Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat
stimmt gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG der
außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 166.000,00 € bei dem neuen Produktkonto
11106.787100 (Projekt KITA/Schule/Sporthalle Otze) zu.
Sachverhalt und Begründung:
Im Rahmen der „Schulraumbedarfsplanung Grundschulen 2017“
(Vorlage 2017 0137) wird ein Bedarf an allgemeinen Unterrichtsräumen und einer
Mensa für den Grundschulbereich in Otze dargestellt.
Ebenso wurde ein
Bedarf für den Bereich der Krippe Otze ab dem Betreuungsjahr 2017/2018 festgestellt
(Vorlage 2016 0044 Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017).
Wie in meiner
Mitteilungsvorlage Nr. 2017 0355 „Sporthalle/Grundschule/Krippe
Otze – Gesamtkonzeption zur Deckung des Raumbedarfs auf dem vorhandenen
Grundstück“ erläutert, ist es erforderlich, hier eine Gesamtkonzeption
erarbeiten zu lassen, um die notwendige Basis für eine nachhaltige und
wirtschaftliche Lösung der Raumdefizite über eine gesonderte Beschlussvorlage
vorlegen zu können.
Vor dem
Hintergrund des bestehenden Handlungsdrucks hinsichtlich der Errichtung von
notwendigen Räumlichkeiten, ist es zur Beschleunigung des Verfahrens
erforderlich, eine außerplanmäßige Auszahlung bei dem neuen Produktkonto
11106.787100 (Projekt KITA/Schule/Sporthalle Otze) für die Erstellung des zuvor
erläuterten Gesamtkonzeptes bereit zu stellen.
Die Mittel für
eine Planung zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes werden über den Haushalt 2018
zur Verfügung gestellt werden.
Die Zuständigkeit
für die Zustimmung zu außerplanmäßigen Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim
Rat der Stadt Burgdorf.
Die Deckung dieser
zeitlich und sachlich unabweisbaren außerplanmäßigen Auszahlung ist durch
Minderauszahlungen bei dem Konto 21102.787110 (Auszahlung für Sanierung
Sporthalle Grundschule Otze) gewährleistet.