Betreff
Arbeitsschutz Bauhof
Vorlage
2017 0327
Art
M i t t e i l u n g

Die Stadt Burgdorf ist zum Arbeitsschutz entsprechend den Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASIG) verpflichtet. Zur Gewährleistung dieser Aufgabe ist ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) eingerichtet. Der Ausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.

 

Der ASA hat folgende Mitglieder:

 

  • Beauftragte Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebsarzt
  • Sicherheitsbeauftragte der einzelnen Einrichtungen
  • Personalrat
  • Personalabteilung (zuständig für persönlichen Arbeitsschutz)
  • Hauptabteilung (zuständig für allgemeinen Arbeitsschutz)
  • Fachbereichsleitung Zentrale Dienste, Bildung, Sport, Jugend, Soziales

 

 

Auf der letzten ASA-Sitzung wurde das Thema „Duschen auf dem Bauhof“ sowie die Frage einer erforderlichen „Schwarz-Weiß-Trennung“[1] angesprochen. Bei einer Begehung vor Ort wurden folgende Mängel deutlich:

 

Derzeit gibt es 4 Duschen und 4 Waschplätze für 20 Kollegen.

Der Wasserdruck auf den Duschen ist sehr niedrig. Es fehlen Umkleidemöglichkeiten. Die Intimsphäre der Mitarbeiter ist nicht geschützt. Aus diesen Gründen duschen derzeit keine Mitarbeiter auf dem Bauhof.

 

Nach einer Befragung haben 14 von 20 Mitarbeitern angegeben, dass sie ein akzeptables Duschangebot gerne wahrnehmen möchten.

 

Um kurzfristig eine Besserung des Zustandes zu erreichen, wurde vereinbart, dass die Duschen mit einem Aufwand von rd. 6.000 € wieder in Betrieb gesetzt werden. Daneben wird in der Aufweitung des Flurs ein kleiner Umkleidebereich geschaffen.

 

Nach den Arbeitsstättenrichtlinien sind für 16-20 Mitarbeiter bei hoher gleichzeitiger Nutzung ausgehend von den Tätigkeiten 5 Duschen und 5 Waschplätze vorzuhalten.

 

Für künftige weibliche Mitarbeiterinnen fehlen sanitäre Einrichtungen und Umkleidemöglichkeiten.

 

Für die auf dem Kanalspülwagen eingesetzten Mitarbeiter ist eine „Schwarz-Weiß-Trennung“ zwingend vorgeschrieben, da diese Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Keimen in Berührung kommen können. Im vorhandenen Gebäude kann ohne höhere Investitionen die notwendige „Schwarz-Weiß-Trennung“ nicht angelegt werden.

 

Eine erste grobe Kostenschätzung liegt bei ca. 150.000 – 200.000 € für den Gebäudeumbau inkl. Neubau ausreichender Sanitäranlagen, Erweiterung der Umkleidebereiche (durch gestiegene Mitarbeiterzahl müssen weitere Spinde angeschafft werden) sowie Schaffung einer „Schwarz-Weiß-Trennung“.

 

Die in diesem Jahr anvisierte Elektrosanierung als Vorwegnahme ist in Anbetracht der erforderlichen Sanitärsanierung und „Schwarz-Weiß-Trennung“ nicht sinnvoll, zumal auch bei der Umsetzung eine erhebliche Nutzungseinschränkung berücksichtigt werden muss. Die Elektrosanierung wird zurückgestellt, bis das Umsetzungskonzept feststeht.

 

Aufgrund der Auslastung und der hohen Priorität anderer Projekte werden ein Umbau sowie die vorweg notwendigen Planungsleistungen durch die Gebäudewirtschaft nicht zeitnah zum Haushaltsjahr 2018 umgesetzt werden können. Bei einem Umbau im Gebäude kommt erschwerend hinzu, dass ein Großteil der Räume im Erdgeschoss während der Baumaßnahme nicht nutzbar ist.

 

Alternativ kann eine Containeranlage für die Auslagerung der Sanitärräume für Damen / Herren in Betracht gezogen werden.

 

Die Investitionssummen für den Bauhof stellen sich aktuell wie folgt dar:

 

Haushaltsjahr

Maßnahme

Haushaltsmittel

Bemerkungen

2017/18

Elektrosanierung

50.000 €

Zusammen mit der Sanierung Sanitär

2017

Fensteraustausch

6.000 €

aus bauliche Unterhaltung

2018

Tore Außenbereich und weitere Fenster

111.000 €

Mittel beantragt

2018

Sanierung Sanitärbereich und Anlage „Schwarz-Weiß-Trennung“

200.000 €

alternativ

2018

Containeranlage für Auslagerung Sanitärbereich

150.000 €

alternativ

Bei Miete geringfügig günstiger (140.000 €)

 

 

Die dringend notwendigen Investitionen werden unter Bezugnahme auf die Überlegung, die Bauhöfe (Bauhof und Gärtnerbauhof) an einen gemeinsamen Standort zu verlagern bzw. neu zu bauen, zu den kommenden Haushaltsberatungen zur Kenntnis gegeben.

 

Hinweis:

 

Im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 werden parallel auch erste Planungskosten für einen Neubau der Bauhöfe ausgewiesen.

 

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtwicklung und Bau wurde am 08.08.2017 der Gärtnerbauhof besichtigt. Die Besichtigung des Bauhofes ist für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 11.09.17 geplant.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Baxmann)



[1] Wesentlicher Aspekt des Schwarz-Weiß-Prinzips ist die strikte Trennung von schmutzigen, schadstoffhaltigen oder verkeimten Stoffen oder Gegenständen von dem sauberen Bereich. Hierzu gibt es zwei weitgehend identische Umkleideräume, die nur durch einen Bereich, in dem eine entsprechende Reinigung bzw. Dekontamination möglich ist (Waschgelegenheit, Duschen oder Desinfektion etc.), getrennt ist. Der Arbeitnehmer betritt im sauberen Bereich den Umkleideraum „weiß“, entkleidet sich dort vollständig, geht dann in den Umkleideraum „schwarz“, in dem er die „unreine“ Kleidung anlegt. Kommt er dann schmutzig oder verkeimt zurück, dann geht er in den Umkleideraum „schwarz“, entkleidet sich wieder vollständig und geht nach entsprechender Reinigung in den „weißen“ Umkleideraum, wo er die saubere Kleidung wieder anzieht. Auszug Wikipedia