Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
1. Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unten formulierten Beschluss zu fassen.
2. Der Verwaltungsausschuss
- beschließt, den Bebauungsplan Nr. 0-03/7 „Fünfviertelfeld“ aufzustellen (§ 2 Abs. 1 BauGB),
- stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-03/7 „Fünfviertelfeld“ zu und
- beauftragt den Bürgermeister, mit dem Entwurf im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit bzw. die öffentliche Auslegung (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB) durchführen zu lassen.
Sachverhalt und Begründung:
Untersuchungen im Vorfeld des Spielplatzkonsolidierungskonzepts der Stadt Burgdorf haben ergeben, dass u.a. der Spielplatz „Ratskamp 1“ (= Fläche der vorliegenden Änderung des Bebauungsplans) aktuell nicht für Kinderspiel benötigt wird. In der Folge sind die Spielgeräte abgebaut worden, so dass die Fläche derzeit brach liegt.
Da weitere Untersuchungen ergeben haben, dass auch für die Zukunft ein Vorhalten der Fläche als Kinderspielfläche oder für anderweitige öffentliche Freiflächennutzungen nicht erforderlich ist, soll die Fläche einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Planerisch sinnvoll ist die Arrondierung des angrenzenden Wohnquartiers durch Nachverdichtung mit Wohnbebauung. Zur Umsetzung dieser Konzeption wird daher der Bebauungsplan Nr. 0-03/7 „Fünfviertelfeld“ aufgestellt. Hierzu ist der Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.
Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung innerhalb der bebauten Ortslage. Da
- die geplante zulässige Grundfläche unter 20.000 qm beträgt,
- keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und
- keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr.7 b) BauGB genannten Schutzgüter (FFH- und Vogelschutzgebiete) vorliegen
kann der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-03/7 „Fünfviertelfeld“ können daher zusätzlich zum Einleitungsbeschluss die Verfahrensschritte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit bzw. öffentliche Auslegung (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB) durchgeführt werden. Darüber ist zu entscheiden.
Anlagen:
- Bebauungsplan Nr. 0-03/7 „Fünfviertelfeld“, Entwurf (Stand 12.11.2007)
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 0-03/7 „Fünfviertelfeld“, Entwurf (Stand 12.11.2007)