Betreff
Beendigung der Mitgliedschaft im Rat des Ratsmitgliedes Alexander Leunig;
hier: Neubildung des Verwaltungsausschusses und verschiedener Fachausschüsse
Vorlage
2007 0280/2
Aktenzeichen
10-022-160/170I Ro/kn
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a)     Der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

 

zu b)     1.    Die aufgrund des Mandatsverzichts des Ratsmitgliedes Herrn Alexander Leunig frei gewordenen (auch stellvertretenden) Sitze im Verwaltungsausschuss und in den verschiedenen Fachausschüssen sind von der CDU-Fraktion neu besetzt worden.

 

              2.    Die sich hiernach ergebende Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses und der nachstehenden Ausschüsse stellt der Rat gem. § 51 Abs. 4 und 5 NGO wie folgt fest:

 

                     I.    Verwaltungsausschuss

                     II.   a) Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen

                            b) Ausschuss für Soziales und die ausländischen Mitbürger

                            c) Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport

                            d) Jugendhilfeausschuss.

Sachverhalt und Begründung:

 

Durch schriftliche Erklärung vom 13.11.2007 (Eingang 26.11.2007) hat Herr Alexander Leunig sein Mandat als Ratsmitglied der Stadt Burgdorf mit Wirkung zum 31.12.2007 niedergelegt.

 

Mit den vom Rat nach § 37 Abs. 2 NGO zu fassenden - über die Vorlagen-Nrn. 2007  0280 und 2007  0280/1 vorbereiteten - Beschlüssen enden zugleich auch die (stellvertretenden) Mitgliedschaften von Herrn Leunig im Verwaltungsausschuss und in den verschiedenen Fachausschüssen.

 

Herr Leunig war Mitglied des Ausschusses für Soziales und die ausländischen Mitbürger und des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport.

 

Daneben war Herr Leunig stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsausschuss, im Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen und im Jugendhilfeausschuss.

 

Aufgrund des Mandatsverzichts des Ratsmitgliedes Herrn Leunig steht nunmehr der CDU-Fraktion das Vorschlagsrecht zur Neu-(Um-)bildung des Verwaltungsausschusses und der einzelnen Fachausschüsse zu.

 

Die sich nach der Benennung durch die Fraktion der CDU ergebende vollständige Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses und der einzelnen Ausschüsse hat der Rat gem. § 51 Abs. 5 NGO durch Beschluss festzustellen.

 

Die Ausschussneubildungen brauchen als sogenannte ‚Akte der Selbstorganisation des Rates’ nicht vom Verwaltungsausschuss vorbereitet zu werden.

 

In dem eingangs vorbereiteten Beschlussvorschlag sind lediglich die Ausschüsse aufgeführt, die jeweils dazugehörende namentliche Nennung aller Ausschussmitglieder erfolgt über die Sitzungsniederschrift.