Betreff
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3-01 "Krummacher Feld" - Entwurf - Bezug: Vorlage 2017 0329
Vorlage
2017 0425
Aktenzeichen
61 26-03 01/1
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem anliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3-01/1 „Krummacher Feld“ (Stand 14.11.2017) wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 13a Abs.2 Nr.1 und 13 Abs. 2 Nr.2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 13a Abs.2 Nr.1 und 13 Abs. 2 Nr.3 BauGB) durchzuführen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 19.09.2017 wurde das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3-01 „Krummacher Feld“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB eingeleitet (Bebauungsplan Nr. 3-01/1). Gleichzeitig stimmte der Verwaltungsausschuss dem Vorentwurf dieser Bebauungsplanänderung zu. Ziel ist die Schaffung von zusätzlichen Wohnbaupotentialen.

In der Zeit vom 05.10. bis zum 20.10.2017 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) durch Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 3-01/1. Hierzu wurde eine Stellungnahme eingereicht.   
Mit Schreiben vom 22.09.2017 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in Kapitel 10 der anliegenden Begründung wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und anderer Erkenntnisse wurde die Planung weiterentwickelt und der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3-01/1 „Krummacher Feld“ ausgearbeitet. In der Planzeichnung erfolgten nur kleine zeichnerische Anpassungen. Die textlichen Festsetzungen wurden ergänzt. In der Begründung erfolgten verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

Die vorgenommenen wesentlichen Änderungen und Ergänzungen der textlichen Festsetzungen und der Begründung sind in der Entwurfsfassung farbig markiert.

Mit dem anliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3-01/1 „Krummacher Feld“ und der Begründung können nun die Verfahrensschritte öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Darüber ist zu entscheiden.

 

 

Anlagen:

1.    Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3-01/1 „Krummacher Feld“, Stand 14.11.2017

2.    Planzeichenerklärung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3-01/1 „Krummacher Feld“, Stand 14.11.2017

3.    Textliche Festsetzungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3-01/1 „Krummacher Feld“, Stand 14.11.2017

4.    Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3-01/1 „Krummacher Feld“, Stand 14.11.2017