Betreff
Barrierefreier Umbau von acht Bushaltestellen im Stadtgebiet Burgdorf
Vorlage
2017 0316
Aktenzeichen
66.011.006-2016/003798
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

239.000,00 €

54700.787110

Laufende Kosten:

900,00 €

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausbau der barrierefreien Bushaltestellen erfolgt wie im Ausbauprogramm in der Vorlage 2017 0316 dargestellt, sofern die Region Planungssicherheit garantiert bzw. sich bereit erklärt, ggfs. Fördermittel zurückzuzahlen.

Sachverhalt und Begründung:

 

I.         Allgemein

 

Bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) wurde für das Jahr 2018 zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ein Sammelantrag für den barrierefreien Ausbau von acht Bushaltestellen gestellt.

 

Der Sammelantrag beinhaltet die Haltestellen „Goerdelerstraße“ (Linie 905, Richtung Bahnhof Westseite), „Weserstraße neu“ (Linie 905, auf beiden Seiten), „Depenauerweg“ (Linie 906), in Burgdorf und die vier Haltestellen „Plantagenweg“ und „Siedlerweg“ (Linie 910 und 920) in Sorgensen. (Siehe Anlage 1). Der barrierefreie Ausbau der vier Bushaltestellen in Sorgensen ist mit der Vorlage 2016 1194 „Ortsdurchfahrt Sorgensen (Hauptstraße, L 311) – Ausbauprogramm“ beschlossen worden und sollte schon im Jahr 2017 mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt in Sorgensen hergestellt werden. Da die Niedersächsische Landesbehörde für Verkehr den Ausbau nicht mehr 2017 durchgeführt hat, sondern voraussichtlich 2018 mit dem Bau beginnen wird, wurden die Fördermittel neu für 2018 beantragt. 

Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle „Goerdelerstraße“ in der Weststadt ist schon mit der Vorlage 2015 0940 beschlossen worden. Der Ausbau war für 2016 geplant, da aber der Ausbau der Haltestelle weit über der Kostenschätzung lag, wurde 2016 auf den Ausbau verzichtet und Fördermittel für 2018 neu beantragt. So ist es möglich, die gesamten 75 % Fördermittel von der LNVG zu erhalten.

 

II.1     Haltestellen „Weserstraße, neu“ (Anlage 3)

 

In der Weserstraße ist ein neues Büro- und Ärztehaus „Carre Quartier 6“ gebaut worden.

 

Folgende Nutzer sind in das „Carre Quartier 6“ eingezogen:

 

-      1 Arztpraxis für Allgemeinmedizin

-      1 Orthopädiepraxis

-      1 Praxis für Logopädie

-      1 Physiotherapiepraxis

-      1 Zahnarztpraxis

-      1 Büro für Versicherungswesen

-      1 Sachverständigenbüro

 

Die Arztpraxis für Allgemeinmedizin wird pro Quartal von ca. 2.200 Patienten besucht, davon sind 200 Patienten über 70 Jahre und 680 Patienten über 60 Jahre alt. Diese besuchen die Praxis mehrmals pro Quartal.

 

Das Ärztehaus liegt ca. 250 m von der Haltestelle „Weserstraße“  und ca. 400 m von der Haltestelle „Saalestraße“ entfernt.

 

In der Regel betragen die Abstände der  Bushaltestellen ca. 400 m. Um gerade den Patienten die weiteren Wege zu ersparen und auch die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu fördern, ist die Einrichtung der zusätzlichen Haltestelle  in der Weserstraße sinnvoll. Des Weiteren würde die Querung der stark befahrenen B 443 für alle Fahrgäste, die mit der Linie 905 zum Ärztezentrum oder zum Einkaufen wollen, entfallen.

 

Die Regio Bus und auch die Region Hannover befürworten die Einrichtung der zusätzlichen Haltestelle, obwohl die  Ein- und Aussteigerzahlen der letzten Zählung noch nicht den Bedarf anzeigen. Allerdings haben sich die Zahlen seit der letzten Zählung erhöht und die Erfahrungen zeigen, dass Haltestellen mit Anschluss an ein Ärztehaus stärker frequentiert werden.

 

Aufgrund der Routenführung gibt es keine eindeutigen Ein- und Aussteigerhaltestellen, so dass auf beiden Straßenseiten eine Haltestelle mit einer Wartehalle gemäß Standard der Region Hannover: in Aluminium/Glas – Ausführung (Flachdach, Länge ca. 4,50 m, Höhe ca. 2,30 m, Breite/ Tiefe ca. 1,40 m, Farbe: graualuminium RAL 9007), mit Sitzgelegenheit und einer beleuchteten Infovitrine ausgestattet, eingerichtet werden soll.

 

Für die Einrichtung einer 2,50 m breiten und 18,00 m langen Aufstellfläche muss an beiden Haltestellen jeweils eine Kastanie entfernt werden. Ersatzpflanzungen sind dort im Umfeld nicht möglich und auch naturschutzrechtlich nicht erforderlich.

 

Des Weiteren entfallen auf beiden Seiten vier Parkplätze.

 

Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle erfolgt gemäß der im Nahverkehrsplan 2008 (überarbeitet 2016) dargestellten „Idealtypischen Bushaltestelle“ und ist mit der Region abgestimmt (Anlage 2).

 

Die Ausstattung der Haltestellen erfolgt mit Buskapsteinen mit 16 cm Ansicht, die einen nahezu ebenerdigen, behindertengerechten Einstieg ermöglichen.

 

Das Niederschlagswasser der Fahrbahn und der Gehwege entwässert in der Weserstraße oberflächlich in beidseitige Sickermulden. Damit kein Wasser vor den Bushaltestellenaufstellflächen stehen bleibt, werden Buskapsteine aus Polymerbeton mit Einlauföffnungen eingebaut, die zugleich als Entwässerungsrinne dienen. Die Entwässerungsrinne entwässert über eine Rigole in den Grünflächen.

 

Als Materialien zum Ausbau der Haltestellenflächen ist eine der Örtlichkeit angepasste Pflasterung vorgesehen.

 

Für die Führung von blinden und sehbehinderten Menschen zum vorderen Buseinstieg sind in 30 cm Abstand zur Vorderkante des Buskapsteins und 60 cm vom Haltestellenmast ein 120 * 90 cm großes Einstiegsfeld und ein 60 cm breiter Auffindungsstreifen aus Betonrillenplatten vorgesehen. Des Weiteren wird ein parallel zur Bordanlage verlaufender 30 cm breiter Leitstreifen hergestellt.

 

Für die Aufstellflächen werden zwei 2,50*18,00 m große Flächen gepflastert.

 

Der Aufbau der Pflasterfläche erfolgt nach RStO 12; Tafel 6, Zeile 2:

 

       8 cm Betonpflaster, heidebraun

      4 cm Bettung aus Kies-Sandgemisch

     18 cm Schottertragschicht

     30 cm Schichtaufbau

 

  

Die geschätzten Kosten für die Wartehallen und den barrierefreien Ausbau der neuen Bushaltestellen in der Weserstraße belaufen sich auf ca. 90.000,00 €.

 

II.2     Haltestelle „Depenauerweg“ (Anlage 4)

 

Die vorhandene Bushaltestelle befindet sich zurzeit genau vor dem Gebäude Depenauerweg 5. Sie liegt zwischen zwei Zufahrten, so dass hier kein barrierefreier Ausbau mit 18 m Buskapsteinen durchgeführt werden kann. Die Bushaltestelle soll deshalb ca. 50 m weiter südwestlich zwischen den „Theodor-Storm Weg“ und der „Wilhelm-Busch Straße“ verlegt werden.

 

Auch hier erfolgt der barrierefreie Ausbau dieser Bushaltestelle gemäß der im Nahverkehrsplan dargestellten „Idealtypischen Bushaltestelle“ (Anlage 2). Da hier allerdings der Gehweg nur 2,00 m breit ist, wird die Bushaltestelle nicht breiter hergestellt.

 

Aus Platzgründen und auch weil die Anzahl der Einsteiger es nicht erforderlich macht, wird hier auf eine Wartehalle verzichtet.

 

Die Kosten für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle betragen voraussichtlich ca. 15.000,00 €.

 

 

III.      Finanzierung

 

Für den barrierefreien Ausbau der acht Bushaltestellen sind im Haushaltsplan 2018 unter dem Produktkonto 54700 787110 Haushaltsmittel in Höhe von 239.000,00 € vorgesehen.

 

Für die Baumaßnahme sind Fördermittel beim ÖPNV-Förderprogramm des Landes Niedersachsen für Grunderneuerungen von Bushaltestellen mit Verbesserung der Ausstattung beantragt worden. Bei einer Bewilligung des Antrags werden die Umbaukosten der Bushaltestellen mit 75 % gefördert.

 

Die Region Hannover fördert die Maßnahme mit weiteren 50 % der restlichen 25 %, sodass voraussichtlich für den Umbau aller Bushaltestellen von der Stadt 29.875,00 €  nach Erhalt der Förderungen gezahlt werden müssen.

 

Für die Unterhaltung der zusätzlichen Bushaltestellen und der zusätzlichen Wartehallen ist mit jährlichen Unterhaltungskosten von rd. 900,00 € zu rechnen.

 

Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen findet nur statt, wenn die Fördermittel und die angemeldeten Mittel für den Haushalt 2018 bewilligt werden.

 

IV.       Schlussbemerkung

 

Die Planungen für den Umbau der Bushaltestellen sind der Polizei, dem ADFC, dem ADAC, dem Seniorenrat, der Regiobus, der Straßenverkehrsbehörde, dem Bündnis für Familien, der Umweltschutzabteilung und der Behindertenbeauftragten der Region mitgeteilt worden. Den Umbaumaßnahmen wurde zugestimmt.

 

Die Region Hannover wies allerdings darauf hin, dass aufgrund der Überplanungen des Regionalbusverkehrs das Risiko besteht, dass umgebaute Bushaltestellen nicht mehr bedient werden.

 

Bei einer Inanspruchnahme von Fördermitteln beträgt die Dauer der Zweckbindung 20 Jahre ab Fertigstellung. Es kann passieren, dass dann Fördermittel von der Stadt zurückgezahlt werden müssen.

 

Dazu wird der zuständige Dezernent der Region angeschrieben um Planungssicherheit hinsichtlich des Regionalbusverkehrs zu  haben. Solange ein Risiko bei den Kommunen verbleibt und diese bei einer Verlegung der Buslinien ggfs. die Fördermittel zurückzahlen müssen, können aus Sicht der Verwaltung derzeit keine weiteren Bushaltestellen ausgebaut werden. Dies geht nur, wenn die Region finanzielle Verantwortung übernimmt.

 

Die Bushaltestellen „Gordelerstraße“, „Depenauerweg“ und die beiden neuen Bushaltestellen an der „Weserstraße“ sollen nur ausgebaut werden, wenn die Region die Zusage gibt hier ggfs. Fördermittel zurückzuzahlen.

 

Die vier Bushaltestellen in Sorgensen werden im Zuge des Umbaus der Ortsdurchfahrt Sorgensen mit ausgebaut, da der Synergieeffekt genutzt werden soll und keine Änderungen der Buslinien 910 und 920 hinsichtlich der Streckenführung zu erwarten sind.

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Übersichtsplan der Haltestellen   

Anlage 2: Detailplan Bushaltestellen

Anlage 3: Detailplan der neuen Bushaltestellen in der Weserstraße

Anlage 4: Detailplan der Bushaltestelle Depenauerweg