Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
1. Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die unter 3. formulierten Beschlüsse zu fassen.
2. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat die unter 3. formulierten Beschlüsse zu fassen.
3. Der Rat beschließt:
4.
A Der Rat nimmt Kenntnis
von den Ergebnissen
-
der in der Zeit vom 03.04.2007
bis 19.04.2007durchgeführten frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
-
der mit Schreiben vom 22.03.2007 bis zum 26.04.2007
durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
-
der in der Zeit vom 02.10.2007
bis 02.11.2007 durchgeführten öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
-
der mit Schreiben vom 27.09.2007
bis zum 02.11.2007 durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB.
Der Rat
beschließt die in der Begründung im Teil 4, Kapitel 12 beschriebenen
Abwägungsvorgänge.
B Feststellungsbeschluss:
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung die 50. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung des Planteils vom 15.11.2007.
Der Rat beschließt dem Flächennutzungsplan beizufügen
-
die Begründung in der Fassung
vom 15.11.2007
-
die zusammenfassende
Erklärung gemäß § 6 (5) BauGB, die im Anhang der Begründung wiedergegeben ist.
Sachverhalt und Begründung:
Anhand der Bezugsvorlage Nr. 2007 0206 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 18.09.2007 beschlossen, für die geplante 50. Änderung des Flächennutzungsplans (Weferlingsen – Nördlich Stockwiesen) die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) erfolgte in der Zeit vom 02.10.2007 bis 02.11.2007.
Die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) erfolgte mit Schreiben vom 27.09.2007. Damit wurde für die Zeit bis zum 02.11.2007 die Gelegenheit zur Stellungnahme ermöglicht.
Die im Rahmen dieses Verfahrensschrittes abgegebenen Stellungnahmen haben keine Änderung der Planzeichnung erforderlich gemacht.
Die Stellungnahmen und -soweit erforderlich- die Abwägungsvorschläge sind als Ausführungen der Stadt Burgdorf in die Begründung zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Teil 4 aufgenommen worden. Die gegenüber der Entwurfsfassung vom Oktober 2006 veränderten Textteile in den Teilen 1, 2 und 3 der Begründung sind grau hinterlegt.
Die 50. Änderung des
Flächennutzungsplans wurde vorbereitet und liegt der Vorlage an. In die
Begründung wurde die gemäß § 6 (5) BauGB erforderliche zusammenfassende
Erklärung im Anhang neu aufgenommen.
Nach Durchführung der
Verfahrensschritte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB kann
nun der Feststellungsbeschluss gefasst werden. Hierüber ist zu entscheiden.
Anlagen:
50. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung einschließlich Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung