Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2014
Vorlage
2017 0323
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:

 

 

  1. Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Jahresabschluss des Jahres 2014. Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss stimmt er gleichzeitig den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2014, die über 10.000 € liegen und die bisher nicht nach § 58 Abs. 1 Ziff. 9 u. § 117 Abs. 1 NKomVG  genehmigt worden sind, nachträglich zu. Darüber hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2014 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit gem. § 117 NKomVG i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2014 beim Bürgermeister lag) zur Kenntnis.

 

  1. Der Überschuss der Ergebnisrechnung 2014 in Höhe von 1.427.133,60 € wird zur anteiligen Deckung der vorgetragenen Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Gemäß § 128 NKomVG  hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

 

Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufgestellt werden. Im Jahresabschluss ist die tatsächliche Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage der Kommune mit sämtlichen Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen darzustellen.

 

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und einem Anhang. Dem Anhang sind ein Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Forderungsübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen.

 

Der Jahresabschluss 2014 wurde durch die Finanzabteilung aufgestellt und der Bürgermeister hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses nach § 129 Abs. 1 NKomVG festgestellt.

 

Der Jahresabschluss 2014 mit Anhang - einschließlich der Anlagen zum Anhang – und der Schlussbericht der Rechnungsprüfung sind dem Rat gemäß § 129 Abs. 1 S. 2 NKomVG vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen liegen dieser Vorlage als Anlage bei (auf Grund des erheblichen Umfangs wurde beim Jahresabschluss darauf verzichtet, sämtliche Anlagennachweise und die einzelnen Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen der einzelnen Produkte dieser Vorlage beizufügen. Sie liegen vollständig vor und waren Gegenstand der Jahresabschlussprüfung des städtischen Rechnungsprüfungsamtes).

 

 

Der vorliegende Jahresabschluss 2014 der Stadt Burgdorf schließt mit folgenden Eckwerten ab:

 

Ergebnisrechnung

 

Die Ergebnisrechnung 2014 schließt beim ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss in Höhe von 246.482,84 € ab. Im Vergleich zum Haushaltsplan 2014, der ein Defizit im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -4.483.800 € vorsah, verbesserte sich das ordentliche Ergebnis um 4.730.282,84 €.

 

Das außerordentliche Ergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 1.180.650,76 € aus, was gegenüber dem Haushaltsplan, der einen Überschuss von 919.000 € vorsah, eine Verbesserung von 261.650,76 € bedeutet.

 

 

Das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung 2014 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 1.427.133,60 € ab (Haushaltsplan 2014 = -3.564.800 €). 

 

Finanzrechnung

 

Im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit hat sich in der Finanzrechnung 2014 ein positiver Saldo in Höhe von +3.358.965,81 € ergeben (Haushalt 2014 = -2.904.200 €).

 

Der Saldo aus Investitionstätigkeit liegt im Jahr 2014 bei -2.801.089,54 € (Haushalt 2014 = -6.754.300 €).

 

Neuaufnahmen von Krediten für Investitionen erfolgten im Jahr 2014 in Höhe von 3.500.000,00 €. Die Auszahlungen für die (ordentliche) Tilgung der bestehenden Darlehen lagen bei 565.003,42 €. Darüber hinaus wurde im Jahr 2014 ein Darlehen mit einer Restverbindlichkeit von 452.138,61 € umgeschuldet. Insgesamt ergab sich bei der Finanzierungstätigkeit im Jahr 2014 ein positiver Saldo in Höhe von 2.934.996,58 €.

 

Des Weiteren ergibt sich bei den haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen ein negativer Saldo in Höhe von -29.933,58 €.

 

Insgesamt ergibt sich im Finanzhaushalt eine Erhöhung der liquiden Mittel um
3.462.939,27 €. 

 

Die Gesamtfinanzrechnung weist zum 31. Dezember 2014 einen positiven Endbestand an Zahlungsmitteln von 3.400.308,55 € aus, der in der Bilanz auf der Aktivseite bei den „Liquiden Mitteln“ steht.

 

Bilanz

Das Volumen der Bilanz hat sich von 219.917.395,18 € (Stand Schlussbilanz zum 31.12.2013) um 8.904.126,93 € auf 228.821.522,11 € (Stand Schlussbilanz zum 31.12.2014) erhöht.

 

Zu den Einzelheiten des Jahresabschlusses verweise ich auf die Erläuterungen im anliegenden Anhang zur Jahresrechnung und im Rechenschaftsbericht.

 

 

Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Burgdorf für das Haushaltsjahr 2014

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Burgdorf (RPA) hat die Jahresrechnung der Stadt Burgdorf für das Haushaltsjahr 2014 geprüft und das Ergebnis der Prüfung im Schlussbericht vom 27.07.2017 zusammengefasst.

 

Rechtsgrundlage für die Prüfung sind die §§ 155, 156 NKomVG.

 

Das Rechnungsprüfungsamt bestätigt, dass

 

   der Haushaltsplan eingehalten wurde,

 

   die einzelnen Buchungsvorgänge und Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

 

   bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Be­achtung der maßge­benden Verwaltungsgrundsätze und gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde und

 

   das Vermögen richtig nachgewiesen ist.

 

·         Ferner hat die Prüfung ergeben, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt,

 

·         die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet worden sind und

 

·         bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde.

 

 

Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 der Stadt Burgdorf wird wie folgt zusammengefasst:

 

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2014, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Stadt entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Haushaltsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass.

 

Gegen eine Entlastungserteilung bestehen keine Bedenken.

 

 

Der Schlussbericht des RPA ist mit der Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung durch den Bürgermeister sowie ggfs. seiner Stellungnahme zu dem Schlussbericht des RPA dem Rat zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters vorzulegen.

 

Der Schlussbericht des RPA ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

 

Beschluss des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresergebnisses

 

Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG über den Jahresabschluss. Der Beschluss bildet die Grundlage für die Entlastung des Bürgermeisters. Mit dem Beschluss bringt der Rat zum Ausdruck, dass die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr ordnungsgemäß geführt worden ist.

 

Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss stimmt der Rat gleichzeitig den außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres zu, die im Rahmen des Jahresabschlusses ohne seine nach § 58 Abs. 1 Nr. 9 i. V. m. § 117 Abs. 1 NKomVG erforderliche Zustimmung geleistet worden sind (s. Anhang Jahresabschluss 2014, Seite 67). Darüber hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2014 bis 10.000 € - bei denen die Zuständigkeit gem. § 117 NKomVG i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2014 beim Bürgermeister lag- zur Kenntnis (s. Anhang Jahresabschluss 2014, Seiten 68 bis 71).

 

 

Verwendung des Jahresergebnisses

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses hat der Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 110 Abs. 7 S. 3, § 123 Abs. 1 S. 1 NKomVG zugleich über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Wie bereits oben erwähnt, hat sich in der Jahresrechnung 2014 beim ordentlichen Ergebnis ein Überschuss in Höhe von 246.482,84 €, beim außerordentlichen Ergebnis ein Überschuss in Höhe von 1.180.650,76 € und somit beim Jahresergebnis ein Überschuss in Höhe von 1.427.133,60 € ergeben.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Überschuss der Ergebnisrechnung 2014 zur anteiligen Deckung der vorgetragenen Fehlbeträge aus Vorjahren zu verwenden. Die seit Einführung der Doppik im Jahr 2010 aufgelaufenen Fehlbeträge aus Vorjahren betragen zum Stichtag 31.12.2014 noch -3.397.894,19 €. Unter Berücksichtigung des Jahresabschlusses 2014 verringern sich die Fehlbeträge damit auf -1.970.760,59 €.