Betreff
Konzept zur Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich in der Stadt Burgdorf
Vorlage
BV 2018 0461
Aktenzeichen
51.1
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Fortschreibung des Konzeptes zur Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich in der Stadt Burgdorf wird zugestimmt.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Sprache gilt als die entscheidende Schlüsselkompetenz für gelingende Bildungsbiographien und die gesellschaftliche Teilhabe. Die frühe Förderung von Sprache und Sprechen ist daher eine zentrale Aufgabe der Kindertagesstätten, um mehr Chancengleichheit zu erreichen. Pointiert könnte man sagen: "Sprache ist nicht alles, aber ohne Sprache ist alles nichts."

 

Die Sprachbildung und Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen stellt eine Querschnittsaufgabe zur Gestaltung des pädagogischen Alltags dar. Sie muss durch das gesamte Team einer Kindertageseinrichtung geleistet werden. Schlüsselfaktor für eine erfolgreiche Umsetzung der Sprachbildung und Sprachförderung als Querschnittsaufgabe sind die Sprachbildungs- und Sprachförderkompetenz der sozialpädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen sowie eine fachkompetente Beratung und Begleitung der Teams.

 

In der Gesamtverantwortung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe steht es, die Qualität der Förderung durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und weiterzuentwickeln (§ 22a Achtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII). Dazu gehören die Entwicklung und der Einsatz einer pädagogischen Konzeption als Grundlage für die Erfüllung des Förderungsauftrags, der Einsatz von Instrumenten und Verfahren zur Evaluation der Arbeit in den Einrichtungen sowie deren Fortschreibung.

 

Mit dem beiliegenden Konzept zur Sprachbildung und Sprachförderung (Anlage 1) werden die Qualitätsgrundlagen zur fundamentalen Etablierung der alltagsbasierten Sprachbildung im Praxisalltag im örtlichen Jugendhilfebereich der Stadt Burgdorf definiert und fortgeschrieben.

 

An der Fortschreibung des Konzeptes haben sich sowohl pädagogische Mitarbeiter*innen der freien Träger als auch des städtischen Trägers beteiligt.

 

Im Hinblick auf die gem. § 4 Absatz 1 Satz 2 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII bestehende Eigenständigkeit der Kindertagesstätteneinrichtungen in freier Trägerschaft wird diesen eine Teilnahme an den Fort- und Weiterbildungskursen nicht verbindlich vorgeschrieben, aber ermöglicht.

 

Zur Finanzierung:

 

Zur Umsetzung des Konzeptes können Fördermittel des Landes Niedersachsen gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich in Höhe von gerundet 53.000 € je Kindertagesstättenjahr bis einschließlich 31.12.2019 in Anspruch genommen werden. Die Aus- und Fortbildungsmodule für „Wortstark“ für die städtischen Einrichtungen werden so geplant, dass eine Finanzierung über die für die städtischen Einrichtungen anteilig zur Verfügung stehenden Fördermittel des Landes Niedersachsen sichergestellt ist.