Betreff
Außerplanmäßige Auszahlung für ein Bauhoffahrzeug
Vorlage
BV 2018 0497
Aktenzeichen
20 - Ga
Art
Tischvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

40.000,00 €

     57300.783177

Laufende Kosten:

     

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 40.000,00 € bei dem neuen Produktkonto 57300.783177 (Doppelkabine Bauhof) zu.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Bei einem Unfall am 30.01.2018 wurde ein Piaggio, welcher für die Straßenkontrolle sowie für Straßen- und Gehwegreparaturen eingesetzt wird, so stark beschädigt, dass seitens des Gutachters ein Totalschaden festgestellt wurde.

 

Laut Gutachten beläuft sich der Wiederbeschaffungswert auf 5.376,11 €. Abzüglich des Restwertes von 2.020,00 € wird durch die Versicherung des Unfallverursachers eine Erstattungssumme von rd. 3.580,00 € gezahlt.

 

Eine kurzfristige Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges zur Straßenkontrolle sowie für Straßen- und Gehwegreparaturen ist zwingend erforderlich. Ein Neufahrzeug in gleichwertiger  Ausstattung würde ca. 21.000,00 € kosten. Gebrauchte Fahrzeuge stehen im Handel nicht zur Verfügung. Da aber der Nutzen eines Piaggios den hohen Anschaffungskosten nicht mehr gerecht wird, war geplant, bei erforderlicher Neubeschaffung hierfür künftig eine Doppelkabine (z.B. ein Sprinter o.ä.) zu beschaffen, da ein Fahrzeug in der Größe auch mit mehr als zwei Mitarbeitern sowie für weitere Tätigkeiten, z.B. für den Winterdienst, das Reinigen der Regeneinläufe oder auch als Ersatzfahrzeug für kurzfristig ausfallende andere Fahrzeuge genutzt werden kann. Die Anschaffungskosten für ein solches Fahrzeug würden ca. 40.000,00 € betragen und sind durch die flexible Einsatzfähigkeit zu rechtfertigen. Diese Mittel müssen bei dem neuen Produktkonto 57300.783177 außerplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu außerplanmäßigen Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.

 

Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren außerplanmäßigen Auszahlung ist durch die Einzahlung der Versicherungsleistung in Höhe von rd. 3.580,00 € bei dem Produktkonto 57300.683100 (Einzahlung aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen) sowie Minderauszahlungen in Höhe von 36.420,00 € bei dem Produktkonto 54100.787212 (Erneuerung von Fahrbahnbelägen) gewährleistet.