Betreff
Querungshilfe Hülptingsen - Varianten
Vorlage
2017 0306
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Beschlussfassung erfolgt gemäß Beratungsstand.

 

  1. Sachverhalt und Begründung

 

Gemäß VA-Beschluss vom 09.05.2017 zum Antrag der CDU/FDP-Gruppe für die Anlegung eines Fußgängerüberweges wurden Verkehrszählungen durchgeführt und die Ergebnisse in der Vorlage Nr. 2017 0256 dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr am 01.06.2017 mitgeteilt. Die gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von  Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) erforderlichen Querungszahlen für die Anlage eines Fußgängerüberweges wurden nicht erreicht. Da aber durch die Änderung der Schulbezirke in den nächsten Jahren weitere Schüler diese Bushaltestelle nutzen werden und sich somit auch die Querungszahlen erhöhen werden, wurde die Möglichkeit der Anlage eines Fußgängerüberweges überprüft.

 

Die Anordnung eines Fußgängerüberweges erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde. Vor jeder Entscheidung sind die Polizei und der Straßenbaulastträger zu hören. Rechtsgrundlage der Entscheidungen ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) mit den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Des Weiteren sind Vorgaben aus Richtlinien einzuhalten.

 

  1. Varianten

 

2.1         Fußgängerüberweg mit Bushaltestellenverlegung

 

Wie schon in der o. g. Vorlage beschrieben, kann ein Fußgängerüberweg wegen der fehlenden Sichtbeziehung und der derzeitigen Möglichkeit haltende Busse zu überholen aufgrund der daraus resultierenden Gefahren für querende Verkehrsteilnehmer nicht angelegt werden.

 

Um die Möglichkeit für einen Fußgängerüberweg zu schaffen, wären folgende Maßnahmen (s. hierzu auch Anlage 1) umzusetzen:

 

Die Bushaltestelle auf der Südseite muss verlegt werden und das Überholen der haltenden Busse auf der Nordseite ist zu unterbinden.

 

Für die Verlegung der südlichen Bushaltestelle wird der Standort vor Haus Nr. 17 vorgeschlagen. Eine Wartehalle kann hier aus Platzgründen nicht aufgestellt werden. Da es sich aber fast ausschließlich um eine Ausstiegsbushaltestelle handelt, wird es auch nicht für erforderlich gehalten. Die vorhandene Bushaltestelle vor dem Feuerwehrhaus wäre zurückzubauen. Das Wartehaus könnte stehenbleiben und z. B. zum Unterstellen von Fahrrädern den Busnutzern zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Haltestelle auf der Nordseite könnte in ihrer Form bestehen bleiben. Zur Unterbindung der Busüberholung gäbe es 2 Lösungen:

 

1.    Rückbau der Fahrbahn auf 3,75 m, das entspricht der Mindestfahrbahnbreite für landwirtschaftlichen Verkehr, verengt aber die Fahrbahn ausreichend um das Überholen der haltenden Busse durch PKW zur verhindern.

 

Diese Engstelle würde zusätzlich den Durchgangsverkehr zwischen Burgdorf und Uetze verlangsamen und wahrscheinlich zu einer weiteren Reduzierung der Verkehrsbelastung führen. Die Verkehrsführung an der Engstelle sollte so geregelt werden, dass die Fahrtrichtung nach Burgdorf Vorrang bekommt. So kann sichergestellt werden, dass es aufgrund der Wartezeiten bei Gegenverkehr keine Beeinträchtigung des Busverkehrs in Richtung Bahnhof und damit auch des Erreichens von Zügen gibt.


2.    Einbau einer Mittelinsel oder anderer „Blockaden“ (z. B. rot-weiße Leitelemente) in einer Länge von ca. 5 m

 

Beide Baumaßnahmen könnten mit dem Rückbau der südlichen Bushaltestelle erfolgen.

 

Die Baukosten hierfür belaufen sich auf ca. 60.000 €.

 

2.2         Aufstellung Lichtsignalanlage

 

Eine nur auf die Herstellungskosten bezogene kostengünstigere Variante wäre das Aufstellen einer Lichtsignalanlage. Die Herstellungskosten liegen bei ca. 40.000 €. Allerdings sind hierbei die jährlichen Unterhaltungskosten für Wartung und Energieversorgung von ca. 700 € und Reparaturen (Kosten nach Anfall) zu berücksichtigen.

 

Die Bushaltestellen könnten hierbei an den vorhandenen Standorten verbeiben.

 

          Diese Variante ist aus folgenden Gründen nicht umsetzbar:

 

Das Aufstellen einer LSA in Tempo 30-Zonen ist gemäß StVO nicht zulässig. Das könnte zwar durch die Aufhebung der Tempo 30-Zone legalisiert werden. Die Aufstellung einer LSA ist aber nur möglich, wenn Verkehrsstärken von über 600 Kfz/Std. vorliegen. Die gemessene Verkehrsbelastung in Hülptingsen liegt bei 355 Kfz in der Spitzenstunde der querenden Verkehrsteilnehmer. Die für die Aufstellung einer Lichtsignalanlage erforderliche Verkehrsbelastung liegt somit nicht vor. Eine Erhöhung der Verkehrsbelastung ist nicht zu erwarten und natürlich auch nicht gewollt. Insofern ist diese Variante nicht umsetzbar.

 

2.3         Zusätzliche Anlage einer Einstiegsbushaltestelle für den morgendlichen Schulbeginn (1 x täglich) in die Straße „Zur Papenkuhle“

 

Diese Variante wurde in Abstimmung mit der RegioBus geprüft. Eine Bushaltestelle in dieser Straße könnte von der RegioBus angefahren werden. Um die Buszeiten einzuhalten, müsste allerdings der Schulbeginn auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden. Diesem wurde seitens der Eltern und der Schule nicht zugestimmt. Insofern kann diese Variante nicht weiter verfolgt werden.

 

2.4         Begleitung der Schulkinder durch Schulweglotsen

 

Eine weitere Möglichkeit die Fahrbahnquerung der Schulkinder zu sichern ist die Begleitung durch von der Polizei ausgebildete Schulweglotsen.

Da es sich bei der Grundschule um eine verlässliche Grundschule handelt, fahren alle Schulkinder morgens mit dem Bus um 7.36 Uhr zur Schule. Somit müsste die Querung nur einmal täglich begleitet werden. Für die Ausbildung geeignet sind z. B. Eltern und Großeltern oder andere Betreuungspersonen, die die Kinder im Regelfall zur Bushaltestelle bringen.

 

Seitens der Polizei würde die Ausbildung einer Gruppe von ca. 10 erwachsenen Personen erfolgen. Dieser Personenkreis würde von der Polizei mit Warnwesten u.ä. der Sicherheit dienenden Maßnahmen ausgestattet werden. Der morgendliche Lotsendienst wäre dann von den ausgebildeten Personen zu organisieren. Die Sicherheit der querenden Kinder würde hierdurch erhöht werden. Des Weiteren könnte das Verkehrsverhalten der Kinder mit beobachtet werden und bei Bedarf weiter geschult und sensibilisiert werden.


Hierfür würden der Stadt keine Kosten entstehen, da die Ausbildung und Ausstattung durch die Polizei kostenfrei erfolgt.

 

Träger des Schulweglotsendienstes sind gemäß RdErl. d. MK, d. MI u. d. MW v. 5.11.2012 die Schulen.

 

Die Anregung zur Einrichtung eines Schulweglotsendienstes kann u. a. von der Straßenverkehrsbehörde ausgehen. Den Dienst mittels eines politischen Beschlusses einzurichten ist nicht möglich. Wenn es gewünscht wird, kann die Straßenverkehrsbehörde die Anregung an die Schule weitergeben. Die Entscheidung darüber trifft der Schulvorstand im Einvernehmen mit der Eltern- und Schülervertretung nach Anhörung der örtlichen Polizeidienststelle und der Straßenverkehrsbehörde.

 

3.  Schlussbemerkung und Finanzierung

 

Haushaltsmittel stehen im Jahr 2017 nicht zur Verfügung. Sollten baulichen Maßnahmen beschlossen werden, wären hierfür Haushaltsmittel in der entsprechenden Höhe für das Jahr 2018 einzustellen. Sollte der Beschluss die Anlage eines Fußgängerüberweges oder die Aufstellung einer Lichtsignalanlage ohne Vorhandensein der erforderlichen Verkehrsdaten beinhalten, ist die Anmeldung weiterer Wünsche zu erwarten. Insofern müssten bei dieser Beschlusslage ebenfalls Haushaltsmittel im Investitionsprogramm für die Folgejahre berücksichtigt werden.

 

Aus Sicht der Fachabteilung, wäre als erster Schritt die Ausbildung von Schülerlotsen sinnvoll. Da hierfür keine städtischen Haushaltsmittel benötigt werden, könnte die Umsetzung zeitnah erfolgen und eine sofortige Erhöhung der Sicherheit der querenden Kinder bewirken.

 

Zur Überprüfung von evtl. veränderten Querungszahlen ist es vorgesehen, im nächsten Jahr eine erneute Verkehrszählung durchzuführen.