Betreff
Fortsetzung des Präventionsrates der aktuellen Ratsperiode und Neudefinition verschiedener Zuständigkeiten; Zusammensetzung des Präventionsrates
Vorlage
BV 2018 0503/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Präventionsrat wird wie folgt besetzt:

 

-      Je ein Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen

-      Bürgermeister

-      Vorsitzende/r des Jugendhilfeausschusses

-      Vorsitzende/r des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport

-      Vertreter/in der Polizei

-      Vertreter/in des Amtsgerichtes

-      Gleichstellungsbeauftragte

-      Leiter/in der Jugendhilfeabteilung

-      Leiter/in des JohnnyB.

-      Vertreter/in der katholischen Kirche

-      Vertreter/in der evangelischen Kirche

-      Vertreter/in des Bündnisses für Familien

-      Vertreter/in des Seniorenrates

-      Vertreter/in des Kinderschutzbundes

-      Vertreter/in des Mütter- und Frauenzentrums

-      Vertreter/in des Nachbarschaftstreffs Ostlandring

-      Vertreter/in des Burgdorfer Mehrgenerationenhauses

-      Vorsitzende/r des Fördervereins Präventionsrat

-      Stadtrat

 

2.    Der Präventionsrat erarbeitet ein Präventionskonzept für die Stadt. Er soll die Vernetzung der Beteiligten im Bereich der Prävention vorantreiben, den Kontakt und den Wissenstransfer der Fachstellung für Prävention im Land Niedersachsen und in der Stadt und Region Hannover leisten und darüber hinaus aktuelle Anliegen aus dem Bereich der öffentlichen Sicherheit und Vorsorge aufgreifen und Maßnahmen zur Abhilfe anregen.

 

3.    Der Präventionsrat übernimmt federführend die Aufgabe, das Integrationskonzept der Region Hannover auf die städtische Ebene „herunterzubrechen“ und die Ergebnisse der Flüchtlingskonferenz mit aufzunehmen. Zusätzliche Sachmittel (Honorarkosten etc.) müssen dafür kalkuliert und bereitgestellt werden.

 

4.    Der Vorsitz des Präventionsrates wird durch eine hauptamtliche Kraft der Stadt wahrgenommen. Es wird die Besetzung mit einer Person angestrebt, die schon jetzt vernetzend tätig und bereits in die Fachdiskussionen eingebunden ist. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Personalvorschlag zu unterbreiten. Ein Stundenbudget von 4 – 6 Stunden pro Woche soll hier als Richtschnur dienen.

 

5.    Die Funktion eines/einer ehrenamtlichen Integrationsbeauftragten in der Stadt Burgdorf ist nicht mehr notwendig und wird deshalb nicht wieder besetzt.

 

6.    Der Arbeitskreis Integration des Präventionsrates bleibt bestehen, den Vorsitz übernimmt der/die Vorsitzende des Ratsausschusses für Soziales, Integration und Prävention; im Falle der Verhinderung nimmt der/die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses die Aufgaben wahr. Der Arbeitskreis wird in die Erarbeitung eines städtischen Integrationskonzeptes einbezogen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Prävention hat sich in seiner Sitzung am 08.03.2018 ausführlich mit der Ursprungsvorlage sowie mit den Vorlagen 2017 0274 ff. intensiv befasst. Zum Abschluss der Diskussion ist der vorstehende Beschlussvorschlag (Ziffer 1 einstimmig, Ziffern 2 – 6 bei 7 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme) empfohlen worden.