.

Toiletten sind laut Auskunft des Fachbereichs Gesundheit der Region Hannover an Badegewässern nicht zwingend erforderlich. Zur Vermeidung von Verunreinigungen in den Grünanlagen erscheinen Toiletten aber zumindest in der Badesaison notwendig. Die Badesaison beginnt in Niedersachsen i.d.R. am 15. Mai und endet am 15. September.

Wenn eine Badeaufsicht bereitgestellt werden soll, wie dies in den meisten Kommunen zumindest zeitweise in Zusammenarbeit mit der DLRG erfolgt, wäre für diese ein Aufenthaltsbereich einzurichten.

Die Abgrenzung des Nichtschwimmerbereichs durch eine Schwimmleine kann erfolgen, es besteht aber keine Verpflichtung. Aus Gründen des Naturschutzes kann es ggf. erforderlich sein den Bereich für den Wassersport durch eine Schwimmleine (Bsp. Hufeisensee im Wiezepark) oder Tonnen (Bsp. Altwarmbüchener See) zu begrenzen.

4. Unterhaltung Toiletten

Da im Bereich des Kiessees keine Kanalisation vorhanden ist, wäre eine Möglichkeit zur Bereitstellung von WCs die Anmietung mobiler Chemietoiletten. Für eine einfache mobile Toilette ohne Handwaschbecken fallen incl. 1 x wöchentlicher Reinigung Kosten von ca. 30 – 40 € wöchentlich an. Die Badesaison vom 15. Mai bis zum 15. September umfasst 18 Wochen. Für eine mobile Toilette während der Badesaison ergeben sich somit Kosten von ca. 540 – 720 €. Davon ausgehend, dass bei gutem Badewetter evtl. 200 – 300 Besucher zu erwarten sind, wäre eine Toilette nicht ausreichend. Es wären mehrere Toiletten erforderlich. Zudem ist bei gutem Badewetter eine 1 x wöchentliche Reinigung nicht ausreichend.

Wenn sich die Badenutzung an dem See etabliert, ist langfristig zudem zu erwarten, dass mobile Chemietoiletten nicht als angemessene Lösung angesehen werden und von den Nutzern eine Toilettenanlage gefordert wird.

Die Gemeinde Isernhagen berichtete zu den Toiletten an ihren Badestellen:

Wietze Park / Hufeisen See: Zusätzlich zu den Toiletten im Gastronomiebetrieb gibt es 3 Toiletten (davon eine Behin­dertentoilette) in einem Toilettengebäude die von der Gemeinde unterhalten würden. Die Toiletten würden nur in der Badesaison betrieben und im Win­ter stillgelegt. Die Reini­gung erfolge 2 x täglich und bei Veranstaltungen auch 3-4 x täg­lich. Die Reinigungsfirma übernehme auch das tägliche Öffnen und Schließen der Toiletten.

Kirchhorster See: Der dort aufgestellte Toilettencontainer habe 4 bis 5 Toilettenkabinen.

Altwarmbüchener See: Die Toiletten werden von dem Pächter der Gastronomie unterhalten.

Hingewiesen wurde von den Mitarbeitern der Gemeinde Isernhagen noch darauf, dass neben den Reinigungsarbeiten in erheblichem Umfang Arbeiten zur Behebung von Vandalismusschäden anfallen.

Die Abschätzung der Reinigungskosten für eine Toilettenanlage ist nur unter Vorbehalt möglich, weil nach den Erfahrungen der Gebäudewirtschaftsabteilung die Kosten in Abhängigkeit vom ausgeschriebenen Gesamtpaket und dem Ausschreibungszeitraum schwanken. Im Vergleich zu den aktuellen Reinigungsverträgen für die öffentlichen Toiletten am Schützenplatz und Spittaplatz kann für die Unterhaltsreinigung in der Badesaison von ca. 3.000 € – 5.000 € jährlich ausgegangen werden.

5. Unterhaltung Grünanlagen und Verkehrsflächen

Die Tiefbauabteilung hat die Kosten für die Grünflächenpflege sowie für die Müllentsorgung für den Betrieb der Badestelle (die im Konzept farbig dargestellten Flächen) geschätzt. Zugrunde gelegt wurden die Erfahrungen anderer Kommunen, die Badestellen betreiben, insbesondere Isernhagen, Langenhagen, Seelze.

Je nach Witterung können die Ausgaben auch höher liegen. In der folgenden Tabelle wurden die Kosten zusammengestellt:

 

 

jährliche Kosten

Bemerkungen

Baum- und Gehölzpflege

ca. 12.500 €

Die Kosten könnten um ca. 1.500 € reduziert werden, wenn statt der rd. 117 Bäume die das Konzept vorsieht, nur 57 Bäume gepflanzt werden.

Mähen der Liegewiese

ca. 6.000 €

Es wurden 8 Mähgänge zwischen Mai und September zugrunde gelegt. Das entspricht einem Mährhythmus von ca. 2-3 Wochen. Außerdem wurde die Laubentsorgung berücksichtigt.

Sandreinigung des Strandes

ca. 7.000 €

Die Sandreinigung erfolgt zum Beginn der Badesaison und dient dem Beseitigen von Scherben und anderen Fremdstoffen.

Erneuerung von defekten Abfallbehältern

ca. 1.600 €

Erneuerung von 2 Mülleimern pro Jahr.

Müllentsorgung

ca. 21.000 €

Während der Sommersaison muss bei gutem Wetter die Müllentsorgung täglich, auch am Wochenende, erfolgen.

Unterhaltung der Schotterflächen3 auf dem Parkplatz

ca. 6.000 €

Die Kosten könnten auf rd. 1.000 € jährlich reduziert werden, wenn der Parkplatz in Pflaster- oder Asphaltbauweise ggfs. in Kombination mit Schotterrasen hergestellt wird.

Summe gerundet

ca. 54.000 €

 

 

Ausstattungsgegenstände wie Bänke, Tische oder Spielgeräte sind bei der Kostenschätzung nicht berücksichtigt.

Wirtschaftsweg: Für die Instandsetzung des Wirtschaftsweges zwischen der Immenser Straße und dem Parkplatz werden Unterhaltungskosten von ca. 2.500 € jährlich geschätzt, auch hier ist der Schotterweg regelmäßig auszubessern[3].

Schlussbemerkungen: Auch wenn die Grünanlage kein offizieller Badesee werden sollte, werden dort Menschen baden, die ihren Müll etc. hinterlassen. Die Grünflächen sind, gegebenenfalls bei einer anderen öffentlichen Nutzung genauso zu pflegen. Erfahrungen aus Langenhagen zeigen, dass der Aufwand für Müllbeseitigung und Unterhaltung an einem nicht zum Baden freigegebenen See in etwa ähnlich hoch ist wie bei einem offiziellen Badesee. Die Fachabteilung sieht hier kein großes Einsparpotenzial.

6. Betreibermodelle und ordnungsrechtliche Zuständigkeit der Stadt

Auf die unterschiedlichen Betreibermodelle: Stadt alleine, Stadt in Kooperation mit Verein oder Gastronom, private Nutzung oder Freizeitanlage eines Investors wurde bereits in der ursprünglichen Vorlage eingegangen.

Zu der Variante die Nachnutzung des Kiessees ab 2023 nicht zu regeln, ist noch darauf hinzuweisen, dass auch das wilde Baden an einem privaten See ggf. das Einschreiten der Stadt erfordert, wenn z.B. Badende gefährdet sind oder es zu Verkehrsbehinderungen durch wildes Parken kommt.

 

Anlagen

  • Ausschnitt aus BADK, Sonderheft Haftungsrechtliche Organisation im Interesse der Schadenverhütung, Ralf Mandernach, Schwimmbäder und Badeseen, 2011, S. 88
  • Konzept, Planungsgruppe Lärchenberg (Stand 05.03.2018)

 

 



[3] Die Unterhaltungskosten für die Schotterflächen sind verhältnismäßig hoch. Löcher in der Schotterfläche müssen regelmäßig in Handarbeit ausgeglichen werden. Für derartige Arbeiten steht kaum städtisches Personal zur Verfügung, so dass die Tiefbauabteilung eine Befestigung des Parkplatzes in Pflaster- oder Asphaltbauweise ggfs. kombiniert mit Schotterrasen mit deutlich geringerem Unterhaltungsaufwand empfiehlt. Diese Bauweise wurde auch beim Parkplatz an der Sportanlage 1. FC Burgdorf umgesetzt und hat sich bewährt. Es entstehen pro m² Asphaltfläche Mehrkosten von 28,00 €/m² Fahrspur.

Mehrkosten für den Ausbau des Wirtschaftsweges in Asphaltbauweise rd. 28,00 €/m².