Betreff
Umgestaltung Hindenburgwall
Vorlage
2008 0289
Aktenzeichen
642-60-268
Art
Beschlussvorlage

Parkplatzumgestaltung

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

340.000,00 €

63000.961000

Laufende Kosten:

2.850,00 €

 

Haushaltsmittel stehen anteilig zur Verfügung:

 ja

 nein

Im Haushalt 2008 sind 145.000,- € für den Beginn der Umsetzung eingestellt.

 

 

Grünflächen

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

105.000,00 €

58000.961000

Laufende Kosten:

3.150,00 €

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a): Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr schließt sich der Beschlussempfehlung zu b) der Vorlage an.

 

zu b):  Der Verwaltungsausschuss beschließt,

-       die Verwaltung damit zu beauftragen, die unter I und II beschriebene Variante 2 als Ausbauprogramm auszuarbeiten,

-       die Grünanlage wie unter III dargestellt umzugestalten und die Verwaltung mit der detaillierten Ausführungsplanung zu beauftragen.

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, für 2009 die zur abschließenden Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Zur Steigerung der Attraktivität der Burgdorfer Innenstadt und für eine bessere Erreichbarkeit der Geschäfte in der Hannoverschen Neustadt soll der Hindenburgwall zwischen Wallstraße und Vor dem Celler Tor umgestaltet werden.

Ziele dieser Umgestaltung sind:

o        bessere Erreichbarkeit,

o        Schaffung zusätzlicher Parkplätze,

o        Anlage eines separaten Rad- und Fußweges,

o        ein durchgängiges Gestaltungskonzept.

 

I           Verkehrssituation:

 

Bestand:

 

Zur Zeit ist die Straße „Hannoversche Neustadt“ zwischen der „Wallgartenstraße“ und der Straße „Vor dem Celler Tor“ als Einbahnstraße in West-Ost-Richtung befahrbar. Die Einfahrt aus Richtung Osten ist für den motorisierten Verkehr nicht möglich. Für den Radverkehr ist die Einbahnstraße auch in Gegenrichtung freigegeben.

 

Auf der Nordseite der Fahrbahn verläuft ein Gehweg mit vorhandenem Baumbestand und Längsparkplätzen. Im Süden sind Parkplätze in Senkrechtaufstellung angeordnet, als Teil des Parkplatzes zwischen Straße und der Grünanlage „Hindenburgwall“. Mittels einer Umfahrung können die gegenüberliegenden, ebenfalls in Senkrechtaufstellung angelegten, Parkplätze angefahren werden. Zwischen den Stellplätzen sind Baumscheiben mit altem Baumbestand.

 

Die Umfahrung des Parkplatzes dient sowohl dem Lieferverkehr des hier angesiedelten Discounters, als auch zur Abfahrt des Kundenverkehrs. Dieser wird über eine Erschließungsstraße der am Aldi-Gebäude entlang angelegten öffentlichen Parkplätze über die o.g. Umfahrung auf die Straße „Hannoversche Neustadt“ geführt. Die Umfahrung und die Erschließungsstraße sind als Einbahnstraße ausgewiesen.

 

Des weiteren befindet sich im Planungsgebiet eine private städtische Straße, auch in Einbahnstraßenrichtung von der „Wallstraße“ bis zur Parkplatzumfahrung. Für den Radverkehr ist die Straße in Gegenrichtung freigegeben. Auch hier findet Lieferverkehr zu der dort ansässigen Markisenfirma statt. Die Nordseite der Straße wird, überwiegend von Anwohnern, beparkt. Eine Bewirtschaftung dieser Parkplätze findet zur Zeit nicht statt.

 

Planung:

Gemäß der o.g. Ziele soll die „Hannoversche Neustadt“ von allen Verkehrsteilnehmern im Zweirichtungsverkehr befahren werden. Ein Ausbau der Straße ist hierfür nicht erforderlich, da die derzeitige Fahrbahnbreite von 5,50 m für den Begegnungsverkehr ausreicht. In Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird in der Straße „Vor dem Celler Tor“ eine Linksabbiegehilfe, in ähnlicher Ausführung wie bei der Einmündung der oberen „Marktstraße“, angelegt. Da der gesamte Bereich zwischen der „Wallstraße“ und der Straße „Vor dem Celler Tor“ überplant wird, kann die Anzahl der vorhandenen Parkplätze (30 Stück) auf 51 bzw. 54 Stück, je nach Variante, erhöht werden.

Die Umfahrung wird nur im Ostteil beibehalten und dann an die städtische Privatstraße angebunden, deren Fahrbahnaufbau erneuert wird.

Aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite, die auch für die Lieferverkehre in diesem Maß beibehalten werden muss, kann dieser neue Straßenzug auch in zwei Richtungen befahren werden. Der Ausbau soll mit Pflaster erfolgen und auch die Privatfläche des Aldigebäudes umfassen. Hier befinden sich private Anwohnerparkplätze und die Anlieferzone. Dieser Bereich wird in Abstimmung mit dem Eigentümer überplant.

 

Die senkrecht aufgestellten Parkplätze im Bereich des alten Baumbestandes werden zur Straße hin verschoben und zusätzlich in den Bereich des ehemaligen Spielplatzes hinein erweitert. Auch neben der Trafostation entstehen neue Parkplätze.

 

Der Radverkehr wird auf einem Grünstreifen zwischen den Parkplatzreihen auf einem eigenständigen Rad-/Gehweg entlang des vorhandenen Baumbestandes geführt. Hierdurch wird die stadtteilverbindende Radwegachse in Ost-West- bzw. West-Ost-Richtung geschlossen. Im Westen wird der Radweg an die Straßen „Am Wall“ und „Hannoversche Neustadt“ und im Osten an die „Friederikenstraße“, diese ist gegenläufig für den Radverkehr freigegeben, angeschlossen. Einen Benutzungszwang gibt es für diesen Radweg nicht, so dass auch weiterhin parallel dazu auf der Fahrbahn der „Hann. Neustadt“ gefahren werden kann.

 

Die Kreuzung des Radweges mit der Umfahrung, sowohl in West-Ost-Richtung als auch in Nord-Süd-Richtung wird leicht überhöht mit Pflaster ausgebildet und beschildert, so dass der Radfahrer hier Vorrang erhält. In Richtung Süden wird der Rad-/Gehweg an den in der Grünanlage verlaufenden Weg angebunden. Der straßenbegleitende Gehweg an der Westseite der Straße „Vor dem Celler Tor“ muss aufgrund der Fahrbahnaufweitung neu angelegt werden. Die Planung sieht hier einen getrennten Rad-/Gehweg, wie schon im Rahmen des Ausbaues der oberen „Marktstraße“ begonnen, vor. Der Ausbau erfolgt entlang der Grünanlage bis zur Einmündung der „Hann. Neustadt“. Der Radweg soll nur noch in eine Richtung (von Nord nach Süd) befahren werden. Der gegenläufige Radverkehr wird durch die Grünanlage geführt. Ab der Einmündung „Hannoversche Neustadt“ verläuft der bestehende Gehweg der Straße „Vor dem Celler Tor“ in Richtung Norden wieder fahrbahnbegleitend und ist für Radfahrer (auch in Gegenrichtung) freigegeben.

Des weiteren werden die Sichtbeziehungen zwischen Hannoverscher Neustadt und Friederikenstraße durch das Gebäude gestört.

 

Im Nordosten des Planungsbereiches befindet sich ein privates Gebäude (Pavillon), welches zeitweise gastronomischen Zwecken diente. Das Gebäude steht schon länger leer und ist dringend sanierungsbedürftig. Eine Nutzung des Gebäudes ist in nächster Zeit nicht wahrscheinlich. Insofern wurde der Abriss in die Planung aufgenommen. Die Wegeführung müsste sonst um das Gebäude herum geplant werden. Solche Wege werden von Fußgängern und Radfahrern erfahrungsgemäß nur schlecht angenommen.

 

Die Beleuchtung wird im gesamten Planungsgebiet neu konzipiert. Hier wird mit dem Vertragspartner für Beleuchtung in Abstimmung mit der Stadt Burgdorf eine Planung erarbeitet. Eine Kostenschätzung hierfür liegt noch nicht vor. Aus diesem Grund sind Kosten für die Beleuchtung in den einmaligen Kosten nicht enthalten.

 

Das Trafogebäude an der Nordseite der städtischen Privatstraße kann weder verlegt noch verkleinert werden, so dass es in die Planung integriert werden muss. Als Verschönerungsmaßnahme ist in Abstimmung mit den Stadtwerken Burgdorf eine Bepflanzung und/oder Berankung des Gebäudes vorgesehen.

 

Auf Grundlage dieses beschriebenen Basiskonzeptes wurden 2 Varianten mit unterschiedlicher Anordnung der Parkplätze erarbeitet.

 

Variante 1 (Anlage 1) sieht die Anordnung der Parkplätze auf der Nordseite der städtischen Privatstraße in Senkrechtaufstellung vor. Auf der Aldi-Privatfläche ist wieder die Anlage von 9 Anwohnerparkplätzen vorgesehen, da in Abstimmung mit dem Eigentümer keine Verringerung des bestehenden Angebotes erfolgen kann.

 

 

Variante 2 (Anlage 2) überplant einen Teil der Grünanlage. Diese Variante sieht die Anlage von Parkplätzen östlich der bestehenden Erschließungsstraße zu den öffentlich zugänglichen Parkplätzen entlang des Aldi-Gebäudes vor. Die Parkplätze sollen in Schrägaufstellung analog zur Westseite, möglichst auch in Rasengittersteinen hergestellt werden. Der vorhandene Baumbestand wird dabei berücksichtigt. Allerdings ist diese Variante an den Wegfall von Parkplätzen auf der Aldi-Privatfläche und die Reduzierung von Parkplätzen in der städtischen Privatstraße gekoppelt. Sollte mit dem Eigentümer der Aldi-Fläche Einigkeit erzielt werden, könnten 5 Parkplätze als Privatparkplätze ausgewiesen werden. Diese würden dann in gleicher Anzahl auf der Aldi-Fläche entfallen, was zu größeren Grüninseln und zu besseren Sichtverhältnissen führen würde. Besonders die Anbindung des Gehweges der Bergstraße würde durch den Wegfall der Parkplätze aufgewertet werden.

 

Als städtebauliches Element ist die Einbindung des alten Wallgrabenverlaufs in die Verkehrsflächen aufgenommen worden. Der Bau einer Mittelgosse in der städtischen Privatstraße und in der Umfahrung bis zur Kreuzung mit dem Rad-/Gehweg soll den alten Grabenverlauf als Verlängerung der Straße „Am Wall“ darstellen. Der historische Grabenverlauf führt weiter diagonal durch die Grünanlage Richtung Süden. Auf hier soll das Element Wasser entlang des Weges in die Gestaltung der Grünanlage einfließen (s. III).

 

Finanzierung

 

Die geschätzten Baukosten für die Verkehrsanlagen in der zuvor beschriebenen Form belaufen sich auf ca. 285.000,00 €. Dieses gilt für beide Varianten, da die befestigten Flächenanteile nur unmaßgeblich variieren und somit für die Kostenschätzung vernachlässigt werden können.

 

Des weiteren müssen Ablösebeträge kalkuliert werden. Zum einen der Ablösebetrag für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Fahrbahnverbreiterung in der Straße „Vor dem Celler Tor“ durch die Anlage der Linksabbiegehilfe. Des weiteren ist der Eigentümer des Pavillon gemäß bestehenden Vertrages abzufinden. Hierzu sind noch Verhandlungen zu führen und eine Wertermittlung durchzuführen.

 

Als 1. Rate wurden im Haushalt 2008 145.000,00 € bereitgestellt. Hier sind weitere Haushaltsmittel für das Jahr 2009 zu beantragen.

 

II         Grün innerhalb der Verkehrsflächen:

Bestand:

Prägendes und raumbildendes Element in diesem Bereich ist der alte Eichenbestand. Östlich an die Wallstraße angrenzend befindet sich die Fläche eines ehemaligen Spielplatzes. Dieser besteht aus einer Rasenfläche, die durch eine Strauchpflanzung in Hochbeeten umgrenzt wird. In die Einfassung integriert ist eine Trafostation. Die Hälfte der Fläche wird von zwei alten Eichen überragt.

Die südlichen Stellplätze werden durch zwei großzügige Baumscheiben für den vorhandenen Baumbestand (alles Eichen) eingefasst und von zwei weiteren untergliedert. Als Unterpflanzung dienen Efeu und Hainsimse. Im weiteren Verlauf des Hindenburgwalls zur Straße Vor dem Celler Tor befinden sich um den Pavillon Rasenflächen mit einzelnen kleineren Sträuchern und weitere Eichen.

Planung (Anlagen 1 und 2):

Der vorhandene Baumbestand soll ausnahmslos erhalten bleiben und während der Baumaßnahme durch spezielle Schutzmaßnahmen gesichert werden. Soweit möglich erhalten die Bäume größere Baumscheiben als derzeit vorhanden.

In der Mitte der Stellplätze entsteht wegbegleitend eine durchgängige Grünfläche. Um den direkten Weg von den Stellplätzen zum Fuß-/Radweg zu ermöglichen werden weite Teile als Rasen angelegt, die durch Blütensträucher aufgelockert und gegliedert werden. Im unmittelbaren Umfeld der vorhandenen Bäume wird die bewährte Unterpflanzung erhalten und ergänzt. Am Durchgang zur Nordstraße und zur Unterteilung der Stellplätze werden Hochstämme gepflanzt, um die Raumsituation, die durch den alten Baumbestand geschaffen wird, noch zu verstärken.

Da ein Rückbau oder eine Verlegung der Trafostation aus technischen Gründen nicht möglich ist, soll sie durch Begrünung mittels Rankgittern in die Grünfläche integriert werden.

Kosten:

Die Kosten für die Neuanlage der Grünflächen innerhalb der Stellplätze belaufen sich auf rd. 30.000,- Euro und sind in den Kosten für die Grünflächen in Höhe von 105.000,- € enthalten.

 

III        Grünanlage mit Denkmal

Bestand:

Zur Zeit stoßen die Pflasterflächen der Aldizufahrt sowie der Wegeflächen an der Marktstraße übergangslos an die Rasenfläche der Grünanlage. Prägend als Abgrenzung zur Hannoverschen Neustadt und Vor dem Celler Tor ist der große Baumbestand aus Eichen, Linden und einer Platane. Größere Strauchgruppen verhindern weitreichende Blickbeziehungen und verdecken die Sicht auf das Völkerschlacht-Denkmal.

Erschlossen ist die Grünanlage über einen Weg parallel zur Aldizufahrt sowie einen von diesem nach Osten abzweigenden Weg, der Zur Ecke Marktstraße/Vor dem Celler Tor führt.

Aufenthaltsmöglichkeit bieten zwei Bänke an einer Aufweitung des Weges parallel zur Aldizufahrt.

Planung (Anlage 3):

Grundsätzlich soll die Planung der Grünanlage zum derzeitigen Zeitpunkt nur Rahmenbedingungen schaffen, die eine detaillierte Ausgestaltung in Abstimmung mit dem Innenstadtentwicklungskonzept ermöglichen.

Unabhängig davon, ob die weitere Planung Stellplätze im Randbereich der Grünanlage vorsieht oder nicht gelten die folgenden Planungsleitlinien:

Leitlinie

Beispiel für Ausgestaltung

Anlage überschaubarer Randstrukturen als wahrnehmbare Abgrenzung der Grünanlage zu angrenzenden Flächen

-          geschnittene Hecken (Höhe ca. 1,20 m) hinter Bänken zur Marktstraße

-          Beete mit niedrigen (Höhe bis ca. 1,50 m) Blütensträuchern und Gräsern entlang Zufahrt Aldiparkplätze

-          Betonung der Zugänge mit wegbegleitenden Sandsteinblöcken

Verbesserung von Raumgefühl und Sichtbeziehungen

-          weitgehende Entfernung des vorhandenen Strauchbestandes innerhalb der Grünanlage

-          Einfassung der der Grünanlage zugewandten Seite des Völkerschlacht-Denkmals mit z.B. Zierkirschen

Schaffung diagonaler Wegeverbindungen – dabei Aufnahme des alten Stadtgrabenverlaufs

-          gradlinige Verlängerung des Weges von Ecke Marktstraße/Vor dem Celler Tor auf Querung Parkplatzumfahrung (diese Wegeverbindung entspricht dem ungefähren Verlauf des früheren Stadtgrabens)

-          Betonung des Elements Stadtgrabens z.B. durch wegbegleitende Rinne zur Abführung des Niederschlagwassers

-          Anlage eines Weges von der Marktstraße/Ecke Aldi zwischen den Bäumen hindurch zur Ampel Ecke Hannoversche Neustadt/Vor d. Ce. Tor (wassergebundene Wegedecke)

Ausblenden des Verkehrs auf der Straße Vor dem Celler Tor

-          Pflanzung von Sträuchern

Einrichten attraktiver Aufenthaltsmöglichkeiten.

-          Schaffung einer platzähnlichen Erweiterung im Kreuzungsbereich der Wege mit Sitzmöglichkeiten

-          Beibehaltung der vorhandenen Bänke bei Verkleinerung der befestigten Fläche

-          im räumlichem Zusammenhang zu den Bänken Einbau einzelner kleiner Spielgeräte

Darüber hinaus sind weitere Gestaltungen der entstehenden Freiflächen denkbar, z.B. als Skulpturenpark (evtl. unter dem Motto „Kunst begreifen“ mit erleb- und bespielbaren Objekten).

Kosten:

Die Kosten für die Neuanlage der Wege, die Rodungsarbeiten und Neupflanzungen sowie die Ausstattungselemente (wie z.B. Bänke, Sandsteinblöcke) belaufen sich auf rd. 75.000,- Euro.

 

Anlagen:

1                    Verkehrsplanung, Variante 1

2                    Verkehrsplanung, Variante 2

3                    Planung Grünanlage