Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
1. Der Ortsrat spricht sich für den unter Punkt 4. formulierten Beschlussvorschlag aus.
2. Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die unter 4. formulierten Beschlüsse zu fassen.
3. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die unter 4. formulierten Beschlüsse zu fassen.
4. Der Rat beschließt:
5.
A Der Rat nimmt Kenntnis
von den Ergebnissen
-
der in der Zeit vom 05.06.2007
bis 19.06.2007 durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
-
der mit Schreiben vom 31.05.2007 bis zum
02.07.2007 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
-
der in der Zeit vom 30.10.2007
bis 30.11.2007 durchgeführten öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
-
der mit Schreiben vom 25.10.2007
bis zum 30.11.2007 durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB.
Der Rat
beschließt die in der Begründung im Teil 4, Kapitel 12 beschriebenen Abwägungsvorgänge.
B Feststellungsbeschluss:
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung die 48. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung des Planteils vom 21.01.2008.
Der Rat beschließt, dem Flächennutzungsplan beizufügen
-
die Begründung in der
Fassung vom 21.01.2008 sowie
-
die zusammenfassende
Erklärung gemäß § 6 (5) BauGB, die im Anhang der Begründung wiedergegeben ist.
Sachverhalt und Begründung:
Anhand der Bezugsvorlage Nr. 2007 0222 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 09.10.2007 beschlossen, für die geplante 48. Änderung des Flächennutzungsplans (Otze – Nördlich Worthstraße) die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) erfolgte in der Zeit vom 30.10.2007 bis 30.11.2007.
Die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) erfolgte mit Schreiben vom 25.10.2007. Damit wurde für die Zeit bis zum 30.11.2007 die Gelegenheit zur Stellungnahme ermöglicht.
Die im Rahmen dieser Verfahrensschritte abgegebenen Stellungnahmen haben keine Änderung der Planzeichnung erforderlich gemacht.
Die Stellungnahmen und -soweit erforderlich- die Abwägungsvorschläge sind als Ausführungen der Stadt Burgdorf in die Begründung zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Teil 4 aufgenommen worden. Die gegenüber der Entwurfsfassung vom 28.08.2007 veränderten Textteile in den Teilen 1, 2 und 3 der Begründung sind grau hinterlegt.
Die
48. Änderung des Flächennutzungsplans wurde vorbereitet und liegt der
Vorlage an. In die Begründung wurde die gemäß § 6 (5) BauGB erforderliche
zusammenfassende Erklärung im Anhang neu aufgenommen.
Nach
Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4
Abs. 2 BauGB kann nun der Feststellungsbeschluss gefasst werden. Hierüber ist
zu entscheiden.
Anlagen:
48. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung einschließlich Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung in der Fassung vom 21.01.2008