Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich einer Förderzusage durch den Fördermittelgeber und Nutzung einer Förderquote von 56 Prozent für zwei weitere Jahre wird die Fortführung des Klimaschutzmanagements in der Stadt Burgdorf bis zum 31.12.2019 empfohlen.
Der Bürgermeister wird beauftragt einen entsprechenden Förderantrag beim PtJ zu stellen.
Sachverhalt und Begründung:
Wie in der
Beschlussvorlage Nummer 2017 0218/1 aufgeführt, wurde die Rücksprache bezüglich
der Beratungsreihenfolge mit dem Fördermittelgeber im Rahmen der Antragsstellung
über das Anschlussvorhaben im Klimaschutzmanagement der Stadt Burgdorf gesucht.
Der Fördermittelgeber hielt hierbei ausdrücklich fest, dass der Antragsstellung ein „Beschluss des obersten kommunalen Entscheidungsgremiums über die Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen im Rahmen der Stelle für Klimaschutzmanagement (gem. Kap. IV Abs. 2 Nr. 2 der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie))“ beizufügen ist.
Aufgrund dieser Formalie ist der noch ausstehende Beschluss des Rates der Stadt Burgdorf dem Antrag hinzuzufügen.
Durch den Ratsbeschluss wären alle notwendigen Dokumente für die Antragsprüfung vollständig vorhanden, sodass mit der Bearbeitung des bereits eingereichten Förderantrags zur Fortführung des Klimaschutzmanagements der Stadt Burgdorf begonnen werden kann.