Am 24. Januar 2018 hat die zweite Phase der
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes
begonnen. Noch bis zum 7. März 2018
hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine
Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben.
1. Hintergrund und bisheriger
Verlauf
Die Europäische
Union hat 2002 die Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) erlassen.
Ihr Ziel ist es, schädliche Auswirkungen durch Lärm in ganz Europa einheitlich
„zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“. Um dieses Ziel zu
erreichen, werden Lärmkarten erstellt und auf ihrer Basis Lärmaktionspläne
ausgearbeitet. Für Schienenwege des Bundes mit einem Verkehrsaufkommen von mehr
als 30.000 Zügen pro Jahr übernimmt das Eisenbahn-Bundesamt EBA die Aufgabe der
Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung.
Hierfür fand
im Herbst 2017 auf Basis einer aktuellen Lärmkartierung eine 1. Phase der
Bürgerbeteiligung statt, in welcher die von Eisenbahnlärm betroffene
Bevölkerung sich zu Art und Umfang einer wahrgenommenen Belästigung durch
Eisenbahnlärm äußern konnte.
2. Ergebnisse der 1. Phase der
Bürgerbeteiligung und Lärmaktionsplan Teil A
Insgesamt sind in der
ersten Phase 38.059 Beteiligungen beim EBA eingegangen, davon kamen 273 aus
Burgdorf (einschließlich Otze und Ehlershausen). Gemessen an der Einwohnerzahl,
aber auch an der Gesamtzahl der Stellungnahmen zeigt sich eine überdurchschnittliche
Beteiligung der Bevölkerung Burgdorfs an der Umfrage.
Dies belegt, dass die
analysierte Lärmbetroffenheit (s.u. und vgl. Lärmkarten aus der 1. Phase der
Beteiligung) vor Ort von der Bevölkerung auch als Belastung wahrgenommen wird.
Dies verwundert nicht: Der
aktuell ausgearbeitete Lärmaktionsplan Teil A (veröffentlicht am 12.01.2018)
ermittelt – ausgehend von der im Herbst 2017
vorgestellten Lärmkartierung – für das Stadtgebiet Burgdorf eine
vergleichsweise hohe so genannte Lärmkennziffer.
Die
Lärmkennziffer setzt sich aus verschiedenen Stufen einer Lärmbelastung und der
Anzahl der hiervon betroffenen Bevölkerung zusammen. Die für Burgdorf
ermittelte nächtliche Lärmkennziffer ist mit einem Wert von 75.697
verhältnismäßig hoch. Durchschnittlich beträgt der nächtliche Wert für Städte
mit einer vergleichbaren Einwohnerzahl wie Burgdorf 37.173.
Auch im
Detail zeigt sich eine hohe Lärmbetroffenheit:
Insgesamt
7.580 Menschen in Burgdorf haben Lärmwerte jenseits der Grenzwerte der
Verkehrslärmschutzverordnung zu verkraften (49 bzw. 50 dB(A)). Für 2.400 von
ihnen wird zusätzlich der bereits als kritisch anzusehende Bereich jenseits 55
dB(A) überschritten, und für 800 Menschen in Burgdorf liegt die nächtliche
Lärmbelastung jenseits der anerkannten Grenze für eine Gesundheitsgefährdung
(60 dB(A), ausführlich siehe Lärmaktionsplan Teil A, Anhang, Tabelle 1 auf www.laermaktionsplanung-schiene.de)
Im Lärmaktionsplan Teil A
wird ab Seite 55 die seitens des EBA geplante Lärmminderungsstrategie erläutert.
Hier werden aber lediglich größtenteils bekannte Instrumente aufgeführt.
Burgdorf |
||
Ausschnitt aus dem
Lärmaktionsplan Teil A, S. 36: Lärmkennziffer nachts |
Ein zentrales Element der
Lärmminderungsstrategie ist die Fortführung und Verstetigung des so genannten
freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes. Für Burgdorf ist hierzu
festzuhalten, dass dieses Programm in Burgdorf bereits im Jahr 2007 durchgeführt
wurde. Die Lärmminderungsstrategie stellt aber in Aussicht, dass künftig auch
bereits sanierte Streckenabschnitte erneut in das Programm aufgenommen werden
können.
Die Ausstattung von
Güterwagen mit so genannten „Flüsterbremsen“ auf der Basis des bereits
beschlossenen „Schienenlärmschutzgesetzes“ ist in Verbindung mit einem lärmabhängigen
Trassenpreissystem ein weiterer Bestandteil der Lärmminderungsstrategie.
Weiterhin besteht seitens
des EBA die Anregung einer „vorausschauenden Planung“ durch die Kommune, indem
sie künftig bei Baugebietsausweisungen einen größeren Abstand zur Bahnstrecke
einhält. Insbesondere dieser Aspekt steht aber im Widerspruch zum
gleichzeitigen Bestreben der Stadt Burgdorf, im zentralen Stadtgebiet und insbesondere
in räumlicher Nähe zum S-Bahnhof Möglichkeiten für Wohnbebauung zu eröffnen.
3. Aktuelle 2. Phase
Bürgerbeteiligung
Der so genannte Teil A des
Lärmaktionsplans ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform
www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die
Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap abrufbar
und ist auf Wunsch auch als Druckversion verfügbar.
Am 24. Januar 2018 hat hierzu
die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen. Noch bis zum 7. März
2018 hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine
Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben.
Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018
veröffentlicht. Die Teile A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die
Haupteisenbahnstrecken.
Anders als noch in der
ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Schwerpunkt der Umfrage
nicht darin, eine eigene Lärmbetroffenheit zu artikulieren. Vielmehr stehen
eine Rückmeldung zum Ablauf des Beteiligungsverfahrens, zur Einschätzung der im
Lärmaktionsplan Teil A vorgeschlagenen Maßnahmen und deren Wirksamkeit im Mittelpunkt
der Umfrage (vgl. Fragebogen in der Anlage). Ausgedruckte Fragebögen und weiteres
Informationsmaterial liegen auch im Rathaus IV der Stadt Burgdorf aus.
4. Ausblick
Die Stadt Burgdorf wird
ggf. eine eigene Stellungnahme zu den veröffentlichten Unterlagen abgeben. Der
inhaltliche Schwerpunkt dieser Stellungnahme würde dann voraussichtlich darin
liegen, eine erneute Aufnahme Burgdorfs in das Lärmsanierungsprogramm des
Bundes zu fordern und die Verwendung städtebaulich integrierter Schallschutzmaßnahmen
anzuregen.
Primär wird die Stadt
aber den Schwerpunkt der weiteren Auseinandersetzung mit dem Thema „Bahnlärm“
in die Durchsetzung der im Rahmen des Dialogforums Schiene Nord geforderten
Bedingungen zum Lärmschutz legen, da die dort formulierten Ansprüche an
verbesserten Lärmschutz höher sind als im Rahmen der Lärmsanierung durch den
Bund.
Link: www.laermaktionsplanung-schiene.de
Anlage: Fragebogen für die 2. Phase der
Lärmaktionsplanung