Betreff
Neubesetzung Mitglieder Verbandsvorstand Unterhaltungsverband "Fuhse-Aue-Erse"
Vorlage
BV 2018 0473
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ratsbeschluss zur Neubesetzung des Verbandsvorstandes des Unterhaltungsverbandes „Fuhse-Aue-Erse“ vom 02.11.2017 wird aufgehoben.

Sachverhalt und Begründung:

 

In der konstituierenden Ratssitzung am 03.11.2016 wurden die Vertreter für den Verbandsvorstand des Unterhaltungsverbandes „Fuhse-Aue-Erse“, die laut Satzung von der Verbandsversammlung zu wählen sind, bestimmt.

 

Aufgrund geänderter Mehrheitsverhältnisse wurde in der Sitzung des Rates am 02.11.2017 die Neubesetzung unbesoldeter Stellen (Vorlage 2017 0393) beschlossen.

Dabei wurde unter anderem entschieden, den Verbandsvorstand des Unterhaltungsverbandes „Fuhse-Aue-Erse“ neu zu besetzen.

 

Die zentralen Gremien des Unterhaltungsverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorstand. Gemäß § 14 a der Satzung des Unterhaltungsverbandes wählt die Verbandsversammlung den Vorstand für die Dauer der Wahlperiode. Das Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist gemäß der Satzung beispielsweise bei Mandatsverzicht möglich, ist jedoch im Hinblick auf kontinuierliches Arbeiten nicht bei Änderung von Mehrheitsverhältnissen in politischen Gremien seiner Mitgliedskommunen vorgesehen.

 

Daher ist der Teilbeschluss (Neubesetzung des Verbandsvorstandes des Unterhaltungsverbandes „Fuhse-Aue-Erse“) aufzuheben.

 

Herr Hinz und Herr Konerding bleiben Mitglieder des Vorstandes.