Betreff
Pflichtenbelehrung gem. § 28 NGO und Verpflichtung gem. § 42 NGO eines neuen Ratsmitglieds
Vorlage
2007 0280/1
Aktenzeichen
10-022-21 VI Ro/kn
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a)   Der Verwaltungsausschuss nimmt von dem Inhalt der Vorlage Kenntnis.

 

zu b)   entfällt.

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der Vorlage-Nr. 2007  0280 habe ich Sie davon in Kenntnis gesetzt, dass Herr Alexander Leunig durch schriftliche Erklärung vom 13.11.2007 sein Ratsmandat mit Wirkung zum 31.12.2007 niedergelegt hat.

 

Gem. § 44 Abs. 1 NKWG geht der ‚frei werdende’ Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.

 

Als Gemeindewahlleiter habe ich gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. § 38 Abs. 2 NKWG festgestellt, dass der Sitz aufgrund des vom Wahlausschuss festgestellten Wahlergebnisses auf

 

 

Herrn Alfred Brönnemann,

Obershagener Str. 23, 31303 Burgdorf,

 

 

übergeht.

 

Mit Schreiben vom 26.11.2007 ist Herr Brönnemann gem. § 44 Abs. 1 NKWG i.V.m. § 38 Abs. 2 NKWG i.V.m. § 77 Abs. 1 Nr. 4 NKWO benachrichtigt und aufgefordert worden, binnen einer Woche zu erklären, ob er bereit ist, den frei werdenden Sitz anzunehmen. Gleichzeitig wurde er darauf hingewiesen, dass das Mandat als angenommen gilt, falls nach Ablauf der Wochenfrist keine Erklärung vorliegt.

 

Herr Brönnemann hat mit Schreiben vom 29.11.2007 erklärt, dass er das Mandat annimmt. Er wird zur nächsten Ratssitzung (24. Januar 2008) eingeladen werden.

 

Nach dem über die Vorlage Nr. 2007  0280 vorbereiteten Feststellungsbeschluss des Rates ist er nach § 28 NGO durch den Bürgermeister auf die ihm nach den §§ 25 - 27 NGO obliegenden Pflichten hinzuweisen.

 

Darüber hinaus ist er nach § 42 NGO förmlich zu verpflichten, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.