Beschlussvorschlag:
Der Rat
nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und fasst
folgende Beschlüsse:
- Der Rat beschließt gemäß §
58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Jahresabschluss des Jahres 2015. Mit dem Beschluss über den
Jahresabschluss stimmt er gleichzeitig den über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2015,
die über 10.000 € liegen und die bisher nicht nach § 58 Abs. 1 Ziff. 9 u. § 117 Abs. 1
NKomVG genehmigt worden sind, nachträglich zu. Darüber hinaus nimmt er die über-
und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres
2015 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit gem. § 117 NKomVG i. V. m.
§ 6 der Haushaltssatzung 2015 beim Bürgermeister lag) zur Kenntnis.
- Der Rat beschließt den Überschuss der außerordentlichen Erträge über die außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2015 (955.988,01 €) zur anteiligen Deckung des Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von -1.104.945,74 € zu verwenden.
Sachverhalt und Begründung:
Gemäß § 128 NKomVG hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres
einen Jahresabschluss aufzustellen.
Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung klar und übersichtlich aufgestellt werden. Im Jahresabschluss ist
die tatsächliche Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage der Kommune mit
sämtlichen Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen darzustellen.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung, der Bilanz und einem Anhang. Dem Anhang sind ein
Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine
Forderungsübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu
übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen.
Der Jahresabschluss 2015 wurde durch die Finanzabteilung aufgestellt und
der Bürgermeister hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses
nach § 129 Abs. 1 NKomVG festgestellt.
Der Jahresabschluss 2015 mit Anhang - einschließlich der Anlagen zum
Anhang – und der Schlussbericht der Rechnungsprüfung sind dem Rat gemäß § 129
Abs. 1 S. 2 NKomVG vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen liegen dieser
Vorlage als Anlage bei (auf Grund des erheblichen Umfangs wurde beim Jahresabschluss
darauf verzichtet, sämtliche Anlagennachweise und die einzelnen Teilergebnis-
und Teilfinanzrechnungen der einzelnen Produkte dieser Vorlage beizufügen. Sie
liegen vollständig vor und waren Gegenstand der Jahresabschlussprüfung des
städtischen Rechnungsprüfungsamtes).
Der vorliegende
Jahresabschluss 2015 der Stadt Burgdorf schließt mit folgenden Eckwerten ab:
Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung 2015 schließt beim ordentlichen Ergebnis mit
einem Fehlbetrag in Höhe von -1.104.945,74 € ab. Im Vergleich zum Haushaltsplan
2015, der ein Defizit im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -4.314.500,00 €
vorsah, verbesserte sich das ordentliche Ergebnis um 3.209.554,26 €.
Das außerordentliche Ergebnis weist einen Überschuss in Höhe von
955.988,01 € aus, was gegenüber dem Haushaltsplan, der einen Überschuss von
376.000,00 € vorsah, eine Verbesserung von 579.988,01 € bedeutet.
Das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung 2015 schließt mit einem Fehlbetrag
in Höhe von -148.957,73 € ab (Haushaltsplan 2015 = -3.938.500,00 €).
Finanzrechnung
Im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit hat sich in der
Finanzrechnung 2015 ein positiver Saldo in Höhe von 2.567.649,78 € ergeben
(Haushalt 2015 = -1.934.100,00 €).
Der Saldo aus Investitionstätigkeit liegt im Jahr 2015 bei
-4.176.361,28 € (Haushalt 2015 = -10.837.200,00 €).
Neuaufnahmen von Krediten für Investitionen erfolgten im Jahr 2015 in
Höhe von 3.500.000,00 €. Die Auszahlungen für die (ordentliche) Tilgung der
bestehenden Darlehen lagen bei 568.491,07 €, so dass sich bei der Finanzierungstätigkeit
im Jahr 2015 ein positiver Saldo in Höhe von 2.931.508,93 € ergibt.
Des Weiteren ergibt sich bei den haushaltsunwirksamen Ein- und
Auszahlungen ein negativer Saldo in Höhe von -6.057,41 €
Insgesamt ergibt sich im Finanzhaushalt eine Erhöhung der liquiden
Mittel um
+1.316.740,02 €.
Die Gesamtfinanzrechnung weist zum 31. Dezember 2015 einen positiven
Endbestand an Zahlungsmitteln von 4.717.048,57 € aus, der in der Bilanz
auf der Aktivseite bei den „Liquiden Mitteln“ steht.
Bilanz
Das Volumen der Bilanz hat sich von 228.821.522,11 € (Stand
Schlussbilanz zum 31.12.2014) um 4.327.500,75 € auf 233.149.022,86 € (Stand
Schlussbilanz zum 31.12.2015) erhöht.
Zu den Einzelheiten des Jahresabschlusses verweise ich auf die
Erläuterungen im anliegenden Anhang zur Jahresrechnung und im
Rechenschaftsbericht.
Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Burgdorf für das
Haushaltsjahr 2015
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Burgdorf (RPA) hat die Jahresrechnung der Stadt Burgdorf für das Haushaltsjahr 2015 geprüft und das Ergebnis der Prüfung im Schlussbericht vom 11.12.2017 zusammengefasst.
Rechtsgrundlage für die Prüfung sind die §§ 155, 156 NKomVG.
Das Rechnungsprüfungsamt bestätigt, dass
der Haushaltsplan eingehalten wurde,
die einzelnen Buchungsvorgänge und Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde und
das Vermögen richtig nachgewiesen ist.
· Ferner hat die Prüfung ergeben, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt,
· die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet worden sind und
· bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde.
Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der Stadt Burgdorf wird wie folgt zusammengefasst:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2015, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Stadt entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Haushaltsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass.
Gegen eine Entlastungserteilung bestehen keine Bedenken.
Der Schlussbericht des RPA ist mit der Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung durch den Bürgermeister sowie ggfs. seiner Stellungnahme zu dem Schlussbericht des RPA dem Rat zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters vorzulegen.
Der Schlussbericht des RPA ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Beschluss
des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresergebnisses
Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 S. 3
NKomVG über den Jahresabschluss. Der Beschluss bildet die Grundlage für die
Entlastung des Bürgermeisters. Mit dem Beschluss bringt der Rat zum Ausdruck,
dass die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr ordnungsgemäß geführt worden ist.
Mit dem
Beschluss über den Jahresabschluss stimmt der Rat gleichzeitig den außer- und
überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres zu, die im
Rahmen des Jahresabschlusses ohne seine nach § 58 Abs. 1 Nr. 9 i. V. m. § 117
Abs. 1 NKomVG erforderliche Zustimmung geleistet worden sind (s. Anhang
Jahresabschluss 2015, Seite 67). Darüber hinaus nimmt er die über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2015 bis
10.000 € - bei denen die Zuständigkeit gem. § 117 NKomVG i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung
2015 beim Bürgermeister lag- zur Kenntnis (s. Anhang Jahresabschluss 2015,
Seiten 68 bis 75).
Verwendung des Jahresergebnisses
Im Rahmen des Jahresabschlusses hat der Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.
V. m. § 110 Abs. 7 S. 3, § 123 Abs. 1 S. 1 NKomVG zugleich über die Verwendung
des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu
beschließen.
Wie bereits oben erwähnt, hat sich in der Jahresrechnung 2015 beim
ordentlichen Ergebnis ein Fehlbetrag in Höhe von -1.104.945,74 € und beim
außerordentlichen Ergebnis ein Überschuss in Höhe von 955.988,01 € ergeben.
Ein Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes soll
zuerst mit der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten
Rücklage gedeckt werden. Sind keine Überschussrücklagen vorhanden, kann der
Fehlbetrag auch mit einem Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des
Ergebnishaushaltes oder aus der mit Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklage gedeckt werden.
Da bei der Stadt Burgdorf keine Überschussrücklagen aus Vorjahren gebildet werden konnten, kommt hier nur der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses zur Deckung des Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis in Frage.
Die
Verwaltung empfiehlt daher, den Überschuss der außerordentlichen Erträge über
die außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2015 in Höhe von 955.988,01 € zur anteiligen
Deckung des Fehlbetrages des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von
-1.104.945,74
€ zu verwenden.
Anlagen
Anlage 1 |
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Jahresabschluss der Stadt Burgdorf zum 31.12.2015 |
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Anlage 2 |
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Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der Stadt Burgdorf |