Betreff
Abrechnung von straßenbaulichen Maßnahmen - Aufwandsspaltung (Teileinrichtung) / Abschnittsbildung; Bezugsvorlage 2014 0678
Vorlage
BV 2018 0476
Aktenzeichen
60.042.001
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, den Aufwand für die selbständig nutzbaren Teileinrichtungen (Beleuchtung) bei den in der Vorlage genannten Anlagen gesondert zu ermitteln.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Über die Beschlussvorlage 2014 0678 hat der Rat am 16.10.2014 die Aufwandsspaltung / Abschnittsbildung für diverse straßenbauliche Maßnahmen im Rahmen des LED-Beleuchtungserneuerungskonzeptes beschlossen. Mit dem Beschluss ist die sachliche Beitragspflicht entstanden und für die Maßnahmen können Straßenausbaubeiträge nach § 6 des Nieders. Kommunalabgabengesetzes sowie der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf erhoben werden.

 

Bei der Erstellung einer Straßenausbaubeitragsabrechnung werden regelmäßig Ortsbesichtigungen durchgeführt, bei denen auch die abzurechnende öffentliche Anlage festgelegt werden muss. Eine öffentliche Anlage wird nach der natürlichen Betrachtungsweise des unbefangenen Beobachters gebildet. Der Straßenname der öffentlichen Anlage ist dabei unerheblich. Für die Bildung der Abrechnungsgebiete ist die Festlegung der öffentlichen Anlage unverzichtbar, da nur die unmittelbar erschlossenen Grundstücke beitragspflichtig sind.

 

Für die Straßen Am Hütteberg (Ortsteil Ramlingen-Ehlershausen, s. Anlage 1) und Worthstraße (Ortsteil Otze, s. Anlage 2) wurde festgestellt, dass der Beschluss hinsichtlich der konkreten Bezeichnung der abzurechnenden Anlagen nicht ausreichend beschrieben wurde, da sich vor Ort herausstellte, dass es sich aufgrund der natürlichen Betrachtungsweise bei den Straßen nicht um jeweils eine, sondern zwei selbständige Anlagen handelt.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit ist der Ratsbeschluss vom 16.10.2014 daher für folgende Anlagen zu konkretisieren:

 

Für die Abrechnung von Straßenausbaubeiträgen für die Teileinrichtung Beleuchtung der nachfolgend aufgelisteten Straßen wird vorgeschlagen, die Aufwandsspaltung zu beschließen, um eine zeitnahe Abrechnung der Maßnahmen zu ermöglichen:

 

Am Hütteberg          (Ramlinger Straße bis Bussardweg)

Am Hütteberg        (Bussardweg bis ehemaliger Anschluss an die B 3)

 

Worthstraße          (Burgdorfer Straße bis Freiengericht)

Worthstraße          (Freiengericht bis Bahn)

 

 

 

Anlage 1: Am Hütteberg

Anlage 2: Worthstraße