Der Einsatzleitwagen gilt als technisches
Hilfsmittel zur Führung taktischer Einheiten und als Hilfsmittel zum Führen von
Verbänden mit Führungsassistenten.
Durch die
Abschaltung des analogen Funknetzes und die Umstellung auf Digitalfunk in der
Region Hannover ist die Neuausstattung bzw. eine Neubeschaffung des Einsatzleitwagens
(ELW) notwendig.
Unter Beachtung
der Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit soll - bevor
Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden - durch
einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden
Möglichkeiten die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden.
Dementsprechend stehen aktuell drei Lösungen zur Auswahl:
1.
Umrüstung des alten Einsatzleitwagens auf
Digitalfunk/neuer Technik,
2.
Komplette Neubeschaffung eines Einsatzleitwagens
mit neuer Technik (inkl. Fahrgestell) sowie
3.
Anschaffung eines gebrauchten Fahrgestells mit
neuem ELW-„Aufbau“.
Gegenüberstellung
der möglichen Varianten
1 Umrüstung des
alten Einsatzleitwagens:
Das zurzeit
eingesetzte Fahrzeug, Volkswagen LT, Baujahr 2005 (Laufleistung: 18.132 KM;
Stand: 30.01.2018) hat die 13-jährige Abschreibungszeit erreicht (gem.
Abschreibungstabelle und Konten in der Kommunalverwaltung; Stand 29.05.2017 –
Niedersachsen).
Eine
Ersatzteilbeschaffung ist äußerst kostspielig, teilweise gar nicht mehr
möglich, da die Teile nicht mehr lieferbar sind. Eine gesetzliche Vorschrift
für die Vorhaltung von Ersatzteilen gibt es nicht. Der Volkswagenkonzern hat
dabei eine eigene Richtlinie entwickelt. Nach Produktionsende der Modellreihe
(hier Volkswagen LT) wird eine gewisse Verfügbarkeit gewährleistet. Das Modell
„LT“ wurde bis 2005 produziert.
Die
Ersatzteilverfügbarkeit stellt sich wie folgt dar:
·
Bauteile für die Fahrbereitschaft und Sicherheit –
15 Jahre,
·
Ausstattungsteile – 10 Jahre,
·
Verkleidungsteile - 7 Jahre und
·
Sitzbezüge Stoff (für Fahrzeuge ohne Seitenairbag)
– 5 Jahre.
Zukünftige
Instandhaltungskosten – für das Fahrgestell - können zum aktuellen Zeitpunkt
nicht beziffert werden. Konkret bleibt jedoch festzuhalten:
- der Reparaturaufwand übersteigt den Zeitwert,
- insgesamt unzureichender Gesamtzustand sowie
- veraltete Kommunikations- und EDV-Ausstattung.
Aufgrund der alten
Technik bzw. Vorhaltung des analogen Funkes ist voraussichtlich ein Austausch
der kompletten Technik bzw. der kompletten Ausstattung erforderlich. Notwendige
Leitungspläne bzw. Schaltpläne sind für das Fahrzeug nicht vorhanden. Ferner
ist der Ausbau des Fahrzeuges ausgereizt; entsprechende bzw. notwendige
Einzelanpassungen für das neue Gerät wären nicht wirtschaftlich.
Folgerichtig ist
davon auszugehen, dass der komplette Ausbau zu entfernen wäre und ein Neuausbau
erfolgen müsse. Ein Neuausbau konnte in der Kürze der Zeit nicht beziffert
werden.
Lediglich der
reine Austausch der Gerätschaften, wie Sprechstellen oder einer Car-PC-Anlage,
konnte geschätzt werden. Der reine (Geräte-)Austausch würde 51.824,50 € in Anspruch
nehmen. Die Firma „Elblinger Funk- und Fahrzeugtechnik GmbH“ wies jedoch darauf
hin, dass bei der Besichtigung relativ viele Probleme und Defekte am Fahrzeug
festgestellt worden sind. Daher könne der oben genannte Preis nur als
Richtlinie verstanden werden. Vor der Abgabe eines detaillierten Angebotes
müssten vorab diverse Überprüfungen und Instandsetzungen durchgeführt werden
(z.B. Dynawatt-Anlage).
In dem Fall einer
Umrüstung des alten Fahrzeuges muss für diese Zeit (bis zu einem Jahr) ein
zusätzliches Einsatzkonzept erarbeitet und umgesetzt werden, da die Einsatzleitung
vor Ort (ELO) in ihrem Handeln einsatztaktisch eingeschränkt wäre.
Abschließend
bleibt festzustellen, dass der zur Aufgabenwahrnehmung genutzte ELW dem
aktuellen Einsatzkonzept nicht entspricht (z.B. Funkraum). Das Fahrzeug wäre an
die DIN SPEC 14507-2-ELW 1 angelehnt.
2 Neubeschaffung
eines Einsatzleitwagens:
Bei beiden
Varianten hinsichtlich der Neubeschaffung kann der bisherige Einsatzleitwagen
in Betrieb bleiben, bis das neue Fahrzeug in den Dienst gestellt worden ist.
Die „Einsatzleitung vor Ort“ wäre taktisch einsetzbar; etwaige
Großschadensfälle könnten vor Ort erfolgreich abgearbeitet werden.
2.1 Neubeschaffung
eines Einsatzleitwagens, inkl. Fahrgestell:
Das Fahrzeug würde
gem. der DIN SPEC 14507-2-ELW 1 aufgebaut werden. Die (Gesamt-)Kosten würden
sich auf rd. 130.000,-- € belaufen.
2.2 Neubeschaffung
eines Einsatzleitwagens, inkl. gebrauchten Fahrgestells:
Aufgrund der
geringen Laufleistung des Einsatzleitwagens (s.o.) kommt der Kauf eines gebrauchten
Fahrgestells in Betracht. Die Kosten für ein gebrauchtes Fahrgestell (z.B. VW
Crafter, Mercedes Sprinter) belaufen sich – nach erster Prüfung - auf rd. 25.000
– 30.000,-- €.
Infolgedessen
könnten rd. 100.000,-- € für den Aus- bzw. Umbau und Ausstattung genutzt
werden.
Es bleibt
festzustellen, dass die eingesparten (Finanz-)Mittel (für das gebrauchte
Fahrgestell) die Kosten für den Umbau (Umfunktionierung eines Kastenwagens bzw.
Tourers oder Lackierung) gegenseitig aufwiegen würden. Eine Gesamtersparnis ist
nicht ersichtlich; die Kosten würden sich auf rd. 130.000,-- € belaufen.
Fazit
der Gegenüberstellung:
In Anbetracht der oben genannten
unkalkulierbaren Folgekosten bzw. Instandhaltungskosten wird die Verwaltung die
Neubeschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 1) gem. DIN SPEC 14507-2-ELW 1
durchführen. Der Rat der Stadt Burgdorf hat bereits mit der mehrheitlich
beschlossenen Haushaltssatzung 2018 die Verwaltung ermächtigt, ein entsprechendes
Vergabeverfahren durchzuführen.
Das Beschaffungsverfahren wird seitens der
Feuerwehr auf Stadtebene (Stadtbrandmeister, stellv. Stadtbrandmeister/
Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Burgdorf sowie Leitung der ELO)
begleitet.
Verwaltungsseits wird die Neubeschaffung von einem hauptamtlichen
Gerätewart sowie Herrn Enderle durchgeführt.
Der alte Einsatzleitwagen soll – nach Abschluss des
Beschaffungsverfahrens - veräußert werden.