Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
|
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Laufende Kosten: |
142.500 € |
36501 / 36504 |
X |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein X (beantragt für 2018) |
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Beschlussvorschlag:
Der Stellenplan 2018 wird
um 8 befristete S 8a Stellen zur Umsetzung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der
Qualität in Kindertagesstätten (QuiK)“ des Landes Niedersachsen ergänzt. Die
Befristung umfasst den Zeitrahmen vom 01.01.2018 bis 31.12.2021. Die Besetzung
der Stellen erfolgt in Abhängigkeit von den vorliegenden Fördermittelbescheide
des Landes Niedersachsen.
Die personelle Besetzung der Stellen kann vor dem Inkrafttreten der
Haushaltssatzung und des damit verbundenen Stellenplans 2018 erfolgen.
In 2017 wird die Besetzung der Stellen soweit möglich über freie
Stellenanteile vollzogen.
Sachverhalt und Begründung:
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der
Qualität in Kindertagesstätten (QuiK)“ des Landes Niedersachsen ist rückwirkend
zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten.
Insbesondere Kindertageseinrichtungen mit einer hohen Zahl an Kindern,
die aufgrund ihrer Herkunft kein oder nur wenig Deutsch können, sollen
personelle Verstärkung erhalten und so bei der Integration und Sprachförderung
unterstützt werden.
Mit der Richtlinie wird die Einstellung von zusätzlichen
sozialpädagogischen und pädagogischen Fachkräften wie Sozialpädagoginnen und
Sozialpädagogen, Erzieherinnen und Erziehern oder auch sozialpädagogischen
Assistentinnen und sozialpädagogischen Assistenten in Kindergartengruppen gefördert.
Dort wo Fachkräfte nicht kurzfristig eingestellt werden können, erhalten die
Träger die Möglichkeit, nicht einschlägig qualifizierte Quereinsteigerinnen und
Quereinsteiger als Zusatzkräfte einzustellen und entsprechend pädagogisch
nachzuqualifizieren. Mit Hilfe der Fördermittelrichtlinie kann nach der Einführung
der „dritten Kraft“ in den Krippen auch im Bereich der 3-6-Jährigen der
Betreuungsschlüssel verbessert werden.
Für Burgdorfer Kindertageseinrichtungen stehen für die Jahre 2017 und
2018 Fördermittel in Höhe von jährlich rund 236.000 € zur Verfügung. Für die
Jahre 2019 – 2021 wurden weitere Fördermittel in Aussicht gestellt.
Die Ausschüttung der Mittel erfolgt über die Stadt Burgdorf als örtlichem
Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Die Richtlinie setzt damit auf
eine möglichst unbürokratische und zügige Verteilung der Mittel, denn die
örtlichen Träger wissen am besten, welche Einrichtungen besonders viele Kinder
mit Fluchtgeschichte oder einem Bedarf an Sprachförderung betreuen. Die für die
jeweiligen Jugendamtsbezirke ermittelten Förderbeträge bemessen sich an der
Anzahl der Kindergartengruppen und der Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund,
in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird. Die örtlichen Träger
der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe leiten die Mittel unter Berücksichtigung
der örtlichen Bedarfe und der Trägerstruktur vor Ort an die Träger der
Kindertageseinrichtungen weiter.
Hinsichtlich des Einsatzes der zur Verfügung stehenden Fördermittel hat es am 02.08.2017 ein Treffen mit den in
Burgdorf tätigen Kindertagesstättenträgern gegeben. Einvernehmlich wurde sich
darauf verständigt, den Verteilschlüssel des Landes im Wesentlichen zu
übernehmen. Der vom Land gewählte Stichtag 01.03.2016 zur Ermittlung der Anzahl
der betreuten Kinder mit Migrationshintergrund, in deren Familien vorrangig
nicht Deutsch gesprochen wird, wurde nicht übernommen. Um die zwischenzeitlich
insbesondere aufgrund der Fluchtbewegung eingetretenen Veränderungen in den
Kitas bei der Verteilung der Fördermittel berücksichtigen zu können, wurde sich
bei der Ermittlung der Anzahl der genannten Kinder auf den Stichtag 01.03.2017
verständigt.
Im Ergebnis stehen den Trägern folgende Fördermittel zur Verfügung:
Gruppen |
Förderbetrag |
Anzahl |
Förderbetrag |
|||
Kita |
2017 |
je Gruppe |
Kdr. Sprache |
Sprachdefizit |
Gesamtbetrag |
|
AWO |
4,0 |
14.274,57 € |
33 |
24.779,07 € |
39.053,64 |
|
DRK |
3,0 |
10.705,93 € |
17 |
12.764,97 € |
23.470,90 |
|
Kirchenkreis
Burgdorf |
5,5 |
19.627,53 € |
15 |
11.263,21 € |
30.890,74 |
|
Stadt Burgdorf |
23,5 |
83.863,08 € |
78 |
|
58.568,71 € |
142.431,79 |
36,0 |
128.471,11 € |
143 |
107.375,96 € |
235.847,07 |
In den städtischen Einrichtungen sollen mit Hilfe der Fördermittel fünf
Teilzeitkräfte als „dritte Kräfte“ in den Kindergartengruppen eingesetzt
werden. Schwerpunktmäßig erfolgt der Einsatz in den Kindertagesstätten
Gartenstraße und Südstern.
Zur Umsetzung bedarf es der Bereitstellung zusätzlicher finanzieller
Mittel, die in voller Höhe durch die Fördermittelrichtlinie refinanziert
werden. Nicht in Anspruch genommene Fördermittel aus 2017 können in das Jahr
2018 übertragen werden.
Es steht bereits jetzt fest, dass die für 2017 zur Verfügung stehenden
Fördermittel nicht in voller Höhe abgerufen werden können. Die Verwaltung
empfiehlt, die nicht abgerufenen Fördermittel in das Jahr 2018 zu übertragen
und hiervon (wenn möglich) zusätzlich auf ein Jahr befristete Fachkräfte oder nicht
einschlägig qualifizierte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger als
Zusatzkräfte einzustellen.
Vor diesem Hintergrund wird für den Stellenplan 2018 empfohlen,
insgesamt 8 befristete S 8a Stellen einzustellen. Können Sozialassistentinnen
oder Sozialassistenten als dritte Kräfte für die Stadt Burgdorf gewonnen
werden, erfolgt eine tätigkeitsgerechte Eingruppierung (S 3). Für nicht
einschlägig qualifizierte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger wird ebenfalls
eine tätigkeitsgerechte Eingruppierung vorgenommen.