Betreff
Verzicht des Ratsmitgliedes Alexander Leunig auf seine Mitgliedschaft im Rat der Stadt Burgdorf
Vorlage
2007 0280
Aktenzeichen
10-022-21 VI Ro/kn
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a)   Der Verwaltungsausschuss nimmt von dem Inhalt der Vorlage Kenntnis.

 

zu b)   Der Rat der Stadt Burgdorf stellt gem. § 37 Abs. 2 NGO fest, dass die Voraussetzungen zur Beendigung der Mitgliedschaft des Ratsmitgliedes Alexander Leunig im Rat der Stadt Burgdorf nach § 37 Abs. 1 Nr. 1 NGO vorliegen. Der Ratssitz wird mit Wirkung zum 31.12.2007 frei.

Sachverhalt und Begründung:

 

Durch schriftliche Erklärung vom 13.11.2007 (Eingang 26.11.2007) hat Herr Alexander Leunig gem. § 37 Abs. 1 Nr. 1 NGO sein Mandat als Ratsmitglied der Stadt Burgdorf mit Wirkung zum 31.12.2007 niedergelegt.

 

Gem. § 37 Abs. 1 Nr. 1 NGO ist der Verzicht jederzeit möglich und bedarf keiner Begründung. Er ist unwiderruflich, bedingungsfeindlich, aber wegen Irrtums arglistiger Täuschung oder Drohung anfechtbar.

 

Nach den Kommentierungen zu § 37 NGO schließt die Bedingungsfeindlichkeit des Verzichts nicht aus, dass er für einen bestimmten künftigen Termin erklärt wird und der Rat den Beschluss vor Eintritt des Termins fasst; in diesem Falle zählt zu den vom Rat nach § 37 Absatz 2 NGO festzustellenden Voraussetzungen dieser Termin (siehe auch vg. Osnabrück, Urteil vom 30.08.2005, das eine mit einer Fristbestimmung versehene Verzichtserklärung als nicht vollwirksam ansieht, eine solche aber zur Voraussetzung des Feststellungsbeschlusses macht).

 

Diese Feststellung ist zu Beginn der nächsten Ratssitzung, die am 13. Dezember 2007 stattfindet, zu treffen. Vor der Beschlussfassung ist dem Betroffenen, Herrn Alexander Leunig, gem. § 37 Abs. 2 NGO Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Herr Alexander Leunig ist angeschrieben und auf die Möglichkeit zur Stellungnahme hingewiesen worden.