Beschlussvorschlag:
Der Ratsbeschluss zur Neubesetzung des Verbandsvorstandes des Unterhaltungsverbandes
„Fuhse-Aue-Erse“ vom 02.11.2017 wird aufgehoben.
Sachverhalt und Begründung:
In der konstituierenden Ratssitzung am
03.11.2016 wurden die Vertreter für den Verbandsvorstand des
Unterhaltungsverbandes „Fuhse-Aue-Erse“, die laut Satzung von der
Verbandsversammlung zu wählen sind, bestimmt.
Aufgrund geänderter Mehrheitsverhältnisse
wurde in der Sitzung des Rates am 02.11.2017 die Neubesetzung unbesoldeter
Stellen (Vorlage 2017 0393) beschlossen.
Dabei wurde unter anderem entschieden, den
Verbandsvorstand des Unterhaltungsverbandes „Fuhse-Aue-Erse“ neu zu besetzen.
Die zentralen Gremien des
Unterhaltungsverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorstand.
Gemäß § 14 a der Satzung des Unterhaltungsverbandes wählt die
Verbandsversammlung den Vorstand für die Dauer der Wahlperiode. Das Ausscheiden
eines Vorstandsmitgliedes ist gemäß der Satzung beispielsweise bei
Mandatsverzicht möglich, ist jedoch im Hinblick auf kontinuierliches Arbeiten
nicht bei Änderung von Mehrheitsverhältnissen in politischen Gremien seiner
Mitgliedskommunen vorgesehen.
Daher
ist der Teilbeschluss (Neubesetzung des Verbandsvorstandes des Unterhaltungsverbandes
„Fuhse-Aue-Erse“) aufzuheben.
Herr
Hinz und Herr Konerding bleiben Mitglieder des Vorstandes.