Betreff
Plangenehmigungsverfahren zur Oberflächenabdeckung und Rekultivierung der Deponie Burgdorf
Vorlage
M 2018 0457
Aktenzeichen
70.010.004
Art
M i t t e i l u n g

Der Ablagerungsbetrieb auf der vom Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) betriebenen Deponie wurde am 31.10.2000 eingestellt, seit 2013 befindet sich die Hausmülldeponie in der Stilllegungsphase. Die Abfallentsorgungsgesellschaft der Region Hannover mbH (arh) hat nun mit Datum vom 20.12.2017 beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover (GAA) die Plangenehmigung für die Oberflächenabdeckung und Rekultivierung der Deponie Burgdorf beantragt. Dass GAA hat zur Stellungnahme bis zum 19.02.2018 aufgefordert. Ich habe um Fristverlängerung um eine Woche gebeten.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 07.03.2017 hat der Geschäftsführer des Abfallzweckverbandes, Herr Schwarz, die Planungen zur beabsichtigten Oberflächenabdeckung und Rekultivierung der Deponie Burgdorf erläutert. Die seinerzeit von Herrn Schwarz vorgestellte Präsentation ist als Anlage beigefügt. Die Notwendigkeit der beantragten Maßnahme ergibt sich aus den Vorgaben des § 10 Nr. 1 der Deponieverordnung, danach hat der Betreiber einer Deponie der Klasse 0, I, II oder III in der Stilllegungsphase unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems durchzuführen, um eine Beeinträchtigung des Wohles der Allgemein zu verhindern.

 

Bei den zum Bau der Oberflächenabdichtung und Rekultivierung vorgesehenen Arbeiten handelt es sich im Wesentlichen um folgende Maßnahmen:

 

·         Entfernung des vorhandenen Bewuchses

·         Profilierung des Abfallkörpers durch Umlagerung von Abfällen und Einbau von Deponieersatzbaustoffen

·         Herstellung eines Oberflächenabdichtungssystems aus einer mind. 30 cm starken Gasdrän-, Trag- und Ausgleichsschicht, einer geosynthetischen Tondichtungsbahn, einer beidseitig strukturierten Kunststoffdichtungsbahn, ein Kunststoffdränelement sowie einer mind. 1 m mächtigen Rekultivierungsschicht mit Bewuchs

·         Umbau und Anpassung der vorhandenen Deponieentgasung

·         Herstellen eines Entwässerungssystems zur Fassung und Ableitung von Oberflächen- und Dränwasser

·         Herstellen eines Wegesystems auf und am Deponiefuß der gesicherten Deponie

·         Durchführen von Begrünungsarbeiten

 

Die Umsetzung der Maßnahme soll ab 2020 in zwei Bauabschnitten über einen Gesamtzeitraum von vier Jahren erfolgen. Im ersten Bauabschnitt soll über einen Zeitraum von zwei Jahren die Herrichtung der Nordböschung, der Westböschung und des Nordplateaus durchgeführt werden. Im zweiten Bauabschnitt werden die Arbeiten für die Südböschung und das Südplateau ebenfalls über einen Zeitraum von zwei Jahren ausgeführt.

 

Die geplante Oberflächenabdeckung und Rekultivierung der Deponie Burgdorf ist eine Vorgabe der Deponieverordnung zur Verhinderung von Beeinträchtigungen des Wohles der Allgemeinheit. Mit der Maßnahme erfolgt aus Umweltschutzgesichtspunkten eine Verbesserung der derzeitigen Situation. Die Verwaltung beabsichtigt zum beantragen Plangenehmigungsverfahren weder Anregungen noch Bedenken vorzubringen.

 

 

 

 

 

(Baxmann)

 

 

 

Anlage