Betreff
Neubau Feuerwehrhaus Schillerslage - Standortbestimmung
Vorlage
2017 0296
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Grundeigentümer des Fl.-St. 241 in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, die für die Realisierung des Feuerwehrhausneubaus benötigte Grundstücksteilfläche aus dem Fl.-St. 241 in Größe von rd. 1.600 m² für diesen Zweck zu sichern.
  2. Das erforderliche Bauleitplanverfahren soll nach Sicherstellung der Flächenverfügbarkeit eingeleitet werden.
  3. Nach Grundstückskauf und erfolgter Bauleitplanung wird der Neubau des Feuerwehrhauses Schillerslage gegenüber dem derzeitigen Feuerwehrhaus (Mitteilungs-Vorlage 2016 1197, Fläche 4, Fl.-St. 241) errichtet.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Ortsrat Schillerslage hat sich in seiner Sitzung am 04.05.2017 dafür ausgesprochen, den Neubau für das Feuerwehrhaus auf dem dem derzeitigen Feuerwehrhaus gegenüberliegenden Grundstück zu errichten. Die Pläne, das bestehende Gebäude am Rapsfeld 9 abzureißen und einen Neubau wiederum als Anbau am alten Standort zu errichten, wurden abgelehnt.

Vorgeschichte

Im bestehenden FW-Haus Schillerslage gibt es weder Umkleide- noch Sanitärräume (weder für Herren noch für Damen) und die Stellplätze und -tore entsprechen in Größe und Ausstattung nicht den Vorgaben der aktuellen DIN 14092-Teil 1 sowie den Anforderungen der Feuerwehr-Unfallkasse (FUK). Die Pläne für eine Erweiterung des Bestandsgebäudes und Vergrößerung der Garagentore scheiterten 2014 an der fehlenden Zustimmung der FUK, die den Bestandsschutz nicht mehr gegeben sah. Der Lösung mit einer zusätzlichen Garage stimmten die Feuerwehr und der Ortsrat nicht zu. Stattdessen wurde in der Sitzung am 18.09.2014 ein Neubau gefordert.

In der Mitteilungsvorlage 2016 1197 „Standortsuche Feuerwehr Schillerslage“ vom 30.08.2016 sind die daraufhin von der Stadtplanungsabteilung insgesamt untersuchten und die letztlich für die Errichtung eines Feuerwehrhausneubaus grundsätzlich in Frage kommenden Standorte/Grundstücke genannt und bewertet worden.

Im Ergebnis wurden nach dieser Prüfung der potentiellen Flächen zwei für eine Bebauung mit einem Feuerwehrhaus sinnvoll erscheinende Favoriten ausgewählt: Fläche 1 - Bolzplatz, Feuerwehrübungsgelände, Fl.-St. 94/1 und Fläche 4 – gegenüber dem derzeitigen Fw-Haus liegender Acker, Fl.-St. 241.

In der Vorlage wurde darauf hingewiesen, dass in beiden Fällen, d. h. bei beiden Standorten ein - mit mindestens ein bis anderthalb Jahren zu veranschlagendes - Bauleitplanverfahren notwendig ist und jeweils auch ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben werden muss.

Ohne Bauleitplanverfahren und ohne Lärmgutachten und damit zugleich auch innerhalb eines wesentlich kürzeren Zeitraumes könnte ein (nach dem Abriss des Bestandsgebäudes) am derzeitigen Standort zu errichtender An-/Neubau realisiert werden.

Vor diesem Hintergrund wurde von der Gebäudewirtschaftsabteilung (Abt. 25) ein planerischer Vorentwurf dieser baulichen Variante erarbeitet, mit der FUK abgestimmt und der Ortsfeuerwehr vorgelegt.

Änderungswünsche in der Organisation des Grundrisses wurden daraufhin eingearbeitet. Der danach entstandene Entwurf beinhaltet alle Vorgaben der Nutzer und entspricht im Wesentlichen den Vorgaben der DIN.

Die Ortswehr und auch der Ortsrat haben sich, wie eingangs erwähnt, am 04.05.2017 in dem Wissen, dass sich der Baubeginn hierdurch verzögern bzw. die Realisierung des Vorhabens längere Zeit in Anspruch nehmen wird, dafür ausgesprochen, einen Feuerwehrhausneubau zu errichten und hierfür von der dem derzeitigen Feuerwehrhaus gegenüberliegenden, z. Zt. landwirtschaftlich genutzten Fläche eine ausreichend große Teilfläche zu erwerben.

Weiteres Vorgehen

Für den Neubau gegenüber muss ein Grundstück definiert werden, das groß genug ist für ein Gebäude, das den Vorgaben der FUK und der DIN 14092 entspricht sowie für die erforderlichen PKW-Einstellplätze. Grundlage hierfür ist der Beispielgrundriss der FUK für eine Feuerwehr mit Grundausstattung, der allerdings noch einen weiteren Stellplatz für ein Einsatzfahrzeug sowie Funktionsräume (Hausanschluss- und Heizungsraum, Putzmittelraum) erhält.

Grundstückszuschnitt und die Positionierung des Gebäudes und der Stellplätze könnten wie in dem als Anlage beigefügten Lageplan dargestellt erfolgen.

Kosten

Da die Kosten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur über BKI - Statistische Kostenkennwerte für Gebäude - und damit über den Bruttorauminhalt ermittelt werden können, liegt der entscheidende Unterschied zwischen An-/Neubau am derzeitigen Standort und frei stehendem Neubau auf einem anderen Grundstück nicht in den Kosten, sondern in der Zeitschiene.

Die Baumasse des Neubaus würde sich im Vergleich zu dem von Abt. 25 erarbeiteten Grundriss für einen An-/Neubau nicht wesentlich vergrößern.

Die finanziellen Vorteile eines Neubaus auf einem anderen Grundstück lägen u. a. darin, dass die Kosten für den Abriss und die ggfs. durch die notwendige Unterbringung der Feuerwehr (insbesondere der Einsatzfahrzeuge) während der Bauphase entstehenden Kosten entfielen.

Andererseits müsste jedoch das entsprechende Grundstück erst noch erworben werden. Zudem würden die bei einem Neubau auf dem neuen Grundstück erforderliche Bauleitplanung und das damit verbundene Lärmgutachten nicht nur - wie erwähnt - die Realisierung des Projektes verzögern, sondern auch Kosten verursachen.

Das durch den Neubau des Feuerwehrhauses freiwerdende Gebäude wird einer weiteren Nutzung zugeführt, so dass hier keine Kosten für Abbruch des Gebäudes und einer außerordentlichen Abschreibung entstehen. Ein entsprechendes Nutzungskonzept wird von der Ordnungsabteilung erarbeitet.

Für den Fall, dass den Wünschen/Empfehlungen der Ortswehr und des Ortsrates Schillerslage gefolgt werden soll, habe ich vorstehende Beschlussvorschläge formuliert.

 

 

Anlage : Lageplan