Bezugsvorlage 2017 0151 Entwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplans
Bezugsvorlage 2017 0294 Entwurf des Bebauungsplans 0-08/3 "Ortsfeuerwehr Burgdorf"
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Beschlussvorschlag:
A) Die Ergebnisse der folgenden Beteiligungsverfahren, die in der anliegenden Begründung in Kapitel 16 wiedergegeben sind, werden zur Kenntnis genommen:
- der in der Zeit vom 14.11.2016 bis 28.11.2016 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
- der
mit Schreiben vom 02.11.2016 durchgeführten Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit vom 27.03.2017 bis 27.04.2017 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB und
- der mit Schreiben vom 22.03.2017 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Die in der
Begründung beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.
(B Feststellungsbeschluss siehe nächste Seite)
B)
Feststellungsbeschluss:
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung wird die 59. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 07.09.2017 beschlossen.
Der Flächennutzungsplanänderung werden beigefügt
- die Begründung gemäß § 5 Abs. 5 BauGB in der Fassung
vom 07.09.2017
sowie
- die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB, die in Kapitel 18 der Begründung wiedergegeben ist.
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 10.05.2016 wurden die Bauleitplanverfahren der 59. Änderung des Flächennutzungsplans und der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 0-08 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ im Parallelverfahren eingeleitet.
Am 14.03.2017 stimmte der Verwaltungsausschuss dem Entwurf der 59. Flächennutzungsplanänderung zu. Ziel der Planung ist die Ausweisung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung ‘Flüchtlingsunterkunft‘ und die Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung ‘Feuerwehr- und Katastrophen- /Zivilschutz‘.
In der Zeit vom
27.03. bis zum 27.04.2017 erfolgte die Beteiligung
der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) durch Auslegung des Entwurfs
der 59. Flächennutzungsplanänderung parallel wurde der Vorentwurf des
Bebauungsplans 0-08/3 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ ausgelegt. Es wurde eine
Stellungnahme von einem Anwohner-Ehepaar des Sorgenser Grundwegs eingereicht.
Mit Schreiben vom 22.03.2017 erfolgte die Beteiligung der Behörden
(§ 4 Abs. 2 BauGB).
Die zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen sind in den Kapiteln 16.3 und 16.4
der anliegenden Begründung wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen
worden.
Die
Ergebnisse der Beteiligung machen keine Änderungen der 59.
Flächennutzungsplanänderung im Vergleich zur Entwurfsfassung erforderlich.
In der Begründung wurden aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und anderer
Erkenntnisse verschiedene Kapitel ergänzt. Diese Ergänzungen sind in der
Begründung farbig hinterlegt. Zusätzlich erfolgten redaktionelle Änderungen in
der Begründung, die aber nicht gesondert hervorgehoben sind.
Nun kann der Feststellungsbeschluss über die 59. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst werden. Hierüber ist zu entscheiden.
Im Weiteren ist die Flächennutzungsplanänderung dann gemäß § 6 BauGB der Region Hannover zur Genehmigung vorzulegen.
Anlagen:
1. 59. Änderung des Flächennutzungsplans, Stand 07.09.2017
2. Begründung der 59. Änderung des Flächennutzungsplans, Stand 07.09.2017