Beschlussvorschlag:
Gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG wird das dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte
Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2018
in der Form, wie es sich unter Berücksichtigung der Beschlussfassung des Rates zur Haushaltssatzung 2018 ergibt, beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Die Mitglieder der AG Haushaltssicherung haben in ihrer Sitzung vom 15.11.2017 einstimmig empfohlen, die Punkte 4.1 bis 4.24 (Tabelle 4, ab S. 16) als neue Maßnahmen in das angefügte Haushaltssicherungskonzept 2018 aufzunehmen.
Die Erhöhung der Vergnügungssteuer (4.27) wurde mehrheitlich empfohlen.
Für die Erhöhungen der Grundsteuer A+B (4.25) sowie der Gewerbesteuer (4.26) wurde keine Empfehlung abgegeben. Diese sollen im Rahmen der Beratungen des Konsolidierungskonzepts entschieden werden.
Zudem bestand in der AG Einigkeit darüber, die unter Nr. 5.1 bis 5.4 aufgeführten Maßnahmen als Prüfaufträge aufzunehmen.