Betreff
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3-01 "Krummacher Feld" - Vorentwurf - Bezug: Vorlage 2016 1015
Vorlage
2017 0329
Aktenzeichen
61 26-03 01/1
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3-01 „Krummacher Feld“ (Bebauungsplan Nr. 3-03/1) mit dem Ziel einer maßvollen Nachverdichtung in diesem Bereich soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB eingeleitet werden (Einleitungsbeschluss nach § 2 BauBG).

 

Dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 3-01/1 „Krummacher Feld“ in der Fassung vom 15.08.2016 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchführen zu lassen.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Bereits vor einigen Jahren war eine bauliche Nachverdichtung in den westlichen Bau-gebieten Heeßels ins Spiel gebracht worden, da hier einige Grundstücke über sehr große Gartenbereiche verfügen, die durchaus für eine bauliche Nachverdichtung in Frage kommen könnten. Aus diesem Grund wurden entsprechende städtebauliche Konzepte entwickelt und vorgestellt. Überdies fand eine schriftliche Befragung der entsprechenden Grundstückseigentümer in diesem Bereich statt, um die Haltung der Eigentümer zu diesem Sachverhalt in Erfahrung zu bringen (s.a. Bezugsvorlage 2016 1015 vom 04.01.2016).

 

Im Ergebnis ergab sich kein eindeutiges Meinungsbild.

 

Im Geltungsbereich der vorliegenden Bebauungsplanänderung sprachen sich allerdings die Eigentümer eindeutig für eine Nachverdichtung aus. Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 3-01/1 „Krummacher Feld“ – 1. Änderung – bezieht sich daher auf diesen Teilbereich der damals diskutierten potenziellen Nachverdichtungsfläche. Somit soll der bestehende Bebauungsplan zur Realisierung von Nachverdichtungsmöglichkeiten geändert werden. Im Wesentlichen geht es darum, innerhalb des Änderungsbereiches die überbaubaren Flächen zu vergrößern.

 

Hierfür ist der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Die frühzeitige Unterrichtung der Bevölkerung und der Behörden nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB (auf die im beschleunigten Verfahren verzichtet werden könnte) soll aber dennoch erfolgen, um eine umfassende Beteiligung sicherzustellen.

 

Anlagen:

Vorentwurf des Bebauungsplans und der Begründung vom 15.08.2017