Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag zu 2. der Vorlage an.
2. Der Rat beschließt, den Aufwand für die selbständig nutzbaren Teileinrichtungen für die Beleuchtung bei den in der Vorlage genannten „Innenstadtstraßen“ gesondert zu ermitteln.
Sachverhalt und Begründung:
Die nachstehend aufgeführten Baumaßnahmen sind bereits abgeschlossen. Die sachliche Beitragspflicht, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auslöst, entsteht jedoch erst, wenn die gesamte Straße auf ganzer Länge und mit allen Teileinrichtungen hergestellt bzw. ausgebaut ist.
Nach § 1 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 11.10.2007 kann hiervon abweichend der Aufwand für bestimmte Teile einer Straße (Aufwandsspaltung) oder für selbständig nutzbare Abschnitte (Abschnittsbildung) ermittelt werden. Hierfür ist nach ständiger Rechtsprechung ein Ratsbeschluss erforderlich.
Es wird vorgeschlagen, in den nachstehend genannten Fällen die Aufwandsspaltung zu beschließen, damit die Baumaßnahmen zeitnah abgerechnet werden können.
Straße Teileinrichtung Bereich/Teilstück
Am Brandende Beleuchtung Bahnhofstraße bis zur
Fußgängerzone
Am Brandende (Fußgängerzone) Beleuchtung
Am Wall (Fußgängerzone) Beleuchtung Kleine Bahnhofstraße bis zur
Wallstraße (inkl. zwei Verbindungswege zur Hann. Neustadt)
Hannoversche Neustadt Beleuchtung Feldstraße bis Wallgartenstraße
Klaukengasse Beleuchtung
Schmiedestraße/ Beleuchtung Neue Torstraße bis Bahnhofstraße
Kleine Bahnhofstraße
Kleine Bahnhofstraße Beleuchtung Am Brandende bis Marktstraße
(Fußgängerweg)
Kleine Bahnhofstraße Beleuchtung Teilstück Einbahnstraße
Kleine Bahnhofstraße Beleuchtung Am Wall bis Hann. Neustadt
(Fußgängerweg)
Kleine Bergstraße Beleuchtung
Minnenstraße Beleuchtung
Mittelstraße Beleuchtung Neue Torstraße bis Sackstraße
Mittelstraße Beleuchtung Neue Torstraße bis Klaukengasse
Neue Torstraße Beleuchtung
Rathausstraße Beleuchtung
Schmiedestraße Beleuchtung Neue Torstraße bis Bergstraße
Wallstraße Beleuchtung
Wilhelmstraße (Fußgängerzone) Beleuchtung
Willersgasse (Fußgängerweg) Beleuchtung Marktstraße bis Mittelstraße
Willersgasse (Fußgängerweg) Beleuchtung Mittelstraße bis Schmiedestraße
Die Gesamtkosten der Erneuerungsmaßnahmen betragen 31.216,08 €. Die Einnahmen über Straßenausbaubeiträge betragen insgesamt ca. 19.500,- €.