Betreff
Entwurf Stellenplan 2018
Vorlage
2017 0386
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Als Bestandteil des Haushaltsplans 2018 wird der dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes (§ 113 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz – NKomVG). Entsprechend § 5 der Verordnung über di Aufstellung und Abwicklung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (KomHKVO) gliedert sich der Stellenplan in einen Teil A (Beamte) und in einen Teil B (Beschäftigte) sowie in Stellenübersichten nach der Verwaltungsgliederung und Sonderübersichten.

 

Mit den vorgeschlagenen Änderungen entwickeln sich die Planstellen wie folgt:

 

Jahr

2016

2017

2018

Veränderung

gegenüber

Vorjahr

Planstellen Beamte

 34,00

35,00

36,00

+ 1,00

Planstellen Beschäftigte

371,75

399,00

416,75

+ 17,75

Planstellen gesamt

405,75

434,00

452,75

+ 18,75

davon Kindertagesstätten

120,50

125,50

143,00

+ 17,50

 

 

Entwicklung der Personalkosten gesamt lt. Jahresabschluss

 

Jahr

2014

2015

2016

Personalkosten

17.462.824 €

18.977.498 €

20.808.257

Veränderung

-554.294 €

1.514.674 €

1.830.759

 

 

Entwicklung der Personalkosten bei den Kindertagesstätten lt. Jahresabschluss

 

Jahr

2014

2015

2016

Personalkosten

3.761.483 €

3.993.360 €

4.746.793

Veränderung

434.217 €

231.877 €

753.433

 

 

Hinweise:

 

·         Als Berechnungsgrundlage für die Personalkosten der beantragten Stellen für den Bereich der Beschäftigten wurden die Werte der Stufe 3 der Entgelttabellen zugrunde gelegt. Hinzugerechnet wurden die Jahressonderzahlung sowie die Arbeitgeberkosten (Sozialversicherung, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)). Für den Bereich der Beamtinnen und Beamten wurde der Status „Stufe 6, verh., 1 Kind“ zugrunde gelegt. Die Personalkosten sind grds. für den beantragten Stellenumfang berücksichtigt, auch wenn die tatsächliche Besetzung unter dem Stellenanteil bleibt. Rückstellungen sind in den Personalkosten berücksichtigt.

 

·         Die neue Entgeltordnung des TVöD ist im Stellenplan eingearbeitet. Dadurch ergeben sich bei den Stellen diverse Änderungen. So ist z. B. die Entgeltgruppe 9 TVöD aufgeteilt worden in die Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c TVöD.

 

·         Die Stellen sind in 0,25 Schritten eingeteilt. Der Stellenumfang gibt die maximale Besetzung vor. Eine 0,25 Stelle kann im Beschäftigtenbereich (39 Wochenstunden) mit max. 9,25 Wochenstunden, eine 0,5 Stelle mit 19,5 Wochenstunden, eine 0,75 Stelle mit max. 29,25 Wochenstunden besetzt werden.

 

·         Die Eingruppierung der Beschäftigtenstellen richtet sich nach der Tätigkeit, die auf Dauer auszuüben ist (sog. Tarifautomatik). Entsprechend ist die Eingruppierung der Beschäftigtenstellen nicht von dem Beschluss zum Stellenplan abhängig. Der Stellenplan der Stadt Burgdorf wird seit 2017 über eine Fachanwendung, die Teil des Personalverwaltungsprogramms ist, abgebildet. Seitdem werden die tarifrechtlichen Änderungen zum Änderungszeitpunkt eingepflegt.

 

Bei Beamtenstellen ist hingegen eine Übertragung eines höherwertigen Amtes erst möglich, wenn eine entsprechende Stelle im Stellenplan ausgewiesen ist.

 

Für die Wahlbeamten richtet sich die Besoldung nach der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung. Zum Stichtag 30.06.2016 wurde die offizielle Einwohnerzahl vom Landesamt für Statistik auf 30.239 EinwohnerInnen festgesetzt. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ändert sich die Zuordnung der Stellen ab dem 01.01.2017. Die Umsetzung der Zuordnung erfolgte bereits rückwirkend und der Stellenplan ist entsprechend anzupassen.

 

Folgende Änderungen sind zu berücksichtigen:

 

 

Besoldungsgruppe alt

Besoldungsgruppe neu

Max. jährliche Dienstaufwandsentschädigung alt

Max. jährliche Dienstaufwandsentschädigung neu

Bürgermeister

B 4

B 5

2.940 €

3.300 €

Erster Stadtrat

B 2

B 3

1.980 €

2.220 €

Stadtrat

A 16

B 2

1.500 €

1.680 €

 

Der Stellenplan wird auch hier – wie bei den Tarifbeschäftigten – nachträglich angepasst.

 

·         Die Tabellen zum Entwurf des Stellenplans 2018 werden entsprechend den Beratungen zum Ratsbeschluss vorbereitet und zur Verfügung gestellt.

 

 

Folgende Anlagen sind dieser Vorlage beigefügt:

 

Anlage 1      Übersicht der vorgeschlagenen Änderungen inkl. Personalkosten

Anlage 2      Änderungen im Stellenumfang