Betreff
Zuwendungen / Spenden
Vorlage
2017 0366
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die folgenden Zuwendungen werden angenommen:

 

·         Geldzuwendung in Höhe von 300,00 € an die Jugendfeuerwehr Dachtmissen – Otze - Weferlingsen aus Einnahmen des CDU – Flohmarktes (im Laufe d. J. sind bereits Spenden in Höhe von 2.100,00 € eingegangen),

 

·         Geldzuwendung in Höhe von 3.000,00 € an die Freiwillige Feuerwehr Heeßel vom Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Heeßel e.V.,

 

·         Geldzuwendung in Höhe von 1.000,00 € an die Stadt Burgdorf für Spielgeräte (neuer Spielplatz Otze) von der Stadtsparkasse Burgdorf (im Laufe d. J. sind bereits Spenden in Höhe von 1.275,00 € eingegangen).

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der Vorlage Nr. 2010 0705 hat der Rat bereits über die Zuständigkeit für die Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen entschieden. Hiernach obliegt dem Verwaltungsausschuss die Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert von über 100,- bis zu höchstens 2.000,- €. Über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert von über 2.000,00 € entscheidet der Rat.

 

Es sind die im Beschlussvorschlag aufgeführten Zuwendungen anzunehmen.