Betreff
Bebauungsplan 0-87/1 "Nördlich Zilleweg 2. Abschnitt", Detailprüfung Mehrfamilienhäuser und Verschattung
Vorlage
BV 2018 0494
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan 0-87/1 „Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt“ auf Grundlage des Beratungsergebnisses aufzustellen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Am 16.01.2018 hat der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau die Aufstellung des Bebauungsplan 0-87/1 „Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt“ empfohlen. Der Verwaltungsausschuss ist dem am 23.01.2018 gefolgt. Der Aufstellungsbeschluss ist damit gefasst.

In seiner Sitzung am 16.01.2018 haben die Mitglieder des Fachausschusses gegenüber der Verwaltung einige Verbesserungsvorschläge vorgebracht, die geprüft werden sollten. Es wurde folgender Prüfauftrag erteilt:

 

·       Kann bei der Entwicklung des Plangebiets der Fokus auf Geschosswohnungsbau gelegt werden (Verschattung der nördlich angrenzenden Bestandsbebauung)?

·       Ist eine Verlagerung der Kindertagesstätte in das östliche Plangebiet möglich, um hier eine Nutzung der dreieckigen Restfläche als Freifläche zu ermöglichen und das Areal so besser auszunutzen?

·       Sind bei Verbleib der dreieckigen Restfläche hier auch Kompensationsmaßnahmen für andere Projekte denkbar?

 

Die Stadtplanungsabteilung hat anhand von zwei zusätzlichen städtebaulichen Entwürfen die gewünschten Verbesserungen geprüft und wird diese im A-USB am 19.02.2018 vorstellen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Entwicklung von Geschosswohnungsbau im gesamten Plangebiet grundsätzlich denkbar ist, jedoch für die Bauherren mit deutlichen Einschränkungen in der Gestaltungsfreiheit verbunden wäre. Diese werden im Rahmen der Präsentation in der Ausschusssitzung näher betrachtet und erläutert.

 

Bzgl. der ggf. verbleibenden Restfläche kann bereits jetzt mitgeteilt werden, dass eine Nutzung als Kompensationsfläche grundsätzlich möglich ist.

 

Nach der Beratung der städtebaulichen Entwürfe und Abwägung der Vor- und Nachteile einer Mehrfamilienhausbebauung wird die Stadtverwaltung nach den Vorgaben des Fachausschusses mit der Aufstellung des Bebauungsplans beginnen.