Beschlussvorschlag:
Die
3.
Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege
und Plätze in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungssatzung) wird in der sich
aus der Anlage 1 der Vorlage Nr. 2017 0301 ergebenden (und dem
Originalprotokoll als Anlage beigefügten) Fassung
und
die
3.
Änderungsverordnung zur Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der
Straßenreinigung in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungsverordnung) wird in
der sich aus der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2017 0301 ergebenden (und dem
Originalprotokoll als Anlage beigefügten) Fassung
erlassen.
Anlagen:
Anlage 1 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungssatzung)
Anlage 2 3.
Änderungsverordnung zur Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung
der Straßenreinigung in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungsverordnung)
Sachverhalt und Begründung:
Nach
Inkrafttreten der 2. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung und der 2.
Änderungsverordnung zur Straßenreinigungsverordnung sind folgende Anpassungen
in der Satzung (Anlage 1) und Verordnung (Anlage 2) bzw. im Straßenverzeichnis
notwendig:
Amrumweg/ Sylter Straße
Der
Straßenendausbau des Neubaugebietes „nördl. Zilleweg“ soll im Jahr 2017
durchgeführt werden. Dies betrifft die „Sylter Straße“ und den „Amrumweg“. Da
die Baumaßnahmen voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen sein werden,
müssen die Straßen in das Straßenverzeichnis aufgenommen werden. Die Straßen
sollen der Reinigungsklasse 2 zugeordnet werden.
Allerstraße
(Stichweg Haus Nr. 25,27,29,31,33,35)
Der
Bauhof erhält zur Winterdienstsaison 2017/18 ein wendigeres
Winterdienstfahrzeug. Dieses kann die Wendeanlage des Stiches befahren und
somit den Winterdienst ohne Rückwärtsfahrt durchführen. Aus diesem Grund soll
der Stichweg der Reinigungsklasse 1 zugeordnet werden. Der Stichweg braucht im
Straßenverzeichnis nicht mehr gesondert aufgeführt werden, da sich die gesamte
Allerstraße damit wieder komplett in Reinigungsklasse 1 befindet.
Trakehnerweg (Stichweg Haus Nr. 1,3,5,5b,7)
Der Stichweg wurde 2016 endausgebaut und soll der Reinigungsklasse 1 zugeordnet werden. Ab der Winterdienstsaison 2017/18 wird hier Winterdienst durchgeführt. Somit ist der komplette Trakehnerweg der Reinigungsklasse 1 zugeordnet und der Stichweg braucht im Straßenverzeichnis nicht mehr gesondert aufgeführt werden.