Beschlussvorschlag:

 

Die

 

3. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungssatzung) wird in der sich aus der Anlage 1 der Vorlage Nr. 2017 0301 ergebenden (und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügten) Fassung

 

und die

 

3. Änderungsverordnung zur Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungsverordnung) wird in der sich aus der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2017 0301 ergebenden (und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügten) Fassung

 

erlassen.

 

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1    3. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungssatzung)

 

Anlage 2    3. Änderungsverordnung zur Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Burgdorf (Straßenreinigungsverordnung)

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Nach Inkrafttreten der 2. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung und der 2. Änderungsverordnung zur Straßenreinigungsverordnung sind folgende Anpassungen in der Satzung (Anlage 1) und Verordnung (Anlage 2) bzw. im Straßenverzeichnis notwendig:

 

Amrumweg/ Sylter Straße

 

Der Straßenendausbau des Neubaugebietes „nördl. Zilleweg“ soll im Jahr 2017 durchgeführt werden. Dies betrifft die „Sylter Straße“ und den „Amrumweg“. Da die Baumaßnahmen voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen sein werden, müssen die Straßen in das Straßenverzeichnis aufgenommen werden. Die Straßen sollen der Reinigungsklasse 2 zugeordnet werden.

 

Allerstraße (Stichweg Haus Nr. 25,27,29,31,33,35)

Der Bauhof erhält zur Winterdienstsaison 2017/18 ein wendigeres Winterdienstfahrzeug. Dieses kann die Wendeanlage des Stiches befahren und somit den Winterdienst ohne Rückwärtsfahrt durchführen. Aus diesem Grund soll der Stichweg der Reinigungsklasse 1 zugeordnet werden. Der Stichweg braucht im Straßenverzeichnis nicht mehr gesondert aufgeführt werden, da sich die gesamte Allerstraße damit wieder komplett in Reinigungsklasse 1 befindet.

 

Trakehnerweg (Stichweg Haus Nr. 1,3,5,5b,7)

Der Stichweg wurde 2016 endausgebaut und soll der Reinigungsklasse 1 zugeordnet werden. Ab der Winterdienstsaison 2017/18 wird hier Winterdienst durchgeführt. Somit ist der komplette Trakehnerweg der Reinigungsklasse 1 zugeordnet und der Stichweg braucht im Straßenverzeichnis nicht mehr gesondert aufgeführt werden.