Betreff
Abdeckung der Kalirückstandshalde Wathlingen - Stellungnahme der Stadt Burgdorf - Bezugsvorlagen 2018 0465 und 0465/1
Vorlage
BV 2018 0465/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Anliegende Stellungnahme zur geplanten Abdeckung der Kalirückstandshalde in Wathlingen in der überarbeiteten Fassung vom 05.03.2018 soll dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie übermittelt werden.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Aufgrund der bislang erfolgten politischen Beratungen in den Ausschüssen und den Ortsräten, aber auch aufgrund bislang eingegangener Stellungnahmen und Äußerungen, erscheint es sinnvoll, den bisherigen Entwurf für eine Stellungnahme zur geplanten Abdeckung der Kali-Rückstandshalte in Wathlingen zu ergänzen. Die Ergänzungen sind farblich hinterlegt.

 

Zu folgenden Sachverhalten wurden Ergänzungen vorgenommen:

 

A.: Feinstaub- / Schadstoffbelastungen:

 

Durch die seitens K+S geplante Deponierung von schadstoffbelasteten Böden der Kategorie Z2 wird das Risiko befürchtet, dass bei einem offenen Transport Teile der Ladungen verwehen und auf diese Weise z.B. Schwermetalle in die Umwelt gelangen.

Dies ist zu unterbinden.

Die ergänzte Stellungnahme geht daher in mehreren Absätzen auf diesen Punkt ein.

 

B.: Verkehrliche Auswirkungen auf Ehlershausen:

 

Im Verlauf der Ortsratssitzung in Ehlershausen und in einer schriftlichen Anfrage der CDU/FDP-Ratsfraktion wurden mögliche befürchtete Auswirkungen auf Ehlershausen (Leistungsfähigkeit der Kreuzung B3 / Rhöndamm, Folgen für den nördlichen Ortseingang etc.) thematisiert.

Der vorliegende Entwurf wurde daher ergänzt (zum befürchteten Umschlagplatz siehe unten Punkt F.).

 

C.: Forderung nach einem Dialogprozess:

 

Aus Sicht der Stadt ist es erforderlich, eine Planung vorzulegen, die in der Bevölkerung akzeptiert wird. Dies ist aus Sicht der Stadt auch möglich. Voraussetzung hierfür aber ist ein ergebnisoffener Dialogprozess, in dem zunächst alle Varianten der Verkehrsführung hinsichtlich ihrer Auswirkungen konkreter untersucht werden. In der Folge ist dann mit allen Betroffenen über eine mögliche Vorzugsvariante und eine mögliche Entschädigung der dann Betroffenen zu diskutieren (siehe auch Punkt D.). Vorbild ist das durchgeführte Dialogforum Schiene Nord.

 

D. Entschädigungsfonds:

 

Im Falle einer Deponierung von Z2-Böden wird K+S voraussichtlich Gewinne erzielen. Bei anderen Verfahren im Bergbau wurde ein Teil der Gewinne zum Ausgleich von Betroffenheiten verwendet. Eine solche Vorgehensweise fordert die Stadt auch hier.

 

E. Risikostudie

 

Es liegt der Hinweis eines sachkundigen Bürgers vor, der auf eine (bislang) in den Planunterlagen fehlende Risikountersuchung hinweist. Diesen Hinweis greift die Stadt auf.

 

(Bislang) nicht in die Stellungnahme eingearbeitet wurden folgende Aspekte; über eine entsprechende Ergänzung müsste der VA entscheiden:

 

F. Umschlagplatz in Ehlershausen oder Otze:

 

Im vorliegenden Entwurf der Stellungnahme wurde eine mögliche Einrichtung eines Umschlagplatzes auf die Kali-Bahn in Ehlershäuser oder Otzer Gemarkung und die damit verbundenen Risiken nicht thematisiert. Denn die offiziellen Planungen sehen gar keinen Umschlagplatz in Ehlershäuser oder Otzer Gemarkung vor, sondern beziehen sich auf das Gelände von Exxon Mobile. Insofern wäre eine Erwähnung eines Umschlagplatzes auf die Kali-Bahn in Ehlershäuser oder Otzer Gemarkung möglicherweise kontraproduktiv.

Der Vorschlag eines Umschlagplatzes auf die Kali-Bahn in Ehlershäuser oder Otzer Gemarkung ist vielmehr Bestandteil des Vorschlag aus Wathlingen für eine gemeinsame Stellungnahme (siehe unten G.)

 

G. Gemeinsame Stellungnahme (Vorlage 2018 0465/1):

 

Der Vorschlag für eine gemeinsame Stellungnahme aus Burgdorf, Wathlingen und Uetze sieht mittlerweile nur noch eine zu prüfende Alternative für die Verkehrsführung vor (ggf. mit Umschlagplatz auf die Kali-Bahn in Ehlershäuser oder Otzer Gemarkung). Es stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, die zu prüfenden Alternativen auf eine einzige einzuengen, die dann auch nur noch Ortsteile in Burgdorf betrifft.

 

H. Vorschlag Lkw-Trasse auf Bahntrasse im FFH-Gebiet:

 

Die Stadt Burgdorf hat es bislang vermieden, Vorschläge für eine Verkehrsführung in anderen Gemeinden zu machen.

 

I. Stellungnahme der Otzer Interessensvertreter vom 04.03.2018:

 

Aus zeitlichen Gründen war eine vollständige Einarbeitung der Stellungnahme der Otzer Interessensvertreter vom 04.03.2018 bislang nicht möglich. Eingearbeitet sind direkt der Punkt „Schadstoffbelastung durch Z2-Böden“ und indirekt die Punkte „Fahrbahnreparatur“ und Jagdpachtminderung“, letztere durch den Punkt D. geforderten „Entschädigungsfonds“.

Die Frage der abgehenden Wirtschaftswege wird aus den in Punkt F. genannten Gründen nicht thematisiert.

 

J. Anregung aus der Einwohnerversammlung in Sorgensen am 05.03.2018

 

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie soll aufgefordert werden, im Rahmen des weiteren Verfahrens die Umweltverträglichkeit in geeigneter Form prüfen zu lassen.

 

 

Anlagen:

 

Entwurf der Stellungnahme vom 05.03.2018 unter Berücksichtigung der Punkte A. – E. sowie J.

 

Stellungnahme der Otzer Interessensvertreter vom 04.03.2018