Betreff
1. Änderung des Bebauungsplans 5-12 "Nördlich Worthstraße" - Satzung - Bezugsvorlagen: 2017 0197 und 0197/1
Vorlage
2017 0429
Aktenzeichen
61 26 - 05 12/1
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

A)   Von den Ergebnissen der in der Begründung in Teil 2 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren

-  der in der Zeit vom 23.10.2017 bis 23.11.2017 durchgeführten öffentlichen Aus­legung gemäß § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB,

-  der mit Schreiben vom 12.10.2017 durchgeführten Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 3 BauGB,

wird Kenntnis genommen. Die in der Begründung in Teil 3 beschrie­benen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.

(B) Satzungsbeschluss siehe nächste Seite)

B)  Satzungsbeschluss:

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ (Änderungs-Bebauungsplan Nr. 5-12/1) wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren in der Fassung vom 01.12.2017 als Satzung beschlossen.

Dem Bebauungsplan wird die Begründung in der Fassung vom 01.12.2017 beigefügt.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Ziel des vorliegenden Bebauungsplans ist es, auf einer im Baugebiet „Nördlich Worthstraße“ in Otze festgesetzten Grünfläche Spielgeräte regulär zuzulassen.

Anhand der Bezugsvorlagen 2017 0197 bzw. 2017 0197/1 ist über den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hatte mit Beschluss vom 22.08.2017 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden durchzuführen.

Dem entsprechend erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom 23.10.2017 bis 23.11.2017 und die Beteiligung der berührten Behörden gemäß § 13 Abs. 3 BauGB mit Schreiben vom 12.10.2017. Die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind in der Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ in Kapitel 5 wiedergegeben.

Es wurden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.

Im Text der Begründung wurden auf Seite 4 zwei redaktionelle Klarstellungen ergänzt; sie sind farblich hinterlegt.

In der Folge kann nun der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ (Änderungsbebauungsplan Nr. 5–12/1) gefasst werden. Hierüber ist zu entscheiden.

Anlagen:

-      Bebauungsplan Nr. 5-12/1 „Nördlich Worthstraße“; Stand 01.12.2017

-      Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5-12/1 „Nördlich Worthstraße“; Stand 01.12.2017