Die Stadt Burgdorf ist zum Arbeitsschutz
entsprechend den Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASIG)
verpflichtet. Zur Gewährleistung dieser Aufgabe ist ein Arbeitsschutzausschuss
(ASA) eingerichtet. Der Ausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes
und der Unfallverhütung zu beraten.
Der ASA hat folgende Mitglieder:
- Beauftragte
Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Betriebsarzt
- Sicherheitsbeauftragte
der einzelnen Einrichtungen
- Personalrat
- Personalabteilung
(zuständig für persönlichen Arbeitsschutz)
- Hauptabteilung
(zuständig für allgemeinen Arbeitsschutz)
- Fachbereichsleitung
Zentrale Dienste, Bildung, Sport, Jugend, Soziales
Auf der letzten ASA-Sitzung wurde das
Thema „Duschen auf dem Bauhof“ sowie die Frage einer erforderlichen
„Schwarz-Weiß-Trennung“[1]
angesprochen. Bei einer Begehung vor Ort wurden folgende Mängel deutlich:
Derzeit gibt es 4 Duschen und 4
Waschplätze für 20 Kollegen.
Der Wasserdruck auf den Duschen ist sehr
niedrig. Es fehlen Umkleidemöglichkeiten. Die Intimsphäre der Mitarbeiter ist
nicht geschützt. Aus diesen Gründen duschen derzeit keine Mitarbeiter auf dem
Bauhof.
Nach einer Befragung haben 14 von 20
Mitarbeitern angegeben, dass sie ein akzeptables Duschangebot gerne wahrnehmen
möchten.
Um kurzfristig eine Besserung des
Zustandes zu erreichen, wurde vereinbart, dass die Duschen mit einem Aufwand von
rd. 6.000 € wieder in Betrieb gesetzt werden. Daneben wird in der Aufweitung
des Flurs ein kleiner Umkleidebereich geschaffen.
Nach den Arbeitsstättenrichtlinien sind
für 16-20 Mitarbeiter bei hoher gleichzeitiger Nutzung ausgehend von den
Tätigkeiten 5 Duschen und 5 Waschplätze vorzuhalten.
Für künftige weibliche Mitarbeiterinnen
fehlen sanitäre Einrichtungen und Umkleidemöglichkeiten.
Für die auf dem Kanalspülwagen
eingesetzten Mitarbeiter ist eine „Schwarz-Weiß-Trennung“ zwingend
vorgeschrieben, da diese Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Keimen in
Berührung kommen können. Im vorhandenen Gebäude kann ohne höhere Investitionen
die notwendige „Schwarz-Weiß-Trennung“ nicht angelegt werden.
Eine erste grobe Kostenschätzung liegt bei
ca. 150.000 – 200.000 € für den Gebäudeumbau inkl. Neubau ausreichender Sanitäranlagen,
Erweiterung der Umkleidebereiche (durch gestiegene Mitarbeiterzahl müssen
weitere Spinde angeschafft werden) sowie Schaffung einer
„Schwarz-Weiß-Trennung“.
Die in diesem Jahr anvisierte
Elektrosanierung als Vorwegnahme ist in Anbetracht der erforderlichen
Sanitärsanierung und „Schwarz-Weiß-Trennung“ nicht sinnvoll, zumal auch bei der
Umsetzung eine erhebliche Nutzungseinschränkung berücksichtigt werden muss. Die
Elektrosanierung wird zurückgestellt, bis das Umsetzungskonzept feststeht.
Aufgrund der Auslastung und der hohen
Priorität anderer Projekte werden ein Umbau sowie die vorweg notwendigen
Planungsleistungen durch die Gebäudewirtschaft nicht zeitnah zum Haushaltsjahr
2018 umgesetzt werden können. Bei einem Umbau im Gebäude kommt erschwerend hinzu,
dass ein Großteil der Räume im Erdgeschoss während der Baumaßnahme nicht
nutzbar ist.
Alternativ kann eine Containeranlage für
die Auslagerung der Sanitärräume für Damen / Herren in Betracht gezogen werden.
Die Investitionssummen für den Bauhof
stellen sich aktuell wie folgt dar:
Haushaltsjahr |
Maßnahme |
Haushaltsmittel |
Bemerkungen |
2017/18 |
Elektrosanierung |
50.000 € |
Zusammen mit der Sanierung Sanitär |
2017 |
Fensteraustausch |
6.000 € |
aus bauliche Unterhaltung |
2018 |
Tore Außenbereich und weitere Fenster |
111.000 € |
Mittel beantragt |
2018 |
Sanierung Sanitärbereich und Anlage
„Schwarz-Weiß-Trennung“ |
200.000 € |
alternativ |
2018 |
Containeranlage für Auslagerung
Sanitärbereich |
150.000 € |
alternativ Bei Miete geringfügig günstiger (140.000
€) |
Die dringend notwendigen Investitionen
werden unter Bezugnahme auf die Überlegung, die Bauhöfe (Bauhof und
Gärtnerbauhof) an einen gemeinsamen Standort zu verlagern bzw. neu zu bauen, zu
den kommenden Haushaltsberatungen zur Kenntnis gegeben.
Hinweis:
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 werden
parallel auch erste Planungskosten für einen Neubau der Bauhöfe ausgewiesen.
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für
Umwelt, Stadtwicklung und Bau wurde am 08.08.2017 der Gärtnerbauhof besichtigt.
Die Besichtigung des Bauhofes ist für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt,
Stadtentwicklung und Bau am 11.09.17 geplant.
(Baxmann)
[1] Wesentlicher Aspekt des Schwarz-Weiß-Prinzips ist die strikte Trennung von schmutzigen, schadstoffhaltigen oder verkeimten Stoffen oder Gegenständen von dem sauberen Bereich. Hierzu gibt es zwei weitgehend identische Umkleideräume, die nur durch einen Bereich, in dem eine entsprechende Reinigung bzw. Dekontamination möglich ist (Waschgelegenheit, Duschen oder Desinfektion etc.), getrennt ist. Der Arbeitnehmer betritt im sauberen Bereich den Umkleideraum „weiß“, entkleidet sich dort vollständig, geht dann in den Umkleideraum „schwarz“, in dem er die „unreine“ Kleidung anlegt. Kommt er dann schmutzig oder verkeimt zurück, dann geht er in den Umkleideraum „schwarz“, entkleidet sich wieder vollständig und geht nach entsprechender Reinigung in den „weißen“ Umkleideraum, wo er die saubere Kleidung wieder anzieht. Auszug Wikipedia