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Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

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Beschlussvorschlag:

 

a.) Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt das anliegende Raumprogramm für die IGS Burgdorf.

 

b.) Auf der Grundlage des Raumprogramms wird ein Neubau für die IGS einschließlich 3-Feld-Sporthalle und Sportaußenanlage auf einem geeigneten Grundstück errichtet.

 

c.)  Der Bürgermeister wird beauftragt ein entsprechendes Grundstück zu ermitteln, in die Verkaufsverhandlungen einzutreten und das Ergebnis den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

d.) Parallel dazu sind die Vorbereitungen für die Vergabe eines Planungsauftrages zu treffen. Dabei ist die Raum- und Flächenverfügbarkeit für die Einrichtung einer Sekundarstufe II sicherzustellen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Das anliegende mit der Schulleitung der IGS Burgdorf abgestimmte Raumprogramm und die Machbarkeitsstudie gebe ich Ihnen zur Kenntnis. Sowohl das Raumprogramm als auch die Machbarkeitsstudie werden von der beauftragten Architektin (Büro Pfitzner Moorkens Architekten) in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport sowie des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 06.11.2017 ausführlich vorgestellt.

Am 24.10.2013 wurde die Gründung einer IGS in Burgdorf vom Rat beschlossen. Die Genehmigung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) erfolgte am 03.12.2014.

Um die Arbeit der von der NLSchB einzusetzenden „Planungsgruppe IGS“ zu unterstützen, wurde im Januar 2014 von der Stadt Burgdorf eine Vorbereitungsgruppe gegründet, die sich bereits mit der Unterbringung einer 4-zügigen IGS in den Räumen der Realschule beschäftigte. Da dieses umfangreiche Untersuchungen hinsichtlich der vielfältigen Anforderungen an die Räumlichkeiten (Baurecht, Statik, Schulorganisation usw.) erforderte, wurde das Architekturbüro Pfitzner und Moorkens am 26.11.2014 mit der Untersuchung beauftragt. Aufgabenstellung war zunächst, eine 4-zügige IGS (Sek.I) im Bestand der Realschule unterzubringen. Nach ersten Raumverteilungsplänen und Gesprächen mit der Bauordnung wurde klar, dass das von der Vorbereitungsgruppe erstellte Raumprogramm bereits kaum unterzubringen war, obwohl der Versuch unternommen worden war, pädagogische Anforderungen einer IGS und vorhandenen Gebäudebestand in einer Kompromisslösung zur Deckung zu bringen.

Im Februar 2015 wurde die Planungsgruppe IGS von der NLSchB eingesetzt und überarbeitete das Raumprogramm auf Grundlage des Standardraumprogramms für IGSen der Stadt Hannover. Dieses enthält Raumgrößen, die die Realschulgebäude nicht zur Verfügung stellen können. Die Grundlage für die Machbarkeitsstudie wurde dahingehend geändert, dass nun untersucht werden sollte, welche der Räume (in den geforderten Größen) in den Gebäuden und auf dem Grundstück der Realschule untergebracht werden könnten und welcher Raumbedarf darüber hinausgehend noch durch einen Neubau zu schaffen wäre. Dies hat das Büro Pfitzner und Moorkens dann mit folgendem Ergebnis untersucht:

„Eine 4-zügige IGS ist nur mit erheblichen Schwierigkeiten und hohen Kosten insbesondere für notwendige Umbauten im Bestand, welche denkmalschutzrechtlich noch nicht geklärt werden konnten, möglich. Die von der IGS für erforderlich gehaltene eigene Aula von 480 m² könnte dabei nicht untergebracht werden.“

Im Juni 2015 zeigten die Anmeldungszahlen der IGS, dass der erste Jahrgang bereits 5-zügig beginnen würde und der Trend zu einer 6. Parallelklasse abzusehen war. Eine 6. Parallelklasse wurde mit Beginn des 2. Schulhalbjahres 2015/2016 eingerichtet.

Im Herbst 2015 beschloss der VA, mit einer 6-Zügigkeit weiter zu planen. Daraufhin sollte das beauftragte Architekturbüro die drei Standorte GHS I, Realschule und Prinzhornschule, auch in Kombination, für die Unterbringung einer 6-zügigen IGS untersuchen. Die Gebäude bzw. das Gelände der GHS I erwiesen sich nach eingehender Prüfung letztlich als ungeeignet. Auch der Umstand, dass die IGS dann an drei Standorten beschult werden müsste, ist als Ausschlusskriterium zu betrachten.

Der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 16.08.2016 und der Rat der Stadt Burgdorf in seiner Sitzung am 08.12.2016 fassten folgenden Beschluss (Vorlagen Nr. 2016 1120 und 1120/1):

 

„Der weitere Planungsprozess für die Unterbringung der IGS Burgdorf sowie die Machbarkeitsstudie werden unter Berücksichtigung folgender Maßgaben fortgeführt:

 

a)   Es ist zu prüfen, ob der bisherige Gebäudebestand der Prinzhornschule erhalten und durch die IGS genutzt werden kann und ob die für die IGS zusätzlich notwendigen Räumlichkeiten auf den sich im Osten anschließenden Flächen errichtet werden können.

 

b)   Die Entscheidung, ob die bestehende Sporthalle der jetzigen Prinzhornschule saniert und weiterhin in Nutzung bleibt oder die Fläche der neuen IGS dienen soll, wird zurückgestellt, bis die Fragestellung zu a) geklärt ist.

 

c)   Im Hinblick auf einen ggf. in Zukunft einzurichtenden Sekundar-II-Bereich für die IGS wird die hierfür erforderliche Fläche berücksichtigt.

 

d)   Raumbedarf für die in Trägerschaft der Region Hannover stehende Schule am Wasserwerk wird nicht berücksichtigt.“

 

Das Raumprogramm wurde mit der Schulleitung intensiv diskutiert und einvernehmlich abgestimmt.

Sowohl das Raumprogramm als auch das sich aus der Machbarkeitsstudie ergebende Ergebnis hinsichtlich Standort und baulicher Variante sind zu beraten und zu beschließen, damit dann in 2018 der notwendige Bebauungsplan, die Maßnahmen für eine Interimslösung und der Architektenwettbewerb begonnen werden können.

 

Die Verwaltung empfiehlt hier einen kompletten Neubau eines Gebäudes für die IGS auf einem noch zu beschaffenden Grundstück. Dieses ist sowohl aus pädagogischer Sicht als auch aus Gründen einer nachhaltigen Wirtschaftlichkeit und bauorganisatorischen Umsetzbarkeit die geeignetste Lösung.