Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
|
|||
Laufende Kosten: |
€ |
|
|||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
||||
Beschlussvorschlag:
- Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem
Grundeigentümer des Fl.-St. 241 in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel,
die für die Realisierung des Feuerwehrhausneubaus benötigte
Grundstücksteilfläche aus dem Fl.-St. 241 in Größe von rd. 1.600 m² für
diesen Zweck zu sichern.
- Das erforderliche Bauleitplanverfahren soll
nach Sicherstellung der Flächenverfügbarkeit eingeleitet werden.
- Nach Grundstückskauf und erfolgter
Bauleitplanung wird der Neubau des Feuerwehrhauses Schillerslage gegenüber
dem derzeitigen Feuerwehrhaus (Mitteilungs-Vorlage 2016 1197, Fläche 4,
Fl.-St. 241) errichtet.
Sachverhalt und Begründung:
Der
Ortsrat Schillerslage hat sich in seiner Sitzung am 04.05.2017 dafür
ausgesprochen, den Neubau für das Feuerwehrhaus auf dem dem derzeitigen
Feuerwehrhaus gegenüberliegenden Grundstück zu errichten. Die Pläne, das
bestehende Gebäude am Rapsfeld 9 abzureißen und einen Neubau wiederum als Anbau
am alten Standort zu errichten, wurden abgelehnt.
Vorgeschichte
Im
bestehenden FW-Haus Schillerslage gibt es weder Umkleide- noch Sanitärräume
(weder für Herren noch für Damen) und die Stellplätze und -tore entsprechen in
Größe und Ausstattung nicht den Vorgaben der aktuellen DIN 14092-Teil 1 sowie
den Anforderungen der Feuerwehr-Unfallkasse (FUK). Die Pläne für eine
Erweiterung des Bestandsgebäudes und Vergrößerung der Garagentore scheiterten
2014 an der fehlenden Zustimmung der FUK, die den Bestandsschutz nicht mehr
gegeben sah. Der Lösung mit einer zusätzlichen Garage stimmten die Feuerwehr
und der Ortsrat nicht zu. Stattdessen wurde in der Sitzung am 18.09.2014 ein
Neubau gefordert.
In
der Mitteilungsvorlage 2016 1197 „Standortsuche Feuerwehr Schillerslage“ vom
30.08.2016 sind die daraufhin von der Stadtplanungsabteilung insgesamt
untersuchten und die letztlich für die Errichtung eines Feuerwehrhausneubaus
grundsätzlich in Frage kommenden Standorte/Grundstücke genannt und bewertet
worden.
Im
Ergebnis wurden nach dieser Prüfung der potentiellen Flächen zwei für eine
Bebauung mit einem Feuerwehrhaus sinnvoll erscheinende Favoriten ausgewählt:
Fläche 1 - Bolzplatz, Feuerwehrübungsgelände, Fl.-St. 94/1 und Fläche 4 – gegenüber
dem derzeitigen Fw-Haus liegender Acker, Fl.-St. 241.
In
der Vorlage wurde darauf hingewiesen, dass in beiden Fällen, d. h. bei beiden
Standorten ein - mit mindestens ein bis anderthalb Jahren zu veranschlagendes -
Bauleitplanverfahren notwendig ist und jeweils auch ein Lärmgutachten in
Auftrag gegeben werden muss.
Ohne
Bauleitplanverfahren und ohne Lärmgutachten und damit zugleich auch innerhalb
eines wesentlich kürzeren Zeitraumes könnte ein (nach dem Abriss des
Bestandsgebäudes) am derzeitigen Standort zu errichtender An-/Neubau realisiert
werden.
Vor
diesem Hintergrund wurde von der Gebäudewirtschaftsabteilung (Abt. 25) ein
planerischer Vorentwurf dieser baulichen Variante erarbeitet, mit der FUK
abgestimmt und der Ortsfeuerwehr vorgelegt.
Änderungswünsche
in der Organisation des Grundrisses wurden daraufhin eingearbeitet. Der danach
entstandene Entwurf beinhaltet alle Vorgaben der Nutzer und entspricht im
Wesentlichen den Vorgaben der DIN.
Die
Ortswehr und auch der Ortsrat haben sich, wie eingangs erwähnt, am 04.05.2017
in dem Wissen, dass sich der Baubeginn hierdurch verzögern bzw. die
Realisierung des Vorhabens längere Zeit in Anspruch nehmen wird, dafür
ausgesprochen, einen Feuerwehrhausneubau zu errichten und hierfür von der dem
derzeitigen Feuerwehrhaus gegenüberliegenden, z. Zt. landwirtschaftlich
genutzten Fläche eine ausreichend große Teilfläche zu erwerben.
Weiteres
Vorgehen
Für
den Neubau gegenüber muss ein Grundstück definiert werden, das groß genug ist
für ein Gebäude, das den Vorgaben der FUK und der DIN 14092 entspricht sowie
für die erforderlichen PKW-Einstellplätze. Grundlage hierfür ist der
Beispielgrundriss der FUK für eine Feuerwehr mit Grundausstattung, der
allerdings noch einen weiteren Stellplatz für ein Einsatzfahrzeug sowie
Funktionsräume (Hausanschluss- und Heizungsraum, Putzmittelraum) erhält.
Grundstückszuschnitt
und die Positionierung des Gebäudes und der Stellplätze könnten wie in dem als Anlage
beigefügten Lageplan dargestellt erfolgen.
Kosten
Da
die Kosten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur über BKI - Statistische
Kostenkennwerte für Gebäude - und damit über den Bruttorauminhalt ermittelt
werden können, liegt der entscheidende Unterschied zwischen An-/Neubau am
derzeitigen Standort und frei stehendem Neubau auf einem anderen Grundstück
nicht in den Kosten, sondern in der Zeitschiene.
Die
Baumasse des Neubaus würde sich im Vergleich zu dem von Abt. 25 erarbeiteten
Grundriss für einen An-/Neubau nicht wesentlich vergrößern.
Die
finanziellen Vorteile eines Neubaus auf einem anderen Grundstück lägen u. a.
darin, dass die Kosten für den Abriss und die ggfs. durch die notwendige
Unterbringung der Feuerwehr (insbesondere der Einsatzfahrzeuge) während der
Bauphase entstehenden Kosten entfielen.
Andererseits
müsste jedoch das entsprechende Grundstück erst noch erworben werden. Zudem
würden die bei einem Neubau auf dem neuen Grundstück erforderliche
Bauleitplanung und das damit verbundene Lärmgutachten nicht nur - wie erwähnt -
die Realisierung des Projektes verzögern, sondern auch Kosten verursachen.
Das
durch den Neubau des Feuerwehrhauses freiwerdende Gebäude wird einer weiteren
Nutzung zugeführt, so dass hier keine Kosten für Abbruch des Gebäudes und einer
außerordentlichen Abschreibung entstehen. Ein entsprechendes Nutzungskonzept
wird von der Ordnungsabteilung erarbeitet.
Für
den Fall, dass den Wünschen/Empfehlungen der Ortswehr und des Ortsrates
Schillerslage gefolgt werden soll, habe ich vorstehende Beschlussvorschläge
formuliert.
Anlage
: Lageplan