Betreff
Abrechnung von straßenbaulichen Maßnahmen - Aufwandsspaltung (Teileinrichtung)
Vorlage
2007 0283
Aktenzeichen
643-00
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.                 Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag zu 2. der Vorlage an.

 

2.       Der Rat beschließt, den Aufwand für die selbständig nutzbaren Teileinrichtungen für die Beleuchtung bei den in der Vorlage genannten „Innenstadtstraßen“ gesondert zu ermitteln.

Sachverhalt und Begründung:

 

Die nachstehend aufgeführten Baumaßnahmen sind bereits abgeschlossen. Die sachliche Beitragspflicht, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auslöst, entsteht jedoch erst, wenn die gesamte Straße auf ganzer Länge und mit allen Teileinrichtungen hergestellt bzw. ausgebaut ist.

 

Nach § 1 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 11.10.2007 kann hiervon abweichend der Aufwand für bestimmte Teile einer Straße (Aufwandsspaltung) oder für selbständig nutzbare Abschnitte (Abschnittsbildung) ermittelt werden. Hierfür ist nach ständiger Rechtsprechung ein Ratsbeschluss erforderlich.

 

Es wird vorgeschlagen, in den nachstehend genannten Fällen die Aufwandsspaltung zu beschließen, damit die Baumaßnahmen zeitnah abgerechnet werden können.

 

 

Straße                                               Teileinrichtung       Bereich/Teilstück

 

Am Brandende                            Beleuchtung          Bahnhofstraße bis zur

                                                                          Fußgängerzone

 

Am Brandende (Fußgängerzone)     Beleuchtung

 

Am Wall (Fußgängerzone)             Beleuchtung          Kleine Bahnhofstraße bis zur

Wallstraße (inkl. zwei Verbindungswege zur Hann. Neustadt)

 

Hannoversche Neustadt                Beleuchtung          Feldstraße bis Wallgartenstraße

 

Klaukengasse                              Beleuchtung

 

Schmiedestraße/                         Beleuchtung          Neue Torstraße bis Bahnhofstraße

Kleine Bahnhofstraße

 

Kleine Bahnhofstraße                    Beleuchtung          Am Brandende bis Marktstraße

(Fußgängerweg)

 

Kleine Bahnhofstraße                    Beleuchtung          Teilstück Einbahnstraße

 

Kleine Bahnhofstraße                    Beleuchtung          Am Wall bis Hann. Neustadt

(Fußgängerweg)

 

Kleine Bergstraße                        Beleuchtung

 

Minnenstraße                              Beleuchtung

 

Mittelstraße                               Beleuchtung          Neue Torstraße bis Sackstraße

 

Mittelstraße                               Beleuchtung          Neue Torstraße bis Klaukengasse

 

Neue Torstraße                           Beleuchtung

 

Rathausstraße                            Beleuchtung

 

Schmiedestraße                          Beleuchtung          Neue Torstraße bis Bergstraße

 

Wallstraße                                 Beleuchtung

 

Wilhelmstraße (Fußgängerzone)      Beleuchtung

 

Willersgasse (Fußgängerweg)         Beleuchtung          Marktstraße bis Mittelstraße

 

Willersgasse (Fußgängerweg)         Beleuchtung          Mittelstraße bis Schmiedestraße

 

 

Die Gesamtkosten der Erneuerungsmaßnahmen betragen 31.216,08 €. Die Einnahmen über Straßenausbaubeiträge betragen insgesamt ca. 19.500,- €.