Betreff
Beendigung der Ratsmitgliedschaft des Ratsmitgliedes Alexander Leunig zum 31.12.2007;
hier: Benennung eines Nachfolgers/einer Nachfolgerin als Mitglied für die Gesellschafterversammlung der 'Wirtschaftsbetriebe Burgdorf GmbH'
Vorlage
2007 0280/4
Aktenzeichen
10-022-21 VI Ro/kn
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a)   Der Verwaltungsausschuss hat von der Vorlage Kenntnis genommen.

 

zu b)   - ohne -

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Ratsbeschluss vom 02.11.2006 wurden die Vertreter für die Gesellschafterversammlung der ‚Wirtschaftsbetriebe Burgdorf GmbH’ benannt. Grundlage des Ratsbeschlusses war hierbei § 51 Abs. 2 ff. NGO (Hare/Niemeyer) i.V.m. § 51 Abs. 5, wobei der CDU-Fraktion die Benennung von zwei Mitgliedern der Gesellschafterversammlung zustand. U.a. wurde hierbei als Mitglied in die Gesellschafterversammlung der ‚Wirtschaftsbetriebe Burgdorf GmbH’ das Ratsmitglied Herr Alexander Leunig benannt. Dieser gibt (siehe Vorlage 2007  0280) seine Ratsmitgliedschaft zum 31.12.2007 auf.

 

Entsprechend § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der ‚Wirtschaftsbetriebe Burgdorf GmbH’ i.V.m. § 111 Abs. 1 NGO ist die Ratsmitgliedschaft nicht zwingend Voraussetzung für die Entsendung in die Gesellschafterversammlung. Hinzu kommt, dass die Amtsdauer der Mitglieder der Gesellschafterversammlung sich an der Wahlperiode des Rates der Stadt Burgdorf gem. § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages orientiert. Herr Leunig ist demzufolge durch Ratsbeschluss vom 02.11.2006 bis zum 30.11.2011 als Mitglied der Gesellschaftsversammlung gewählt worden.

 

§ 111 Abs. 1 Satz 3 NGO bestimmt jedoch auch, dass der Auftrag (die Entsendung eines Vertreters in die Gesellschafterversammlung) jederzeit widerrufen werden kann.

 

Es liegt damit in der Entscheidung des Rates und hier insbesondere in der Entscheidung der CDU-Fraktion/des (Noch-)Ratsmitgliedes Herrn Leunig, ob die Mitgliedschaft in der Gesellschafterversammlung der ‚Wirtschaftsbetriebe Burgdorf GmbH’ aufgegeben wird und hierfür Ersatz gewählt werden oder ob die Mitgliedschaft in der Gesellschafterversammlung der ‚Wirtschaftsbetriebe Burgdorf GmbH’ weiterhin Bestand haben soll.