Betreff
Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für ein Feuerwehrfahrzeug
Vorlage
2017 0390
Aktenzeichen
20 - Ga
Art
Tischvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

Zusätzlich 20.000,00 € in 2018

12600.783146

Laufende Kosten:

     

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt gem. § 119 Abs. 5 i.V.m. § 117 Abs. 1 NKomVG der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 20.000,00 € bei dem Produktkonto 12600.783146 (TLF 8 ( Unimog) für Feuerwehr Otze) zu.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Im Haushaltsplan 2017 stehen Mittel für ein Tanklöschfahrzeug für die Feuerwehr Otze in Höhe von 180.000 € zur Verfügung. Darüber hinaus wurde eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 170.000 € für das Jahr 2018 veranschlagt, da im Jahr 2017 das Fahrgestell und im Jahr 2018 der Aufbau beschafft werden sollen.

 

Das Ausschreibungsergebnis liegt jetzt vor. Die Ausschreibungssumme beläuft sich auf rd. 362.000 € plus etwaige Zusatzoptionen. Damit übersteigt sie den gebildeten Gesamtansatz um rd. 20.000 €. Um den Auftrag über die Gesamtsumme erteilen zu können, ist eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in dieser Höhe erforderlich. Die benötigten zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € sind bereits im Haushaltsplan-Entwurf 2018 veranschlagt.

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen über 10.000 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.

 

Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist durch die Nichtinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung für die Sanierung der Sporthalle Otze (Produktkonto 21102.787110) gewährleistet.