Betreff
Lärmaktionsplan des Eisenbahnbundesamtes - 2. Phase der Bürgerbeteiligung
Vorlage
M 2018 0475
Art
M i t t e i l u n g
Untergeordnete Vorlage(n)

Am 24. Januar 2018 hat die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes begonnen. Noch bis zum 7. März 2018 hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben.

1.  Hintergrund und bisheriger Verlauf

Die Europäische Union hat 2002 die Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) erlassen. Ihr Ziel ist es, schädliche Auswirkungen durch Lärm in ganz Europa einheitlich „zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Lärmkarten erstellt und auf ihrer Basis Lärmaktionspläne ausgearbeitet. Für Schienenwege des Bundes mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr übernimmt das Eisenbahn-Bundesamt EBA die Aufgabe der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung.

Hierfür fand im Herbst 2017 auf Basis einer aktuellen Lärmkartierung eine 1. Phase der Bürgerbeteiligung statt, in welcher die von Eisenbahnlärm betroffene Bevölkerung sich zu Art und Umfang einer wahrgenommenen Belästigung durch Eisenbahnlärm äußern konnte.

2.  Ergebnisse der 1. Phase der Bürgerbeteiligung und Lärmaktionsplan Teil A

Insgesamt sind in der ersten Phase 38.059 Beteiligungen beim EBA eingegangen, davon kamen 273 aus Burgdorf (einschließlich Otze und Ehlershausen). Gemessen an der Einwohnerzahl, aber auch an der Gesamtzahl der Stellungnahmen zeigt sich eine überdurchschnittliche Beteiligung der Bevölkerung Burgdorfs an der Umfrage.

Dies belegt, dass die analysierte Lärmbetroffenheit (s.u. und vgl. Lärmkarten aus der 1. Phase der Beteiligung) vor Ort von der Bevölkerung auch als Belastung wahrgenommen wird.

Dies verwundert nicht: Der aktuell ausgearbeitete Lärmaktionsplan Teil A (veröffentlicht am 12.01.2018) ermittelt – ausgehend von der im Herbst 2017 vorgestellten Lärmkartierung – für das Stadtgebiet Burgdorf eine vergleichsweise hohe so genannte Lärmkennziffer.

Die Lärmkennziffer setzt sich aus verschiedenen Stufen einer Lärmbelastung und der Anzahl der hiervon betroffenen Bevölkerung zusammen. Die für Burgdorf ermittelte nächtliche Lärmkennziffer ist mit einem Wert von 75.697 verhältnismäßig hoch. Durchschnittlich beträgt der nächtliche Wert für Städte mit einer vergleichbaren Einwohnerzahl wie Burgdorf 37.173.

Auch im Detail zeigt sich eine hohe Lärmbetroffenheit:

Insgesamt 7.580 Menschen in Burgdorf haben Lärmwerte jenseits der Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung zu verkraften (49 bzw. 50 dB(A)). Für 2.400 von ihnen wird zusätzlich der bereits als kritisch anzusehende Bereich jenseits 55 dB(A) überschritten, und für 800 Menschen in Burgdorf liegt die nächtliche Lärmbelastung jenseits der anerkannten Grenze für eine Gesundheitsgefährdung (60 dB(A), ausführlich siehe Lärmaktionsplan Teil A, Anhang, Tabelle 1 auf www.laermaktionsplanung-schiene.de)

Im Lärmaktionsplan Teil A wird ab Seite 55 die seitens des EBA geplante Lärmminderungsstrategie erläutert. Hier werden aber lediglich größtenteils bekannte Instrumente aufgeführt.

Burgdorf

 

Ausschnitt aus dem Lärmaktionsplan Teil A, S. 36: Lärmkennziffer nachts

Ein zentrales Element der Lärmminderungsstrategie ist die Fortführung und Verstetigung des so genannten freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes. Für Burgdorf ist hierzu festzuhalten, dass dieses Programm in Burgdorf bereits im Jahr 2007 durchgeführt wurde. Die Lärmminderungsstrategie stellt aber in Aussicht, dass künftig auch bereits sanierte Streckenabschnitte erneut in das Programm aufgenommen werden können.

Die Ausstattung von Güterwagen mit so genannten „Flüsterbremsen“ auf der Basis des bereits beschlossenen „Schienenlärmschutzgesetzes“ ist in Verbindung mit einem lärmabhängigen Trassenpreissystem ein weiterer Bestandteil der Lärmminderungsstrategie.

Weiterhin besteht seitens des EBA die Anregung einer „vorausschauenden Planung“ durch die Kommune, indem sie künftig bei Baugebietsausweisungen einen größeren Abstand zur Bahnstrecke einhält. Insbesondere dieser Aspekt steht aber im Widerspruch zum gleichzeitigen Bestreben der Stadt Burgdorf, im zentralen Stadtgebiet und insbesondere in räumlicher Nähe zum S-Bahnhof Möglichkeiten für Wohnbebauung zu eröffnen.

3.     Aktuelle 2. Phase Bürgerbeteiligung

Der so genannte Teil A des Lärmaktionsplans ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap abrufbar und ist auf Wunsch auch als Druckversion verfügbar.

Am 24. Januar 2018 hat hierzu die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen. Noch bis zum 7. März 2018 hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Die Teile A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken.

Anders als noch in der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Schwerpunkt der Umfrage nicht darin, eine eigene Lärmbetroffenheit zu artikulieren. Vielmehr stehen eine Rückmeldung zum Ablauf des Beteiligungsverfahrens, zur Einschätzung der im Lärmaktionsplan Teil A vorgeschlagenen Maßnahmen und deren Wirksamkeit im Mittelpunkt der Umfrage (vgl. Fragebogen in der Anlage). Ausgedruckte Fragebögen und weiteres Informationsmaterial liegen auch im Rathaus IV der Stadt Burgdorf aus.

4.     Ausblick

Die Stadt Burgdorf wird ggf. eine eigene Stellungnahme zu den veröffentlichten Unterlagen abgeben. Der inhaltliche Schwerpunkt dieser Stellungnahme würde dann voraussichtlich darin liegen, eine erneute Aufnahme Burgdorfs in das Lärmsanierungsprogramm des Bundes zu fordern und die Verwendung städtebaulich integrierter Schallschutzmaßnahmen anzuregen.

Primär wird die Stadt aber den Schwerpunkt der weiteren Auseinandersetzung mit dem Thema „Bahnlärm“ in die Durchsetzung der im Rahmen des Dialogforums Schiene Nord geforderten Bedingungen zum Lärmschutz legen, da die dort formulierten Ansprüche an verbesserten Lärmschutz höher sind als im Rahmen der Lärmsanierung durch den Bund.

Link:             www.laermaktionsplanung-schiene.de

Anlage:         Fragebogen für die 2. Phase der Lärmaktionsplanung