Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die 3. Änderungssatzung
zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer
in der Stadt Burgdorf (Hebesatzsatzung) in der sich aus der Anlage 1 der
Vorlage Nr. 2017 0428 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage beigefügten) Fassung zu erlassen.
Sachverhalt und Begründung:
Mit der vom Rat der Stadt Burgdorf am 11.12.2014 beschlossenen 2.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die
Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burgdorf (Hebesatzsatzung) wurden die
Hebesätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
1. |
Grundsteuer |
|
1.1 |
Für die land-
und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
465 v. H. |
1.2 |
Für die
Grundstücke (Grundsteuer B) |
465 v. H. |
2. |
Gewerbesteuer |
450 v. H. |
Im Jahre 2017 gibt es
folgende Realsteuersätze der Städte und Gemeinden in der Region Hannover:
Stadt/Gemeinde |
Grundsteuer
A |
Grundsteuer
B |
Gewerbesteuer |
Barsinghausen |
560 |
560 |
470 |
Burgwedel |
430 |
430 |
400 |
Garbsen |
430 |
430 |
430 |
Gehrden |
490 |
490 |
390 |
Hemmingen |
440 |
460 |
400 |
Isernhagen |
450 |
450 |
400 |
Laatzen |
600 |
600 |
460 |
Langenhagen |
430 |
430 |
440 |
Lehrte |
440 |
440 |
440 |
Neustadt |
440 |
440 |
430 |
Pattensen |
430 |
430 |
430 |
Ronnenberg |
480 |
480 |
450 |
Seelze |
550 |
550 |
460 |
Sehnde |
460 |
460 |
440 |
Springe |
450 |
450 |
395 |
Uetze |
490 |
490 |
450 |
Wedemark |
440 |
440 |
440 |
Wennigsen |
460 |
460 |
440 |
Wunstorf |
490 |
490 |
460 |
Durchschnitt Umlandgemeinden |
471,3 |
472,3 |
433,8 |
Aufgrund der extrem angespannten Haushaltslage der Stadt Burgdorf ist
eine Erhöhung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer m. E. zwingend
erforderlich:
Folgende neue Hebesätze werden vorgeschlagen:
1. |
Grundsteuer |
|
1.1 |
für die land-
und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
490 v. H. |
1.2 |
für die
Grundstücke (Grundsteuer B) |
490 v. H. |
2. |
Gewerbesteuer |
470 v. H. |
Die Anhebung bei der Grundsteuer um 25 Prozentpunkte entspricht einer
relativen Steigerung um 5,37 %, die der Gewerbesteuer um 20 Prozentpunkte einer
relativen Steigerung um 4,44 %.
Durch den als Anlage beigefügten Entwurf einer Hebesatzsatzung vom 14.12.2017
ergeben sich unter Berücksichtigung der derzeitigen Veranlagungsgrundlagen
sowie entsprechender Schätzungen folgende Mehreinnahmen gegenüber den
bisherigen geplanten Einnahmen für das Jahr 2018:
1. |
Grundsteuer A |
= |
10.000,00 € (neuer Ansatz: 160.000 €) |
2. |
Grundsteuer B |
= |
290.000,00 € (neuer Ansatz: 5.610.000 €) |
3. |
Gewerbesteuer |
= |
250.000,00 € (neuer Ansatz: 7.750.000 €) |
Bei
der Grundsteuer führt die Erhöhung der Hebesätze sofort zu Mehrerträgen, die
für die Folgejahre gleich bleiben. Bei der Gewerbesteuer ist zu beachten, dass
im Jahr 2018 die Erhöhung nur auf die Vorauszahlungen wirkt. Alle Veranlagungen
in 2018 für Vorjahre (Abrechnungen) sind dagegen mit den alten Hebesätzen zu
bemessen. Für das Haushaltsjahr 2019 kann bei der Gewerbesteuer der Ansatz auf
7.830.000 € erhöht werden.
Auf
die Berechnung der von der Stadt zu zahlenden Gewerbesteuerumlage und der
Festsetzungen zum kommunalen Finanzausgleich (Schlüsselzuweisungen und
Regionsumlage) hat die Erhöhung der Hebesätze keine Auswirkungen, da hierbei
nur die Messbeträge maßgeblich sind.
Anlage
Entwurf einer 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung
der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burgdorf (Hebesatzsatzung)
vom 14.12.2017