Betreff
Fördermittelrichtlinie Quik - Beschäftigung von zusätzlichen Fach- und Betreuungskräften in Kindergartengruppen
Vorlage
2017 0353
Aktenzeichen
51.1
Art
Beschlussvorlage

 

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

142.500 €

36501 / 36504

X

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja :

 nein X (beantragt für 2018)

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellenplan 2018 wird um 8 befristete S 8a Stellen zur Umsetzung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (QuiK)“ des Landes Niedersachsen ergänzt. Die Befristung umfasst den Zeitrahmen vom 01.01.2018 bis 31.12.2021. Die Besetzung der Stellen erfolgt in Abhängigkeit von den vorliegenden Fördermittelbescheide des Landes Niedersachsen.

 

Die personelle Besetzung der Stellen kann vor dem Inkrafttreten der Haushaltssatzung und des damit verbundenen Stellenplans 2018 erfolgen.

 

In 2017 wird die Besetzung der Stellen soweit möglich über freie Stellenanteile vollzogen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (QuiK)“ des Landes Niedersachsen ist rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten.

 

Insbesondere Kindertageseinrichtungen mit einer hohen Zahl an Kindern, die aufgrund ihrer Herkunft kein oder nur wenig Deutsch können, sollen personelle Verstärkung erhalten und so bei der Integration und Sprachförderung unterstützt werden.

 

Mit der Richtlinie wird die Einstellung von zusätzlichen sozialpädagogischen und pädagogischen Fachkräften wie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Erzieherinnen und Erziehern oder auch sozialpädagogischen Assistentinnen und sozialpädagogischen Assistenten in Kindergartengruppen gefördert. Dort wo Fachkräfte nicht kurzfristig eingestellt werden können, erhalten die Träger die Möglichkeit, nicht einschlägig qualifizierte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger als Zusatzkräfte einzustellen und entsprechend pädagogisch nachzuqualifizieren. Mit Hilfe der Fördermittelrichtlinie kann nach der Einführung der „dritten Kraft“ in den Krippen auch im Bereich der 3-6-Jährigen der Betreuungsschlüssel verbessert werden.

 

Für Burgdorfer Kindertageseinrichtungen stehen für die Jahre 2017 und 2018 Fördermittel in Höhe von jährlich rund 236.000 € zur Verfügung. Für die Jahre 2019 – 2021 wurden weitere Fördermittel in Aussicht gestellt.

 

Die Ausschüttung der Mittel erfolgt über die Stadt Burgdorf als örtlichem Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Die Richtlinie setzt damit auf eine möglichst unbürokratische und zügige Verteilung der Mittel, denn die örtlichen Träger wissen am besten, welche Einrichtungen besonders viele Kinder mit Fluchtgeschichte oder einem Bedarf an Sprachförderung betreuen. Die für die jeweiligen Jugendamtsbezirke ermittelten Förderbeträge bemessen sich an der Anzahl der Kindergartengruppen und der Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird. Die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe leiten die Mittel unter Berücksichtigung der örtlichen Bedarfe und der Trägerstruktur vor Ort an die Träger der Kindertageseinrichtungen weiter.

 

Hinsichtlich des Einsatzes der zur Verfügung stehenden Fördermittel hat es am 02.08.2017 ein Treffen mit den in Burgdorf tätigen Kindertagesstättenträgern gegeben. Einvernehmlich wurde sich darauf verständigt, den Verteilschlüssel des Landes im Wesentlichen zu übernehmen. Der vom Land gewählte Stichtag 01.03.2016 zur Ermittlung der Anzahl der betreuten Kinder mit Migrationshintergrund, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird, wurde nicht übernommen. Um die zwischenzeitlich insbesondere aufgrund der Fluchtbewegung eingetretenen Veränderungen in den Kitas bei der Verteilung der Fördermittel berücksichtigen zu können, wurde sich bei der Ermittlung der Anzahl der genannten Kinder auf den Stichtag 01.03.2017 verständigt.

 

Im Ergebnis stehen den Trägern folgende Fördermittel zur Verfügung:

 

Gruppen

Förderbetrag

Anzahl

Förderbetrag

Kita

2017

je Gruppe

Kdr. Sprache

Sprachdefizit

Gesamtbetrag

AWO

4,0

14.274,57 €

33

24.779,07 €

39.053,64

DRK

3,0

10.705,93 €

17

12.764,97 €

23.470,90

Kirchenkreis Burgdorf

5,5

19.627,53 €

15

11.263,21 €

30.890,74

Stadt Burgdorf

23,5

83.863,08 €

78

 

58.568,71 €

142.431,79

36,0

128.471,11 €

143

107.375,96 €

235.847,07

 

In den städtischen Einrichtungen sollen mit Hilfe der Fördermittel fünf Teilzeitkräfte als „dritte Kräfte“ in den Kindergartengruppen eingesetzt werden. Schwerpunktmäßig erfolgt der Einsatz in den Kindertagesstätten Gartenstraße und Südstern.

 

Zur Umsetzung bedarf es der Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel, die in voller Höhe durch die Fördermittelrichtlinie refinanziert werden. Nicht in Anspruch genommene Fördermittel aus 2017 können in das Jahr 2018 übertragen werden.

 

Es steht bereits jetzt fest, dass die für 2017 zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht in voller Höhe abgerufen werden können. Die Verwaltung empfiehlt, die nicht abgerufenen Fördermittel in das Jahr 2018 zu übertragen und hiervon (wenn möglich) zusätzlich auf ein Jahr befristete Fachkräfte oder nicht einschlägig qualifizierte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger als Zusatzkräfte einzustellen.

 

Vor diesem Hintergrund wird für den Stellenplan 2018 empfohlen, insgesamt 8 befristete S 8a Stellen einzustellen. Können Sozialassistentinnen oder Sozialassistenten als dritte Kräfte für die Stadt Burgdorf gewonnen werden, erfolgt eine tätigkeitsgerechte Eingruppierung (S 3). Für nicht einschlägig qualifizierte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger wird ebenfalls eine tätigkeitsgerechte Eingruppierung vorgenommen.