Betreff
Neubeschaffung eines Einsatzleitwagens
Vorlage
M 2018 0484
Aktenzeichen
37.052.001
Art
M i t t e i l u n g

Der Einsatzleitwagen gilt als technisches Hilfsmittel zur Führung taktischer Einheiten und als Hilfsmittel zum Führen von Verbänden mit Führungsassistenten.

 

Durch die Abschaltung des analogen Funknetzes und die Umstellung auf Digitalfunk in der Region Hannover ist die Neuausstattung bzw. eine Neubeschaffung des Einsatzleitwagens (ELW) notwendig.

 

Unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit soll - bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden - durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. Dementsprechend stehen aktuell drei Lösungen zur Auswahl:

 

1.    Umrüstung des alten Einsatzleitwagens auf Digitalfunk/neuer Technik,

2.    Komplette Neubeschaffung eines Einsatzleitwagens mit neuer Technik (inkl. Fahrgestell) sowie

3.    Anschaffung eines gebrauchten Fahrgestells mit neuem ELW-„Aufbau“.

  

Gegenüberstellung der möglichen Varianten

 

1 Umrüstung des alten Einsatzleitwagens:

 

Das zurzeit eingesetzte Fahrzeug, Volkswagen LT, Baujahr 2005 (Laufleistung: 18.132 KM; Stand: 30.01.2018) hat die 13-jährige Abschreibungszeit erreicht (gem. Abschreibungstabelle und Konten in der Kommunalverwaltung; Stand 29.05.2017 – Niedersachsen).

 

Eine Ersatzteilbeschaffung ist äußerst kostspielig, teilweise gar nicht mehr möglich, da die Teile nicht mehr lieferbar sind. Eine gesetzliche Vorschrift für die Vorhaltung von Ersatzteilen gibt es nicht. Der Volkswagenkonzern hat dabei eine eigene Richtlinie entwickelt. Nach Produktionsende der Modellreihe (hier Volkswagen LT) wird eine gewisse Verfügbarkeit gewährleistet. Das Modell „LT“ wurde bis 2005 produziert.

 

Die Ersatzteilverfügbarkeit stellt sich wie folgt dar:

 

·         Bauteile für die Fahrbereitschaft und Sicherheit – 15 Jahre,

·         Ausstattungsteile – 10 Jahre,

·         Verkleidungsteile - 7 Jahre und

·         Sitzbezüge Stoff (für Fahrzeuge ohne Seitenairbag) – 5 Jahre.

 

Zukünftige Instandhaltungskosten – für das Fahrgestell - können zum aktuellen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Konkret bleibt jedoch festzuhalten:

 

  • der Reparaturaufwand übersteigt den Zeitwert,
  • insgesamt unzureichender Gesamtzustand sowie 
  • veraltete Kommunikations- und EDV-Ausstattung.

 

Aufgrund der alten Technik bzw. Vorhaltung des analogen Funkes ist voraussichtlich ein Austausch der kompletten Technik bzw. der kompletten Ausstattung erforderlich. Notwendige Leitungspläne bzw. Schaltpläne sind für das Fahrzeug nicht vorhanden. Ferner ist der Ausbau des Fahrzeuges ausgereizt; entsprechende bzw. notwendige Einzelanpassungen für das neue Gerät wären nicht wirtschaftlich.

 

Folgerichtig ist davon auszugehen, dass der komplette Ausbau zu entfernen wäre und ein Neuausbau erfolgen müsse. Ein Neuausbau konnte in der Kürze der Zeit nicht beziffert werden.

 

Lediglich der reine Austausch der Gerätschaften, wie Sprechstellen oder einer Car-PC-Anlage, konnte geschätzt werden. Der reine (Geräte-)Austausch würde 51.824,50 € in Anspruch nehmen. Die Firma „Elblinger Funk- und Fahrzeugtechnik GmbH“ wies jedoch darauf hin, dass bei der Besichtigung relativ viele Probleme und Defekte am Fahrzeug festgestellt worden sind. Daher könne der oben genannte Preis nur als Richtlinie verstanden werden. Vor der Abgabe eines detaillierten Angebotes müssten vorab diverse Überprüfungen und Instandsetzungen durchgeführt werden (z.B. Dynawatt-Anlage).  

 

In dem Fall einer Umrüstung des alten Fahrzeuges muss für diese Zeit (bis zu einem Jahr) ein zusätzliches Einsatzkonzept erarbeitet und umgesetzt werden, da die Einsatzleitung vor Ort (ELO) in ihrem Handeln einsatztaktisch eingeschränkt wäre.

 

Abschließend bleibt festzustellen, dass der zur Aufgabenwahrnehmung genutzte ELW dem aktuellen Einsatzkonzept nicht entspricht (z.B. Funkraum). Das Fahrzeug wäre an die DIN SPEC 14507-2-ELW 1 angelehnt.

 

2 Neubeschaffung eines Einsatzleitwagens:

 

Bei beiden Varianten hinsichtlich der Neubeschaffung kann der bisherige Einsatzleitwagen in Betrieb bleiben, bis das neue Fahrzeug in den Dienst gestellt worden ist. Die „Einsatzleitung vor Ort“ wäre taktisch einsetzbar; etwaige Großschadensfälle könnten vor Ort erfolgreich abgearbeitet werden. 

 

2.1 Neubeschaffung eines Einsatzleitwagens, inkl. Fahrgestell:

 

Das Fahrzeug würde gem. der DIN SPEC 14507-2-ELW 1 aufgebaut werden. Die (Gesamt-)Kosten würden sich auf rd. 130.000,-- € belaufen.

 

2.2 Neubeschaffung eines Einsatzleitwagens, inkl. gebrauchten Fahrgestells:

 

Aufgrund der geringen Laufleistung des Einsatzleitwagens (s.o.) kommt der Kauf eines gebrauchten Fahrgestells in Betracht. Die Kosten für ein gebrauchtes Fahrgestell (z.B. VW Crafter, Mercedes Sprinter) belaufen sich – nach erster Prüfung - auf rd. 25.000 – 30.000,-- €.

 

Infolgedessen könnten rd. 100.000,-- € für den Aus- bzw. Umbau und Ausstattung genutzt werden.

 

Es bleibt festzustellen, dass die eingesparten (Finanz-)Mittel (für das gebrauchte Fahrgestell) die Kosten für den Umbau (Umfunktionierung eines Kastenwagens bzw. Tourers oder Lackierung) gegenseitig aufwiegen würden. Eine Gesamtersparnis ist nicht ersichtlich; die Kosten würden sich auf rd. 130.000,-- € belaufen.

 

Fazit der Gegenüberstellung:

 

In Anbetracht der oben genannten unkalkulierbaren Folgekosten bzw. Instandhaltungskosten wird die Verwaltung die Neubeschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 1) gem. DIN SPEC 14507-2-ELW 1 durchführen. Der Rat der Stadt Burgdorf hat bereits mit der mehrheitlich beschlossenen Haushaltssatzung 2018 die Verwaltung ermächtigt, ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Das Beschaffungsverfahren wird seitens der Feuerwehr auf Stadtebene (Stadtbrandmeister, stellv. Stadtbrandmeister/ Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Burgdorf sowie Leitung der ELO) begleitet. 

 

Verwaltungsseits wird die Neubeschaffung von einem hauptamtlichen Gerätewart sowie Herrn Enderle durchgeführt.

 

Der alte Einsatzleitwagen soll – nach Abschluss des Beschaffungsverfahrens - veräußert werden.