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Beschlussvorschlag:
A) Von den Ergebnissen der in der Begründung in Teil 2 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren
- der in der Zeit vom 23.10.2017 bis 23.11.2017 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB,
- der mit Schreiben vom 12.10.2017 durchgeführten Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 3 BauGB,
wird Kenntnis genommen. Die in der Begründung in Teil 3 beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.
(B) Satzungsbeschluss siehe nächste Seite)
B) Satzungsbeschluss:
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ (Änderungs-Bebauungsplan Nr. 5-12/1) wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren in der Fassung vom 01.12.2017 als Satzung beschlossen.
Dem Bebauungsplan wird die Begründung in der Fassung vom 01.12.2017 beigefügt.
Sachverhalt und Begründung:
Ziel des vorliegenden Bebauungsplans ist es, auf einer im
Baugebiet „Nördlich Worthstraße“ in Otze festgesetzten Grünfläche Spielgeräte
regulär zuzulassen.
Anhand der Bezugsvorlagen 2017 0197 bzw. 2017 0197/1 ist über
den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ beraten
worden. Der Verwaltungsausschuss hatte mit Beschluss vom 22.08.2017 den Auftrag
erteilt, die Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit und der
berührten Behörden durchzuführen.
Dem entsprechend erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB durch
Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom 23.10.2017 bis 23.11.2017 und die
Beteiligung der berührten Behörden gemäß § 13 Abs. 3 BauGB mit
Schreiben vom 12.10.2017. Die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung sind in der Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ in Kapitel 5 wiedergegeben.
Es wurden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.
Im Text der Begründung wurden auf Seite 4 zwei redaktionelle Klarstellungen ergänzt; sie sind farblich hinterlegt.
In der Folge kann nun der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ (Änderungsbebauungsplan Nr.
5–12/1) gefasst werden. Hierüber ist zu entscheiden.
Anlagen:
- Bebauungsplan Nr. 5-12/1 „Nördlich
Worthstraße“; Stand 01.12.2017
- Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 5-12/1 „Nördlich Worthstraße“; Stand 01.12.2017