Betreff
Bebauungsplan 0-45/2 "An der Mösch", Vorentwurf
Bezugsvorlagen 2006 0079 (Einleitung), 2006 0080 (Veränderungssperre), 2007 0215/1 (Einzelhandelskonzept)
Vorlage
2008 0287
Aktenzeichen
61 26 - 00 45/2
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unter 2. formulierten Beschluss zu fassen.

2. Der Verwaltungsausschuss beschließt:

a)  das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-45/2 „An der Mösch“ soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB fortgesetzt werden,

     b) dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 0-45/2 „An der Mösch“ in der Fassung vom 30.01.2007 zuzustimmen    
und beauftragt den Bürgermeister mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchführen zu lassen.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Im Januar 2007 wurde das Verfahren zur 2. Änderung der Bebauungsplans 0-45 „An der Mösch“ mit der Zielsetzung, die Zulässigkeit von Einzelhandlesbetrieben neu zu regeln, eingeleitet (Bezugsvorlage 2006 0079). Zur Sicherung der Planung wurde eine Veränderungssperre erlassen (Bezugsvorlage 2006 0080). Im Jahresverlauf 2007 wurde als Planungsgrundlage das kommunale Einzelhandelskonzept erarbeitet und am 13. Dezember 2007 vom Rat beschlossen (Bezugsvorlage 2007 0215/1). Darauf aufbauend wird nun der Vorentwurf des Änderungsbebauungsplans nebst Begründung vorgelegt. Neben dem teilweisen Einzelhandelsausschluss und der Umstellung der Baunutzungsverordnung auf die aktuelle Fassung wurden eine Ausnahmeregelung für Zufahrten zur Dorfstraße und Gestaltungsregelungen für Werbeanlagen in den Vorentwurf aufgenommen.

 

Das Aufstellungsverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-45 kann als Bebauungsplan der Innenent­wick­lung (§ 13a BauGB) fortgesetzt werden. Damit können die Durch­führung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB), die Erstellung eines Umwelt­berichts (§ 2a BauGB) und eine zusammenfassende Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB) entfallen.

 

Mit dem Vorentwurf können nun die Verfahrensschritte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden.

 

 

Anlagen

-       Bebauungsplan Nr. 0-45/1 „An der Mösch“, Vorentwurf (Stand 30.01.2008)

-       Begründung zum Bebauungsplan Nr. 0-45/1 „An der Mösch“, Vorentwurf (Stand 30.01.2008)