Betreff
Abbau eines öffentlichen Telefoniestandortes in Otze
Vorlage
2017 0287
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Abbau der öffentlichen Telefonstelle „Burgdorfer Straße 10“ wird (nicht) zugestimmt.

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zum konsensualen Abbau öffentlicher Münz- und Kartentelefone informiert wie folgt (2012):

 

Die Deutsche Telekom AG ist zur Grundversorgung mit öffentlichen Münz- und Kartentelefonen verpflichtet. Geänderte Kommunikationsgewohnheiten führen allerdings schon seit längerem dazu, dass an manchen Standorten öffentliche Fernsprecher nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Angesichts der Entwicklung des Kommunikationsmarktes, insbesondere im Bereich des Mobilfunks, ist mit einer Fortsetzung dieses Trends zu rechnen.

 

Gemäß einer Übereinkunft mit der Bundesnetzagentur und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ist es der Deutschen Telekom AG deshalb gestattet, Städte und Gemeinden auf deren Gebiet extrem unwirtschaftliche öffentliche Fernsprecher mit einem Umsatzsatz von weniger als 50 € gelegen sind, um ihre Zustimmung zum Abbau derselben zu bitten. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände empfiehlt den Städten und Gemeinden, die von der Deutsche Telekom AG um ihre Zustimmung zum Abbau unwirtschaftlicher öffentlicher Fernsprecherstandorte gebeten werden, die Notwendigkeit des Verbleibs dieser öffentlichen Fernsprechanlagen zu prüfen. Anhand welcher Kriterien diese Prüfung erfolgt, liegt im ausschließlichen Ermessen der kommunalen Verantwortungsträger. Trotz mangelnder Wirtschaftlichkeit kann ein öffentlicher Fernsprecher zur notwendigen Grundversorgung gehören. Sofern die Prüfung die Entbehrlichkeit des öffentlichen Fernsprecherstandorts ergibt, wird empfohlen die Zustimmung zu erteilen. Soll der Standorte erhalten bleiben, wird empfohlen, die Zustimmung zu verweigern. Die Städte und Gemeinden sind nicht verpflichtet, diese Entscheidungen gegenüber der Deutsche Telekom AG zu begründen.

 

Sofern die Zustimmung zum Abbau eines unwirtschaftlichen öffentlichen Fernsprecherstandorts verweigert wird, ist die Deutsche Telekom AG berechtigt, den vorhandenen Fernsprecher durch ein kostengünstiger zu unterhaltendes Basistelefon zu ersetzen. Obwohl diese Fernsprechervariante weniger Nutzungskomfort aufweist, als reguläre Geräte, genügt sie den Anforderungen des Telekommunikations- Universaldienstes an öffentliche Telefonie. Auch im Falle des Widerrufs der Zustimmung nach geänderter Sachlage ist die Deutsche Telekom AG berechtigt, ihrer Wiederaufbauverpflichtung durch Aufbau eines Basistelefons nachzukommen.

 

Die Telekom bittet um Zustimmung zum Abbau der Telefonstelle „Burgdorfer Straße 10“.

 

Zuletzt 2013 und 2016 hatte die Telekom die Stadt gebeten, die Anlage „Burgdorfer Straße 10“ abbauen zu dürfen. In der Sitzung des Ortsrates am 19.05.2016 wurde diese Bitte abgelehnt.

 

Die Telekom hat bis heute auf den Abbau und damit auch den Umbau zu einem Basistelefon verzichtet. Erneut verweist die Telekom darauf, dass die monatlichen Einnahmen unter 10 € liegen. Zudem muss das aktuell betriebene Münztelefon aufgrund des technologischen Alters im Rahmen der Umstellung des gesamten Telefonnetzes auf IP-Technologie zum Ende des Jahres 2017 vom Markt genommen werden. Daher hat dieser Standort für die Telekom höchste Priorität zum Abbau.

 

Sollte der Ortsrat der Bitte der Telekom nicht nachkommen, wird die Telekom an dieser Stelle ein Basistelefon aufstellen müssen.

 

Zur Information: Gespräche am Basistelefon können über die Taste „T“ mit einer sog. „Calling-Karte“ oder mit der Kreditkarte gezahlt werden. Notrufnummern sind frei erreichbar. Ebenso ermöglicht die Taste „0800“ die Nutzung von kostenfreien 0800-Rufnummern. Ein Münzeinwurf ist nicht möglich.