Betreff
Mobile Jugendhilfe
Vorlage
2017 0387
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

20.000,00 €

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Das dieser Vorlage als Entwurf beigefügte „Konzept der Mobilen Jugendhilfe in Burgdorf“ wird beschlossen.

Zur teilweisen Wahrnehmung der Aufgaben der Mobilen Jugendhilfe im Rahmen des § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) wird – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat ab dem Haushaltsjahr 2018 - mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Ortsverband Burgdorf e.V., ein Dienstleistungsvertrag auf der Grundlage des dieser Vorlage beigefügten Entwurfs abgeschlossen.

Dem Rat wird empfohlen, Haushaltsmittel in erforderlicher Höhe zur Verfügung zu stellen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

In seiner Sitzung am 01.12.2016 hat der Ausschuss für Jugendhilfe und Familie folgenden Beschluss gefasst:

 

 „Die auf Kontinuität und Bindung angelegte Arbeit der Mobilen Jugendhilfe ist weiterhin unverzichtbarer Bestandteil der an die Kinder und Jugendlichen in Burgdorf gerichteten Angebote der Stadt. Zur Vermeidung einer längeren Vakanz wird die Verwaltung beauftragt, umgehend ein Verfahren zur Besetzung der unbesetzten Stellenanteile im Umfang von 30 Wochenstunden einzuleiten. Daneben wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Kinderschutzbund, Ortsverband Burgdorf, Möglichkeiten und Modalitäten einer die Tätigkeit der Stadt ergänzenden Zusammenarbeit (im Umfang von bis zu 9 Wochenstunden) auszuhandeln und dem Ausschuss für Jugendhilfe und Familie zur Beschlussfassung vorzulegen.“

 

Seit dem 01.06.2017 arbeitet eine Sozialarbeiterin der Jugendhilfeabteilung mit 30 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit in diesem Aufgabengebiet. Entsprechend dem politischen Auftrag findet eine Kooperation mit dem hiesigen Kinderschutzbund, Ortsverband Burgdorf e.V. (KSB), statt. Die sozialpädagogische Fachkraft der Stadt wird derzeit durch einen Mitarbeiter des KSB in dem Arbeitsgebiet unterstützt. Wie bereits inhaltlich erörtert, ist eine paritätische Besetzung des Sachgebietes sinnvoll.

 

In Ausführung des Beschlusses des Ausschusses für Jugendhilfe und Familie hat die Fachverwaltung gemeinsam mit dem KSB das schon bestehende Konzept der Mobilen Jugendhilfe der Stadt Burgdorf überarbeitet und einen Entwurf für einen Dienstleistungsvertrag ausgearbeitet.

 

Das anliegende überarbeitete Konzept der Mobilen Jugendhilfe trägt der Intention der bisherigen politischen Beratungen Rechnung, das Sachgebiet der Mobilen Jugendhilfe mit dem Schwerpunkt der niedrigschwellig aufsuchenden Kinder- und Jugendarbeit verbessert aufzustellen.

 

Um eine fachlich fundierte Arbeit auf der Basis des gemeinsamen Konzeptes sicherzustellen, ist es notwendig, dass die Aufgabe durch den KSB mit mindestens einer halben Vollzeitstelle wahrgenommen wird. Damit kann gewährleistet werden, dass die in dem Aufgabenbereich der Mobilen Jugendhilfe eingesetzten Fachkräfte die Aufgaben situationsbedingt gemeinsam oder allein wahrnehmen und dass im Falle der Abwesenheit einer Fachkraft (z.B. Urlaub oder Krankheit) ein kontinuierliches Betreuungsangebot stattfindet. 

 

Bei der Mobilen Jugendhilfe handelt es sich um eine originäre Aufgabe des örtlichen Jugendhilfeträgers. Die (teilweise) Wahrnehmung dieser Aufgabe durch einen Dritten, hier den KSB, bedingt, dass die Kosten für die Aufgabenwahrnehmung erstattet werden. Grundlage hierfür ist der als Entwurf beigefügte Dienstleistungsvertrag.

 

Im Rahmen des Jugendhilfekostenausgleichs mit der Region Hannover findet für diesen Aufgabenbereich keine Kostenbeteiligung durch die Region Hannover statt.

 

Entsprechende Mittel für die Kostenerstattung an den KSB stehen im Haushalt nicht zur Verfügung und müssten entsprechend der Beschlusslage noch berücksichtigt werden.