Betreff
Personalsituation in der Jugendverwaltungsabteilung / vorübergehende Einschränkung der Sprechzeiten im Familienservicebüro
Vorlage
2017 0352
Aktenzeichen
51.1
Art
M i t t e i l u n g

Die anliegenden Ausführungen zu den in der Jugendverwaltungsabteilung eingetretenen Personalveränderungen und der vorübergehenden Einschränkung der Sprechzeiten im Familienservicebüro erhalten Sie zur Kenntnis.

In der Jugendverwaltungsabteilung haben sich zusätzliche Stellenbedarfe, bedingt durch den Betreuungsplatzausbau in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege sowie die steigenden Fallzahlen in der Jugendhilfe, ergeben, die mit den Stellenplänen 2016 und 2017 abgebildet wurden.

 

Im Hinblick auf eingetretene personelle Veränderungen innerhalb der Abteilung, abteilungsinterne Umstrukturierungen und die insgesamt innerhalb der Verwaltung bestehenden Personalbedarfe ist es noch nicht gelungen, alle Stellen zu besetzen. Die unbesetzten Stellen, aber auch die vollzogenen Personalwechsel wirken sich auf den laufenden Betrieb und den damit einhergehenden angebotenen Familienservice aus.

 

 

Elterngeldstelle:

 

In der Elterngeldstelle wird ein Stelleninhaber in Vollzeit die Stadt Burgdorf zum 30.09.2017 für ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis verlassen. Auf der Stelle liegen zudem allgemeine Aufgaben der Kitaverwaltung, wie z.B. die Bearbeitung der Finanzhilfe, Dienstpläne und Fördermittel.

Der zweite Stelleninhaber hat sich im Bewerbungsverfahren für die nachfolgend dargestellte vakante Stelle im Bereich Beistandschaften durchgesetzt. Die Elterngeldstelle wird damit in Kürze insgesamt neu zu besetzen sein. An einer verwaltungsinternen Lösung wird gearbeitet.

 

 

Beistandschaften:

 

Im Bereich Beistandschaften sind aufgrund des Ausscheidens eines Mitarbeiters 40 Wochenstunden personell unbesetzt. Das Nachbesetzungsverfahren ist abgeschlossen, kann aber erst mit der Neubesetzung der Elterngeldstelle vollzogen werden. Die mit nur wenigen Wochenarbeitsstunden im Bereich Beistandschaften tätige Vertretung kann den mit dem Weggang verbundenen Arbeitsaufwand nicht auffangen. Es können ausschließlich die nötigsten Prozesse, wie z.B. der Abschluss gerichtlicher Verfahren und Beurkundungen von Sorgerechtserklärungen sichergestellt werden. Neuanträge, Beratungen, laufende Unterhaltsrealisierungen etc. können bis zu einer Wiederbesetzung nicht wahrgenommen werden.

 

 

Wirtschaftliche Jugendhilfe:

 

In der Wirtschaftlichen Jugendhilfe steht die Besetzung der mit dem Stellenplan 2017 zur Verfügung gestellten 1,0 Stelle noch aus. Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, die bislang von drei MitarbeiterInnen übernommen wurden, werden zukünftig von zwei MitarbeiterInnen, die ausschließlich die Wirtschaftliche Jugendhilfe bearbeiten, wahrgenommen. Die vorgenommene Neustrukturierung soll zur Prozessoptimierung beitragen.

 

Die bereits bestehende 1,0 Stelle wurde zum 01.07.2017 neu besetzt. Die bisherige Stelleninhaberin nimmt an einem für den gehobenen Dienst qualifizierenden Lehrgang teil.

 

 

Tagespflegefachberatung:

 

Die 0,5 Stelle für die Tagespflegefachberatung ist seit dem 01.08.2017 ebenfalls vakant und soll in Kürze ausgeschrieben werden.

 

 

Familienservicebüro:

 

Das Familienservicebüro konnte zum 01.07.2017 personell verstärkt werden. Zwei Kolleginnen nehmen nun die Anliegen der Eltern entgegen. In dem Zeitraum vom Juni bis September ist das Familienservicebüro allerdings schwerpunktmäßig mit der Berechnung der Kindertagesstättengebühren beschäftigt. Während der Sprechzeiten ist eine Bearbeitung aufgrund der Anzahl der telefonischen und persönlichen Beratungsgespräche nur schwer möglich. Um die Abwicklung der Gebührenberechnungen weiterhin zeitnah umsetzen zu können, müssen die Sprechzeiten vorübergehend eingeschränkt werden. Am Freitag wird das Familienservicebüro in der Regel weniger stark vom Publikum aufgesucht. Das Familienservicebüro wird daher im September 2017 zur Berechnung der Gebühren vorübergehend geschlossen. Der Großteil der Gebührenberechnungen sollte bis dahin mit der getroffenen Regelung abgeschlossen sein.

 

 

Unterhaltsvorschussstelle:

 

Die Unterhaltsvorschussstelle konnte zum 15.08.2017 ebenfalls personell verstärkt werden. Seit Inkrafttreten der Unterhaltsvorschussreform zum 01.07.2017 sind insgesamt 115 Unterhaltsvorschussneuanträge eingegangen. Mit dem Eingang weiterer Anträge und einer Verdoppelung der laufenden Zahlfälle wird gerechnet.