Betreff
Bauleitplanung Flüchtlingsunterkunft östlich FTZ, Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-08/3 "Ortsfeuerwehr Burgdorf"
Bezugsvorlagen
2017 0151 Entwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplans,
2017 0152 Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 0-08/3 "Ortsfeuerwehr Burgdorf"
Vorlage
2017 0294
Aktenzeichen
61 26 - 00 08/3
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem anliegenden Entwurf des Bebauungsplans 0-08/3 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ (Stand 04.07.2017) wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

 

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 10.05.2016 wurden die Bauleitplanverfahren der 59. Änderung des Flächennutzungsplans und der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 0-08 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ im Parallelverfahren eingeleitet.

Am 14.03.2017 stimmte der Verwaltungsausschuss dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 0-08/3 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ zu. Ziel dieser Bauleitplanung ist die Ausweisung eines Sondergebietes ‘Flüchtlingsunterkunft‘ und einer Fläche für Gemeinbedarf ‘Katastrophen- und Zivilschutz‘ sowie der zur Erschließung erforderlichen Verkehrsflächen und Wegerechte.

In der Zeit vom 27.03. bis zum 27.04.2017 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) durch Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 0-08/3 parallel zur Auslegung des Entwurf der 59. Flächennutzungsplanänderung. Es wurde eine Stellungnahmen von einem Anwohner des Sorgenser Grundwegs eingereicht.      
Mit Schreiben vom 22.03.2017 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in Kapitel 15 der anliegenden Begründung wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und anderer Erkenntnisse wurde die Planung weiterentwickelt und der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-08/3 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ ausgearbeitet. In der Planzeichnung erfolgten nur kleine zeichnerische Anpassungen. Die textlichen Festsetzungen wurden ergänzt. In der Begründung erfolgten verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

Die vorgenommenen wesentlichen Änderungen und Ergänzungen der textlichen Festsetzungen und der Begründung sind in der Entwurfsfassung farbig markiert.

Mit dem anliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-08/3 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ und der Begründung können nun die Verfahrensschritte öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Darüber ist zu entscheiden.

 

 

Anlagen:

1.    Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-08/3 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“, Stand 04.07.2017

2.    Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-08/3 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“, Stand 04.07.2017