Betreff
Normenkontrolle B-Plan Nr. 0-90 "Heidenelke"
Ergebnis der Sitzung des 1. Senates, OVG Lüneburg

Bezug: Vorlage 2016_1150
Vorlage
2017 0326
Aktenzeichen
61- B-Plan 0-90
Art
M i t t e i l u n g

Umseitig gebe ich Ihnen das Ergebnis der öffentlichen Sitzung des 1. Senates am Nds. Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg zum Normenkontrollverfahren zum B-Plan Nr. 0-90 „Heidenelke“ zur Kenntnis.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 0-90 „Heidenelke“ liegt in der Südstadt, südlich der Gerickestraße. Der B-Plan setzt ein allgemeines Wohngebiet zugunsten einer verdichteten Wohnbebauung fest.

 

Anhand der Vorlage Nr. 2016_1150 wurde der Bebauungsplan Nr. 0-90 „Heidenelke“ in der Fassung vom 06.06.2016 vom Rat der Stadt Burgdorf in seiner Sitzung vom 29.09.2016 als Satzung beschlossen.

 

Nachfolgend erfolgte am 19.01.17 die Bekanntmachung im 2. Amtsblatt für die Landeshaupt-stadt Hannover und für die Region Hannover, womit der B-Plan rechtskräftig wurde.

 

Bereits am 1. Dezember 2016 wurde beim Nds. OVG in Lüneburg die Normenkontrolle beantragt. – Dies wurde in der Sitzung des Fachausschusses am 10.01.2017 mitgeteilt.

 

 

Die Normenkontrolle wurde nun in der Sitzung des 1. Senates am 26.07.2017 verhandelt.

Im Ergebnis hat das OVG Lüneburg den Normenkontrollantrag zum Bebauungsplan ‚Heidenelke‘ zurückgewiesen. Eine Revision wird nicht zugelassen.

 

 

Von Seiten der Stadtverwaltung werden nun die Tätigkeiten zur Einleitung der Vermarktung und Realisierung des Wohnbaugebietes ‚Heidenelke’ wiederaufgenommen werden.